"(Rad-) Verkehrsteilnehmerschulung
Sonntag, 11. Mai 2014, 07:47 Uhr
Grundsätzlich ist der Radfahrer gleichberechtigt mit allen anderen Verkehrsteilnehmern. Damit hat er auch Rechte und Pflichten, die zu beachten sind. Und die sollen in der kommenden Woche vertieft werden...
Die Kenntnis der wichtigsten Abschnitte der STVO (zum Beispiel §1, Vorfahrtsregeln) gehört dazu.
Weiterhin sind die speziellen Abschnitte für den Radverkehr, wie Radwege mit und ohne Benutzungspflicht, Fußweg-Radfahrer-frei usw. zu beachten. Unklarheiten sind auch dann gegeben, wenn schlechte Radverkehrslösungen vorliegen.
Das Wissen der Verkehrsteilnehmer ist sehr verschieden und oft zu gering. Es besteht da ein Nachhole-Bedarf, ausdrücklich auch bei Autofahrern bzgl. der Radverkehrs. Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub veranstaltet deshalb auch in diesem Jahr eine Verkehrsteilnehmerschulung.
Sie wird von der Polizei Nordhausen in der Fachhochschule (Haus 25, Hörsaal 3) am 15.5. ab 19:00 Uhr durchgeführt. Dabei werden auch spezielle Schwerpunkte in der Stadt Nordhausen behandelt. Interessierte sind herzlich willkommen. Die Teilnahme ist kostenlos.
Autor: redDie Kenntnis der wichtigsten Abschnitte der STVO (zum Beispiel §1, Vorfahrtsregeln) gehört dazu.
Weiterhin sind die speziellen Abschnitte für den Radverkehr, wie Radwege mit und ohne Benutzungspflicht, Fußweg-Radfahrer-frei usw. zu beachten. Unklarheiten sind auch dann gegeben, wenn schlechte Radverkehrslösungen vorliegen.
Das Wissen der Verkehrsteilnehmer ist sehr verschieden und oft zu gering. Es besteht da ein Nachhole-Bedarf, ausdrücklich auch bei Autofahrern bzgl. der Radverkehrs. Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub veranstaltet deshalb auch in diesem Jahr eine Verkehrsteilnehmerschulung.
Sie wird von der Polizei Nordhausen in der Fachhochschule (Haus 25, Hörsaal 3) am 15.5. ab 19:00 Uhr durchgeführt. Dabei werden auch spezielle Schwerpunkte in der Stadt Nordhausen behandelt. Interessierte sind herzlich willkommen. Die Teilnahme ist kostenlos.

