Mo, 10:01 Uhr
14.07.2014
Beratung zu SED-Unrecht
Am kommenden Freitag findet in der Caritas-Tauschbörse in der Nordhäuser Landgrabenstraße eine Beratung für Betroffene von SED-Unrecht statt. Einzelheiten wie immer in Ihrer nnz...
Im Auftrag des Landesbeauftragten des Freistaats Thüringen zur Aufarbeitung der SED-Diktatur informiert der Fachdienst des Caritasverbandes für das Bistum Erfurt Betroffene und deren Angehörige/Hinterbliebene zu den Rehabilitierungsmöglichkeiten nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen und den daran geknüpften sozialen Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen.
Er berät und unterstützt Sie bei den entsprechenden Antragstellungen und bietet die Möglichkeit des Gesprächs über Erlebtes oder Erlittenes in der ehemaligen DDR in einem geschützten Rahmen.
Die Strafrechtliche Rehabilitierung ermöglicht die Aufhebung rechtsstaatswidriger Entscheidungen der DDR-Justiz oder behördlicher Entscheidungen zur Freiheitsentziehung, sofern sie der politischen Verfolgung oder (sonstigen) sachfremden Zwecken gedient haben.
Die Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung dient der Aufhebung rechtsstaatswidriger Maßnahmen von DDR-Organen, die durch Eingriffe in Gesundheit, Vermögen oder Beruf noch heute unmittelbar schwer und unzumutbar für den Betroffenen fortwirken.
Die berufliche Rehabilitierung zielt auf einen Nachteilsausgleich für politisch motivierte Eingriffe in Ausbildung oder Beruf. Anträge können noch bis zum 31.12.2019 gestellt werden. Das Beratungs- und Gesprächsangebot kann ohne Voranmeldung wahrgenommen werden. Während der Sprechzeiten besteht die Möglichkeit der telefonischen Nachfrage.
Freitag, 18. Juli 2014,10.00 bis 17.00 Uhr in Nordhausen, Caritas-Tauschbörse, Landgrabenstraße 16 (auch telefonische Rücksprachen unter 03631 601060 während der Sprechzeiten möglich)
Autor: redIm Auftrag des Landesbeauftragten des Freistaats Thüringen zur Aufarbeitung der SED-Diktatur informiert der Fachdienst des Caritasverbandes für das Bistum Erfurt Betroffene und deren Angehörige/Hinterbliebene zu den Rehabilitierungsmöglichkeiten nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen und den daran geknüpften sozialen Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen.
Er berät und unterstützt Sie bei den entsprechenden Antragstellungen und bietet die Möglichkeit des Gesprächs über Erlebtes oder Erlittenes in der ehemaligen DDR in einem geschützten Rahmen.
Die Strafrechtliche Rehabilitierung ermöglicht die Aufhebung rechtsstaatswidriger Entscheidungen der DDR-Justiz oder behördlicher Entscheidungen zur Freiheitsentziehung, sofern sie der politischen Verfolgung oder (sonstigen) sachfremden Zwecken gedient haben.
Die Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung dient der Aufhebung rechtsstaatswidriger Maßnahmen von DDR-Organen, die durch Eingriffe in Gesundheit, Vermögen oder Beruf noch heute unmittelbar schwer und unzumutbar für den Betroffenen fortwirken.
Die berufliche Rehabilitierung zielt auf einen Nachteilsausgleich für politisch motivierte Eingriffe in Ausbildung oder Beruf. Anträge können noch bis zum 31.12.2019 gestellt werden. Das Beratungs- und Gesprächsangebot kann ohne Voranmeldung wahrgenommen werden. Während der Sprechzeiten besteht die Möglichkeit der telefonischen Nachfrage.
Freitag, 18. Juli 2014,10.00 bis 17.00 Uhr in Nordhausen, Caritas-Tauschbörse, Landgrabenstraße 16 (auch telefonische Rücksprachen unter 03631 601060 während der Sprechzeiten möglich)

