Di, 15:43 Uhr
01.04.2014
Genehmigung mit Hochdruck
Die Arbeiten im Zuge der Ansiedlung der Firma M-Back in Bleicherode sind ins Stocken geraten. Darüber hatte heute bereits die nnz ausführlich berichtet. Jetzt können wir Ihnen die angekündigte gemeinsame Erklärung von Birgit Keller und Frank Rostek liefern...
Soviel vornweg: Der Bau der Bäckerei in Bleicherode erfordert ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz.
Daran arbeiten wir derzeit mit Hochdruck im Landratsamt, sagt Landrätin Birgit Keller. Seit Bekanntwerden des Investitionsvorhabens war klar, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungsverfahren möglichst schnell erfolgen müssen. Wir unterstützen die Stadt Bleicherode unbedingt dabei, diese Ansiedlung erfolgreich umzusetzen und haben daher das Verfahren sofort in Gang gesetzt. Mich hat es sehr gefreut, dass ein Investor in Bleicherode bauen und Arbeitsplätze schaffen will.
Auch Bleicherodes Bürgermeister Frank Rostek steht hinter dem Vorhaben, weiß jedoch auch um die gesetzlichen Anforderungen: Wir ziehen gemeinsam an einem Strang, um Investitionen in unserem Landkreis zu ermöglichen und damit auch für neue Jobs zu sorgen.
Die Landkreisverwaltung muss den Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes folgen. Das ist auch zum Schutz der Investoren wichtig, so Birgit Keller. Um eine schnelle Errichtung der Großbäckerei zu ermöglichen, durften bereits genehmigungsfreie Arbeiten zur Bauvorbereitung stattfinden. Die weiteren Baumaßnahmen können jedoch erst starten, wenn eine Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn vorliegt.
Um diese Genehmigung erteilen zu können, sind Stellungnahmen einzelner Fachbehörden erforderlich, unter anderem aus naturschutzfachlicher, wasserrechtlicher und statischer Sicht. Um ein zügiges Genehmigungsverfahren sicherzustellen, steht die Genehmigungsbehörde des Landratsamtes in engem Kontakt mit den beteiligten Fachbehörden, die auch außerhalb der Landkreisverwaltung angesiedelt sind, zum Beispiel bei Fragen des Arbeitsschutzes.
Heute Nachmittag hat ein Gutachter das Gelände besichtigt und vorab festgestellt, dass artenschutzrechtliche Belange den weiteren Bauabläufen nicht entgegenstehen werden. Eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung soll zeitnah erfolgen, eine Vorabstellungnahme will der Gutachter noch in dieser Woche dem Landratsamt übergeben.
Auch den Bescheid zum vorzeitigen Baubeginn nach Bundesimmissionsschutzgesetz will das Landratsamt noch in dieser Woche fertigstellen. Wir setzen alles daran, den erforderlichen Bescheid so schnell wie irgend möglich zu erstellen. Daran besteht kein Zweifel, unterstreicht Birgit Keller.
Autor: redSoviel vornweg: Der Bau der Bäckerei in Bleicherode erfordert ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz.
Daran arbeiten wir derzeit mit Hochdruck im Landratsamt, sagt Landrätin Birgit Keller. Seit Bekanntwerden des Investitionsvorhabens war klar, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungsverfahren möglichst schnell erfolgen müssen. Wir unterstützen die Stadt Bleicherode unbedingt dabei, diese Ansiedlung erfolgreich umzusetzen und haben daher das Verfahren sofort in Gang gesetzt. Mich hat es sehr gefreut, dass ein Investor in Bleicherode bauen und Arbeitsplätze schaffen will.
Auch Bleicherodes Bürgermeister Frank Rostek steht hinter dem Vorhaben, weiß jedoch auch um die gesetzlichen Anforderungen: Wir ziehen gemeinsam an einem Strang, um Investitionen in unserem Landkreis zu ermöglichen und damit auch für neue Jobs zu sorgen.
Die Landkreisverwaltung muss den Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes folgen. Das ist auch zum Schutz der Investoren wichtig, so Birgit Keller. Um eine schnelle Errichtung der Großbäckerei zu ermöglichen, durften bereits genehmigungsfreie Arbeiten zur Bauvorbereitung stattfinden. Die weiteren Baumaßnahmen können jedoch erst starten, wenn eine Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn vorliegt.
Um diese Genehmigung erteilen zu können, sind Stellungnahmen einzelner Fachbehörden erforderlich, unter anderem aus naturschutzfachlicher, wasserrechtlicher und statischer Sicht. Um ein zügiges Genehmigungsverfahren sicherzustellen, steht die Genehmigungsbehörde des Landratsamtes in engem Kontakt mit den beteiligten Fachbehörden, die auch außerhalb der Landkreisverwaltung angesiedelt sind, zum Beispiel bei Fragen des Arbeitsschutzes.
Heute Nachmittag hat ein Gutachter das Gelände besichtigt und vorab festgestellt, dass artenschutzrechtliche Belange den weiteren Bauabläufen nicht entgegenstehen werden. Eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung soll zeitnah erfolgen, eine Vorabstellungnahme will der Gutachter noch in dieser Woche dem Landratsamt übergeben.
Auch den Bescheid zum vorzeitigen Baubeginn nach Bundesimmissionsschutzgesetz will das Landratsamt noch in dieser Woche fertigstellen. Wir setzen alles daran, den erforderlichen Bescheid so schnell wie irgend möglich zu erstellen. Daran besteht kein Zweifel, unterstreicht Birgit Keller.



