Mo, 12:36 Uhr
21.05.2001
nnz-Betrachtung: Unter Ausschluß der Öffentlichkeit
Nordhausen (nnz). In den zurückliegenden Wochen waren Informationen aus nichtöffentlichen Sitzungen der Ausschüsse des Stadtrates Bestandteile von nnz-Beiträgen. Das erregte natürlich die Verwaltung sowie Mitglieder des Stadtrates. Für nnz eigentlich unverständlich:
Das ist so ein Ding mit dem Ausschluß der Öffentlichkeit. Ausgeschlossen werden doch die, die mit der Abgabe ihrer Stimme die Mitglieder des Ausschusses in die aktuelle Lage beförderten. Das war, als Wörter wie Demokratie und Öffentlichkeit einen anderen Stellenwert hatten, also nach 1990 noch ganz anders. Da war es der Gesetzgeber, der Politik - auch im kommunalen Bereich - durchsichtig und nachvollziehbar machen wollte. In der ersten Legislaturperiode (1990 bis 1994) waren die Sitzungen aller Ausschüsse öffentlich. Natürlich hätten die Bürger an diesen Sitzungen teilnehmen können, meistens waren es jedoch Medienvertreter. Sie gaben die Informationen weiter, machten somit Entscheidungsprozesse bereits im Vorfeld transparent. So konnte der Wähler nachvollziehen, welchen Standpunkt seine Gewählten einnahmen, welche Tendenz die Entscheidungsfindung nahm, wie Menschen vielleicht auch ihre Meinungen änderten. Heute ist das anders. Da wird im Stadtrat oder im Kreistag abgestimmt, die Gewählten sind die Händchenheber, mitgeteilt wird lediglich das Ergebnis eines Prozesses.
Einige Ausschüsse sind auch nach 1994 öffentlich geblieben, so zum Beispiel der Hauptausschuß, der Kreisausschuß oder der Jugendhilfeausschuß. Und da war auch der Nordhäuser Stadtrat großzügig. Der beschloß, daß der Finanzausschuß, der Werksausschuß, der Vergabeausschuß und selbstredend der Hauptausschuß beschließenden Charakter haben und dadurch öffentlich sind, so die Auskunft aus dem Rechtsamt. Den Medien wurde allerdings bislang nur die Tagesordnung der jeweiligen Sitzung des Hauptausschusses zugänglich gemacht. Jeder dieser Ausschüsse hat einen öffentlichen und einen nicht öffentlichen Teil. In letzterem sollen sensible Themen beraten werden, so zum Beispiel Stundungen, Grundstücke oder Personalien.
Informationen dieser Art wird nnz natürlich nicht veröffentlichen, selbst wenn die Redaktion Kenntnis davon haben sollten. Wenn es jedoch um Zahlenspiele geht, die keinerlei Auswirkungen auf Unternehmen oder Personen haben, dann sollte zumindest die interessierte Öffentlichkeit ein Recht auf Information haben. In anderen Landkreisen und Kommunen wird die Informationspflicht gegenüber der Presse sogar gepflegt. Beispiele dafür sind Kommunen wie Mühlhausen und im Landkreis Nordhausen ist es die Gemeinde Sollstedt. Da gibt es für die Redaktionen nicht nur die Tagesordnung rechtzeitig auf den Tisch, sondern im Nachgang auch Auszüge aus den Sitzungsprotokollen. Die Chefs der beschließenden Ausschüsse im Nordhäuser Stadtrat werden jedoch weder in der einen noch in der anderen Richtung aktiv. Also wird sich nnz auch weiterhin Informationen besorgen müssen. Und mal ehrlich, wenn diese Art der Informationsbeschaffung nicht wäre, wie arm wäre dann das Informationsangebot, letztlich würde es auf einen Verlautbarungsjournalismus hinauslaufen. Dann wird nur noch das mitgeteilt, was das jeweilige Gremium für notwendig und mitteilenswert hält oder nicht. Ob das jedoch immer im Interesse des interessierten Lesers ist, das sei dahingestellt.
nnz-Redaktion
Autor: nnzDas ist so ein Ding mit dem Ausschluß der Öffentlichkeit. Ausgeschlossen werden doch die, die mit der Abgabe ihrer Stimme die Mitglieder des Ausschusses in die aktuelle Lage beförderten. Das war, als Wörter wie Demokratie und Öffentlichkeit einen anderen Stellenwert hatten, also nach 1990 noch ganz anders. Da war es der Gesetzgeber, der Politik - auch im kommunalen Bereich - durchsichtig und nachvollziehbar machen wollte. In der ersten Legislaturperiode (1990 bis 1994) waren die Sitzungen aller Ausschüsse öffentlich. Natürlich hätten die Bürger an diesen Sitzungen teilnehmen können, meistens waren es jedoch Medienvertreter. Sie gaben die Informationen weiter, machten somit Entscheidungsprozesse bereits im Vorfeld transparent. So konnte der Wähler nachvollziehen, welchen Standpunkt seine Gewählten einnahmen, welche Tendenz die Entscheidungsfindung nahm, wie Menschen vielleicht auch ihre Meinungen änderten. Heute ist das anders. Da wird im Stadtrat oder im Kreistag abgestimmt, die Gewählten sind die Händchenheber, mitgeteilt wird lediglich das Ergebnis eines Prozesses.
Einige Ausschüsse sind auch nach 1994 öffentlich geblieben, so zum Beispiel der Hauptausschuß, der Kreisausschuß oder der Jugendhilfeausschuß. Und da war auch der Nordhäuser Stadtrat großzügig. Der beschloß, daß der Finanzausschuß, der Werksausschuß, der Vergabeausschuß und selbstredend der Hauptausschuß beschließenden Charakter haben und dadurch öffentlich sind, so die Auskunft aus dem Rechtsamt. Den Medien wurde allerdings bislang nur die Tagesordnung der jeweiligen Sitzung des Hauptausschusses zugänglich gemacht. Jeder dieser Ausschüsse hat einen öffentlichen und einen nicht öffentlichen Teil. In letzterem sollen sensible Themen beraten werden, so zum Beispiel Stundungen, Grundstücke oder Personalien.
Informationen dieser Art wird nnz natürlich nicht veröffentlichen, selbst wenn die Redaktion Kenntnis davon haben sollten. Wenn es jedoch um Zahlenspiele geht, die keinerlei Auswirkungen auf Unternehmen oder Personen haben, dann sollte zumindest die interessierte Öffentlichkeit ein Recht auf Information haben. In anderen Landkreisen und Kommunen wird die Informationspflicht gegenüber der Presse sogar gepflegt. Beispiele dafür sind Kommunen wie Mühlhausen und im Landkreis Nordhausen ist es die Gemeinde Sollstedt. Da gibt es für die Redaktionen nicht nur die Tagesordnung rechtzeitig auf den Tisch, sondern im Nachgang auch Auszüge aus den Sitzungsprotokollen. Die Chefs der beschließenden Ausschüsse im Nordhäuser Stadtrat werden jedoch weder in der einen noch in der anderen Richtung aktiv. Also wird sich nnz auch weiterhin Informationen besorgen müssen. Und mal ehrlich, wenn diese Art der Informationsbeschaffung nicht wäre, wie arm wäre dann das Informationsangebot, letztlich würde es auf einen Verlautbarungsjournalismus hinauslaufen. Dann wird nur noch das mitgeteilt, was das jeweilige Gremium für notwendig und mitteilenswert hält oder nicht. Ob das jedoch immer im Interesse des interessierten Lesers ist, das sei dahingestellt.
nnz-Redaktion

