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Mi, 12:49 Uhr
04.06.2014

Reaktion auf Reaktion

Noch einmal gibt es eine Reaktion zum Blitzen des Nordhäuser Ordnungsamtes in der Leimbacher Straße. Noch einmal meldet sich der Verfasser des Forum-Beitrages zu Wort...

Liebe nnz Leser

vor einigen Tagen hatte ich die Geschwindigkeitskontrolle in der Leimbacher Straße und die damit verbundenen örtlichen Umstände hinterfragt und kritisiert. Der Aufstieg meines Artikels in die Top 10 zeigt, wie sehr die Nordhäuser dieses Thema bewegt.

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Ich wollte damit nicht die Arbeit der Behörden in Verruf bringen. Sie ist wichtig und macht unsere Stadt sicherer, auch wenn es nicht immer und überall gleich gut gelingt. Von unsachlichen Kommentaren möchte ich mich deshalb hiermit ausdrücklich distanzieren. Vielmehr wollte ich zum Nachdenken anregen, was ja nun offensichtlich auch passiert ist.

Die Reaktionen belegen, dass die Kritik durchaus berechtigt war. Meine Bilder waren nicht bearbeitet. Ortskundige kennen das Schild und sehen es, der Rest konnte es übersehen.

In der Zwischenzeit hat das Rathaus diesen Zustand beendet. Damit wurde im Interesse der Verkehrsteilnehmer und der Bewohner von Nordhausen Ost gehandelt. Ebenfalls wurden meine wesentlichen Fragen beantwortet. Vielen Dank für die schnelle Reaktion. Es zeigt mir, dass auf sachliche und konstruktive Kritik in Nordhausen durchaus reagiert wird. Ich werde deshalb auf eine weitere Anhörung verzichten.

Dass man die Funktion des Sensors nicht erklären kann, habe ich in der Zwischenzeit selbst herausgefunden. Es ist ein Betriebsgeheimnis des Herstellers.

Zum Thema Sonne muss ich die Messbeamten entlasten. Sie haben aus ihrer Sicht korrekt gehandelt. Ich empfehle ihnen dazu jedoch ein Urteil vom Amtsgericht Bottrop (Az. 29 OWi-43 Js 1796/12-803/12). Der Sachverständige der DEKRA ließ sich hier ausführlich zu diesem Punkt aus.

Wenn ich mit meinem Artikel zum fairen Umgang zwischen den Verkehrsteilnehmern und denen, die den Verkehr überwachen anregen konnte, würde mich das sehr freuen. Das Pfingstwochenende liegt vor der Tür. Probieren Sie es einfach alle mal aus.
Ein Leser der nnz
Autor: red

Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
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Kommentare
Wolfi65
04.06.2014, 14:56 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert – Gehört nicht zum Thema des Beitrages
Heiner Lampe
04.06.2014, 15:08 Uhr
Vielen Dank
Ja das Urteil ist sehr interessant. Ich möchte auch keine Raser schützen oder ähnliches , und vor Schulen und Kindergärten ist das blitzen ach vollkommen ok. Nur leider sieht man das städtische "Blitzmobil" nur im Gebüsch, hinter Bäumen, in Parklücken .... liebe Stadtverwaltung , dann bringt bitte nicht immer das Argument der Verkehrssicherheit, denn jeder und damit meine ich wirklich jeder weiß, dass dieses blitzen nur der Stadtkasse dient. Analog natürlich die extra "Knöllchenrunden" bis spät Abends wenn Veranstaltungen wie "Rolandsfest" "Public-Viewing" etc. in der Rolandsstadt sind. Muss das wirklich sein?
nemoi
04.06.2014, 16:53 Uhr
blitzen um jeden preis......
mit großer aufmerksamkeit hab ich diesen beitrag und die kommentare verfolgt.

ob das aufstellen der blitzer durch das ordnungsamt genau den vorschriften des herstellers (bedienungsanleitung) entspricht mag ich hier in frage stellen....
aus beiträgen aus dem tv werden solche praktiken der aufstellung der geräte in frage gestellt und sehr oft als unrechtmässig dargestellt.
durch büsche verdeckt, im graben, am hang aufgestellt....
aber in nordhausen darf man ja all diese möglichkeiten ausnutzen.
Retupmoc
04.06.2014, 16:55 Uhr
Selbst schuld
Rechtsschutzversicherung abschliessen und dann klagen. Wenn die Stadt verliert, wird es für die teuer.
hamster
04.06.2014, 17:39 Uhr
Vorschriften einhalten
und die Stadt würde keinen Cent verdienen.
Janko
04.06.2014, 20:57 Uhr
@hamster: verstehendes lesen
lieber hamster,
einfach mal alles in ruhe lesen und keine voreiligen schlüsse ziehen.
in diesem beitrag (und den beiden ihm nachfolgenden) ging es ja eben darum, dass die erlassenen vorschriften möglicherweise beabsichtigt oder unbeabsichtigt nicht klar zu erkennen waren.
also nicht so von oben herab "fahrt doch einfach anständig", wenn das geschwindigkeitsschild eventuell gar nicht klar zu erkennen war. sind Sie hellseher?
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