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So, 07:47 Uhr
11.05.2014

"(Rad-) Verkehrsteilnehmerschulung

Grundsätzlich ist der Radfahrer gleichberechtigt mit allen anderen Verkehrsteilnehmern. Damit hat er auch Rechte und Pflichten, die zu beachten sind. Und die sollen in der kommenden Woche vertieft werden...

Schulungsplakat (Foto: ADFC) Schulungsplakat (Foto: ADFC)

Die Kenntnis der wichtigsten Abschnitte der STVO (zum Beispiel §1, Vorfahrtsregeln) gehört dazu.

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Weiterhin sind die speziellen Abschnitte für den Radverkehr, wie „Radwege mit und ohne Benutzungspflicht“, „Fußweg-Radfahrer-frei“ usw. zu beachten. Unklarheiten sind auch dann gegeben, wenn schlechte Radverkehrslösungen vorliegen.

Das Wissen der Verkehrsteilnehmer ist sehr verschieden und oft zu gering. Es besteht da ein Nachhole-Bedarf, ausdrücklich auch bei Autofahrern bzgl. der Radverkehrs. Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub veranstaltet deshalb auch in diesem Jahr eine Verkehrsteilnehmerschulung.

Sie wird von der Polizei Nordhausen in der Fachhochschule (Haus 25, Hörsaal 3) am 15.5. ab 19:00 Uhr durchgeführt. Dabei werden auch spezielle Schwerpunkte in der Stadt Nordhausen behandelt. Interessierte sind herzlich willkommen. Die Teilnahme ist kostenlos.
Autor: red

Kommentare
Paulinchen
11.05.2014, 11.13 Uhr
Gleichberechtigt schon, aber…
…dann auch mit allen Konsequenzen. Der Autofahrer wird geschröpft, wenn er seine Parkzeit überschreitet, oder gar die Parkuhr mal vergessen hat. War er zu schnell unterwegs, flattert nicht nur ein Erinnerungsfoto ins Haus, nein auch der obligatorische Bußgeldbescheid. Nicht selten wird auch noch das eine, oder andere Pünktchen in Flensburg in die dortige „Kundenakte“ eingetragen. Inzwischen sind die Bußgelder schon eine feste Größe der Kommunen geworden und warum? Der Aufwand, um an das Geld zu kommen, ist vergleichsweise sehr gering. Praktisch bringt ja der „Sünder“ das Geld in die Rathäuser persönlich. (Wenn auch nur per Überweisung, denn Diskussionen sind bekanntlich nicht gewollt)

Doch was geschieht dem erwachsenen Radfahrer, der verkehrswidrig entgegen einer Einbahnstraße, auf dem Gehweg sich durch Nötigung (Klingeln oder Rufen) den Weg frei macht, über den Fußfängerüberweg förmlich rast, an der Fußgängerampel mit hoher Geschwindigkeit drüber „donnert“ und dem abbiegenden Autofahrer kaum eine Spur für eine Reaktion ermöglicht? Leider NICHTS!! Offensichtlich ist hier der Aufwand um an dessen Geld zu kommen zu aufwendig. Hier wäre meiner Meinung nach eine gerechte Strafe, wie folgt: Verstöße, wie oben beschrieben, werden, sofern der Radfahrer einen Führerschein besitzt, auch mit Pünktchen in Flensburg und Bußgeldern „belohnt“. Hat er keinen „Lappen“ dann ist eben ein schmerzendes Bußgeld fällig. Dies sollte höher als 50,- € liegen.

Also – das wäre für mich Gleichberechtigung. Versäumen möchte ich aber nicht, noch abschließend zu bemerken, wenn die Radfahrer alle auf die Straße verbannt würden, dann hätten wir auch eine Verkehrsberuhigung erreicht, für die es keine Tempo 30-Schilder bräuchte. Denn so mancher Autofahrer glaubt leider, er sei der „King of the Road“.
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