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Mi, 10:25 Uhr
16.07.2014

Zahl der Wiederholungstäter steigt

Gut 26.000 Personen mussten sich im vergangenen Jahr vor den Thüringer Gerichten verantworten. Alarmierend ist dabei die Zahl der Angeklagten, die wiederholt vor Gericht standen. Die Zahl der Wiederholungstäter war 2013 so hoch wie noch nie...

Nach ersten Ergebnissen der Strafverfolgungsstatistik 2013 standen 25.927 Personen wegen einer Straftat oder einem Vergehen vor einem Thüringer Gericht. Wie das Thüringer Landesamt für Statistik mitteilt, wurden 20.408 Angeklagte rechtskräftig verurteilt, d. h. gegen sie wurde eine Freiheitsstrafe, Strafarrest oder Geldstrafe (bei allgemeinem Strafrecht) bzw. eine Jugendstrafe, Zuchtmittel oder Erziehungsmaßregel (bei Jugendstrafe) verhängt. Verurteilt werden kann nur, wer zur Tatzeit strafmündig, also 14 Jahre oder älter, ist.

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Somit lag die Verurteilungsquote mit 78,7 Prozent auf dem Vorjahresniveau (2012: 78,6 Prozent). Die Zahl der Verurteilten ist nach drei rückläufigen Jahren erstmals wieder leicht angestiegen (+0,4 Prozent). In weiteren 772 Fällen entschieden die Gerichte auf Freispruch, in 4.729 Fällen wurde das Verfahren eingestellt oder von einer Strafe abgesehen, gegen 18 Personen wurde eine Maßregel ausgesprochen.

57 Prozent aller Verurteilten (11.655 Personen) waren bereits wegen eines oder mehrerer früherer Verbrechen oder Vergehen vorverurteilt, der Anteil ist so hoch wie noch nie zuvor in Thüringen. Knapp 37 Prozent der Vorverurteilten hatten bereits fünfmal oder häufiger Strafen zu verbüßen.
Sowohl bei den nach allgemeinem Strafrecht als auch bei den nach Jugendstrafrecht Verurteilten ist der hohe Anteil der Wiederholungstäter zu verzeichnen. Bei nach allgemeinem Strafrecht Verurteilten handelte es sich bei den früheren Strafen hauptsächlich um Geld- und Freiheitsstrafen. Die nach Jugendstrafrecht Verurteilten waren überwiegend zu Zuchtmitteln, wie Verwarnungen, Auflagen und Jugendarrest sowie zu Erziehungsmaßregeln verurteilt worden.

Die meisten Verurteilten (16.626 Personen) hatten gegen das Strafgesetzbuch und 3.782 Personen gegen andere Gesetze verstoßen. Ein Viertel aller Verurteilten stand wegen der so genannten „anderen Vermögens- und Eigentumsdelikte“ (hier insbesondere Betrug und Erschleichen von Leistungen) und ein Fünftel wegen Delikten im Straßenverkehr vor Gericht. 17 Prozent mussten sich wegen Diebstahls- und Unterschlagungsdelikten verantworten. Mehr als die Hälfte (56 Prozent) aller wegen Straftaten im Straßenverkehr Verurteilten stand zur Tatzeit unter Einfluss von Alkohol oder einem anderen berauschenden Mittel.
Autor: red

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