Di, 09:58 Uhr
26.08.2014
Welche Versicherungen Kinder brauchen
Kaum etwas liegt Eltern näher als das Wohl ihrer Kinder. Versicherungen können Schicksalsschläge nicht ungeschehen machen, aber eine finanzielle Absicherung für diese Fälle bieten. Zwei private Absicherungen sind für Kinder wichtig – für den Fall, dass sie etwas anstellen und für den Fall, dass sie invalide werden...
Und das sind die private Haftpflichtversicherung und die Kinderinvaliditätsversicherung.
Wer einen andern schädigt, muss Schadensersatz bezahlen. Ohne Versicherungsschutz kann dies den finanziellen Ruin bedeuten. Schon deshalb ist für die Eltern eine private Haftpflichtversicherung ein Muss. Im Familientarif sind die Kinder automatisch mitversichert.
Kinder bis zum 7. Lebensjahr sind deliktsunfähig und haften nicht. Damit der Geschädigte nicht auf seinem Schaden sitzen bleibt, kann mit der Haftpflichtversicherung vereinbart werden, dass diese auch für deliktsunfähige Kinder leistet.
Unverheiratete volljährige Kinder sind, so lange sie die Schulbank drücken oder sich in einer unmittelbar daran anschließenden Berufsausbildung befinden, mitversichert. Einige Versicherer bieten auch an, die Kinder mitzuversichern, wenn sie nach der ersten Ausbildung arbeitslos sind oder eine zweite Ausbildung absolvieren.
Bei der Kinderinvaliditätsversicherung ist der Sprössling bei Invalidität viel umfassender versichert als bei der häufiger abgeschlossenen Kinderunfallversicherung. So ist es beispielsweise hundertmal wahrscheinlicher, dass der Nachwuchs durch Krankheiten invalide wird als durch einen Unfall.
Die Gesellschaft leistet bei der Invaliditätsversicherung auch, wenn eine Erkrankung zu dauernden Beeinträchtigungen der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit oder seelischen Gesundheit des Kindes führt.
Die Versicherer bieten außerdem Schutz nur für einzelne Krankheiten an. Diese Beschränkung ist allerdings nicht empfehlenswert. Auch von Policen, die vorsehen, dass die Gesellschaft erst bei einer höheren Invalidität oder nur bei "Schulunfähigkeit" eintritt, raten Verbraucherschützer ab.
Kinderinvaliditätsversicherungen gibt es als eigenständigen Schutz und als Zusatz- oder kombinierte Versicherung. Eine Kombination der finanziellen Absicherung von Kinderinvalidität mit einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung ist jedoch meist nicht empfehlenswert. Solche Produkte sind nicht transparent – der Kunde sieht nicht, welcher Anteil der Prämie für den Risikoschutz anfällt und welcher in der Kapitallebens- oder Rentenversicherung angespart wird. So fehlt die Möglichkeit, die Rendite der Versicherung mit anderen Geldanlagen zu vergleichen.
Ideal ist es hingegen, wenn bei Ende der Kinderinvaliditätsversicherung der Wechsel in eine Berufsunfähigkeitsversicherung erwogen wird.
Mit dem neuen Faltblatt Kinder richtig versichern, das in allen Verbraucherberatungsstellen zum Abholen bereit liegt, gibt die Verbraucherzentrale erste wichtige Anregungen und Orientierungshilfen zum Abschluss von Versicherungen für Kinder.
Ohne objektive Beratung ist es jedoch schwer, die passenden Versicherungen zu finden. Eine persönliche anbieterunabhängige Beratung bietet die Verbraucherzentrale Thüringen. Beratungstermine können telefonisch unter 0361 55514-0 vereinbart werden.
Autor: redUnd das sind die private Haftpflichtversicherung und die Kinderinvaliditätsversicherung.
Wer einen andern schädigt, muss Schadensersatz bezahlen. Ohne Versicherungsschutz kann dies den finanziellen Ruin bedeuten. Schon deshalb ist für die Eltern eine private Haftpflichtversicherung ein Muss. Im Familientarif sind die Kinder automatisch mitversichert.
Kinder bis zum 7. Lebensjahr sind deliktsunfähig und haften nicht. Damit der Geschädigte nicht auf seinem Schaden sitzen bleibt, kann mit der Haftpflichtversicherung vereinbart werden, dass diese auch für deliktsunfähige Kinder leistet.
Unverheiratete volljährige Kinder sind, so lange sie die Schulbank drücken oder sich in einer unmittelbar daran anschließenden Berufsausbildung befinden, mitversichert. Einige Versicherer bieten auch an, die Kinder mitzuversichern, wenn sie nach der ersten Ausbildung arbeitslos sind oder eine zweite Ausbildung absolvieren.
Bei der Kinderinvaliditätsversicherung ist der Sprössling bei Invalidität viel umfassender versichert als bei der häufiger abgeschlossenen Kinderunfallversicherung. So ist es beispielsweise hundertmal wahrscheinlicher, dass der Nachwuchs durch Krankheiten invalide wird als durch einen Unfall.
Die Gesellschaft leistet bei der Invaliditätsversicherung auch, wenn eine Erkrankung zu dauernden Beeinträchtigungen der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit oder seelischen Gesundheit des Kindes führt.
Die Versicherer bieten außerdem Schutz nur für einzelne Krankheiten an. Diese Beschränkung ist allerdings nicht empfehlenswert. Auch von Policen, die vorsehen, dass die Gesellschaft erst bei einer höheren Invalidität oder nur bei "Schulunfähigkeit" eintritt, raten Verbraucherschützer ab.
Kinderinvaliditätsversicherungen gibt es als eigenständigen Schutz und als Zusatz- oder kombinierte Versicherung. Eine Kombination der finanziellen Absicherung von Kinderinvalidität mit einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung ist jedoch meist nicht empfehlenswert. Solche Produkte sind nicht transparent – der Kunde sieht nicht, welcher Anteil der Prämie für den Risikoschutz anfällt und welcher in der Kapitallebens- oder Rentenversicherung angespart wird. So fehlt die Möglichkeit, die Rendite der Versicherung mit anderen Geldanlagen zu vergleichen.
Ideal ist es hingegen, wenn bei Ende der Kinderinvaliditätsversicherung der Wechsel in eine Berufsunfähigkeitsversicherung erwogen wird.
Mit dem neuen Faltblatt Kinder richtig versichern, das in allen Verbraucherberatungsstellen zum Abholen bereit liegt, gibt die Verbraucherzentrale erste wichtige Anregungen und Orientierungshilfen zum Abschluss von Versicherungen für Kinder.
Ohne objektive Beratung ist es jedoch schwer, die passenden Versicherungen zu finden. Eine persönliche anbieterunabhängige Beratung bietet die Verbraucherzentrale Thüringen. Beratungstermine können telefonisch unter 0361 55514-0 vereinbart werden.


