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Mo, 10:51 Uhr
21.07.2014

Weniger Erben?

In Thüringen wurde im Jahr 2013 Erbschaft- und Schenkungsteuer in Höhe 11,7 Millionen Euro fest-gesetzt, 1,3 Millionen Euro weniger als ein Jahr zuvor...


Nach Angaben des Thüringer Landesamtes für Statistik wurden vom Finanzamt Gotha, das in Thüringen für sämtliche Erbschafts- und Schen-kungsteuerfestsetzungen zuständig ist, 1 192 relevante Steuerbescheide erteilt.

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Insgesamt wurde ein statistisch erfasster Vermögenswert von 97,4 Millionen Euro übertragen. Nach Berücksichtigung der hohen Steuerbefreiungen und Freibeträge sowie der Vorerwerbe lag dem Fiskus für die Steuerermittlung ein steuerpflichtiger Erwerb von 54,8 Millionen Euro zugrunde.

Rund 87 Prozent der gesamten steuerpflichtigen Erwerbe gingen auf Erwerbe von Todes wegen zu-rück. Der Gesamtwert der Nachlassgegenstände betrug 109,1 Millionen Euro. Dem gegenüber stan-den 23,5 Millionen Euro Nachlassverbindlichkeiten, sprich Erwerbslasten, die den Erwerb des Erben reduzierten, wie beispielsweise Hypotheken, Steuerschulden, Erbfallkosten oder Schulden.

Vererbt wurden überwiegend Bankguthaben. Somit ergab sich ein Reinnachlass von 85,6 Millionen Euro. Das große Erbe wurde in Thüringen eher selten angetreten. 63 Prozent der Nachlässe lagen unter 100 000 Euro. Lediglich in 23 Fällen wurden 500.000 Euro und mehr an die Hinterbliebenen vererbt.

Neben den Erwerben von Todes wegen kam es in Thüringen in 222 Fällen zu steuerpflichtigen Schenkungen zu Lebzeiten mit einem Gesamtwert von 12,7 Millionen Euro. Ermittelt wurde ein steuerlicher Erwerb von 7,0 Millionen Euro, auf deren Basis 1,3 Millionen Euro tatsächlich festgesetzt wurden.

Zu beachten ist, dass in der Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik aufgrund der hohen Freibeträge nur ein Teil aller Vermögensübertragungen enthalten ist. Basis der Angaben bildet das Festsetzungsjahr 2013, das heißt der Steuerentstehungszeitpunkt des Erbschafts- oder Schenkungsfalls kann bereits in den Vorjahren eingetreten sein. In den Angaben sind nur Erstfestsetzungen enthalten.
Autor: red

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Kommentare
Wolfi65
21.07.2014, 11:37 Uhr
Wo soll es denn herkommen?
Teilweise werden Schrottimmobilien vererbt.
Zum Beispiel: Standort auf dem Lande, über Jahrzehnte abgewohnt und dem entsprechend unsaniert. Stallungen anbei, welche keiner Verwendung bestehen.
Riesige Ländereien Drumherum mit entsprechend niedrigen Quadratmeterpreisen.
Schlechte Internet- und Verkehrsanbindung.
Straßen teilweise noch mit Katzenkopfpflaster für Pferdefuhrwerke, damit diese bei Regen nicht im Schlamm versinken.

Wer will da noch das Erbe antreten, zumal der Jugend eine gewisse Mobilität ans Herz gelegt wird um nicht Dauergast auf dem Jobcenter zu werden.
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