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Di, 13:53 Uhr
03.06.2014

Kindergeld weiter beziehen?

Nach bestandener Abschlussprüfung stellt sich für viele Jugendliche die Frage, ob eine Arbeitslosmeldung bei der örtlichen Arbeitsagentur notwendig ist, nur damit das Kindergeld weiter gezahlt werden kann? Wir kennen die Antwort...


Das ist nicht der Fall, wenn die Schulabgänger innerhalb der folgenden vier Monate eine Ausbildung, ein Studium, den Bundesfreiwilligendienst, den freiwilligen Wehrdienst oder ein freiwilliges soziales, ökologisches oder kulturelles Jahr beginnen. Endet beispielsweise die Schule im Juni, muss die Ausbildung oder das Studium im Oktober beginnen.

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"Nur wenn die vier Monate überschritten werden, ist es notwendig, sich bei der Arbeitsagentur arbeitsuchend zu melden", bestätigt Andrea Springer, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt die Rechtslage. "Das dürfte in den wenigsten Fällen der Fall sein."

Mit dem Formulardienst Kindergeld unterstützt die Bundesagentur für Arbeit die Nutzung der "Online-Ausweisfunktion" des neuen Personalausweises. Nach einer Registrierung unter https://formular.arbeitsagentur.de steht den Eltern der Service zur Verfügung. Mit dem Personalausweis können Eltern an sieben Tagen rund um die Uhr Informationen über ihren Kindergeldbezug abrufen sowie Änderungen der persönlichen Daten vornehmen.

Außerdem können Kunden der Familienkasse Änderungen vollständig papierlos übermitteln - ohne Änderungsformular, Unterschrift und Behördengang. Das spart Zeit und Geld.

Weitere Informationen zum Thema Kindergeld erteilt die Familienkasse Nordhausen unter der Telefonnummer: 0800 4 5555 30 oder sind im Internet unter www.arbeitsagentur.de
Autor: red

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