Mo, 07:00 Uhr
03.03.2014
Warum zweimal?
Es ist mittlerweile fast ein Jahr her, dass es einen sogenannten Fall Jendricke gibt. Die strafrechtlich relevante Seite ist mit der Einstellung der Ermittlungen seitens der Staatsanwaltschaft beendet. Die disziplinarrechtliche Sphäre hingegen ist voll von Vorwürfen, Verfahren, Beschwerden und Briefwechseln. Ein Briefwechsel ist dabei besonders kurios...
Es ist der Schriftverkehr zwischen dem Datenschutzbeauftragten des Landes Thüringen, Dr. Lutz Hasse, und der Nordhäuser Stadtverwaltung. Der beginnt nach nnz vorliegenden Informationen am 30. Oktober des vergangenen Jahres.
Darin teilt Herr Hasse Oberbürgermeister Dr. Klaus Zeh mit, dass sich Matthias Jendricke über seine anwaltliche Vertretung über massive Verletzungen des Datenschutzes seitens des Oberbürgermeisters beklagt.
Diese Verletzungen sollen im Zuge zweier Disziplinarverfahren begangen worden sein.
Auf die Inhalte soll hier nicht weiter eingegangen werden. Nur soviel: Es wird sich beklagt, dass eine von der Stadtverwaltung veranlasste Pressemitteilung über die Durchsuchungen der Amtsräume von Jendricke durch Polizei und Staatsanwaltschaft im vergangenen Jahr an möglichst viele Adressen geschickt worden sei, hinzu kämen auch Privatpersonen, die keine Pressevertreter seien. Nach nnz-Informationen waren das die Mitglieder des Nordhäuser Stadtrates.
Die Mitteilung wurde jedoch erst dann verschickt, als die nnz längst über diese Durchsuchungen berichtet hatte. Zu diesem Zeitpunkt war die nnz-Meldung schon längst einmal um den Erdball herum, schließlich leben wir im Alter des Internets. Das aber nur nebenbei.
Jetzt zurück zum Briefwechsel. Den ersten Brief des Herrn Hasse beantwortete die Nordhäuser Stadtverwaltung pflichtgemäß und entkräftete naturgemäß die gegen den Oberbürgermeister vorgebrachten Vorwürfe. Und so gingen einige Monate ins Thüringer Land. Am Donnerstag dieser Woche kam im Nordhäuser Rathaus nach Recherchen der nnz wieder ein Brief aus Erfurt an. Absender wieder Dr. Lutz Hasse.
Im Wesentlichen enthält der zweite Brief im Grunde genommen die gleichen Vorwürfe. Zum Teil sind es wortgleiche Formulierungen, die da auftauchen. Und da erhebt sich dem interessierten Betrachter schon die Frage: Was soll das? Warum werden zwei Schreiben abgeschickt, die zum größten Teil den gleichen Inhalt haben und durch ein erstes Antwortschreiben aus dem Rathaus schon beantwortet waren? Weiß dort die linke Hand nicht was die rechte macht? Beim Versuch der Beantwortung dieser Frage kommt der Neugierige zwangsläufig zur Parteizugehörigkeit des Thüringer Datenschutzbeauftragten. Hasse ist Mitglied der SPD.
Das soll nicht bedeuten, dass er sein Amt parteipolitisch ausrichtet, gleichwohl kommen einige Bedenken auf – auch im Nordhäuser Rathaus. Die werden durch den Umstand genährt, dass am gleichen Tag, also dem Donnerstag und noch bevor der Adressat ihn lesen konnte, im Internet ein Bericht auftaucht, in dem aus dem Brief des Dr. Hasse bereits ausführlich zitiert wird.
Da ist dann natürlich die Frage erlaubt, über welchen Verteiler der Thüringer Datenschutzbeauftragte den Brief verschickt hat? Aus dem Büro des Oberbürgermeister, an den das Schreiben geschickt wurde, nicht. Das wurde der nnz bestätigt.
Und so bekommt das alles wieder das berühmt-berüchtigte Geschmäckle. Wurde mit dem erneuten Schreiben einfach noch einmal nachgehakt, da das erste nicht den gewünschten Publikumserfolg erzielte? Sollte hier eine politische Suppe, mit wenigen neuen Zutaten gewürzt, noch einmal aufgekocht werden?
Diese Fragen drängen sich natürlich dem aufmerksamen Beobachter auf. In Nordhausen können sie jedoch schwerlich beantwortet werden, der Ort dafür ist der Thüringer Landtag.
Peter-Stefan Greiner
Autor: redEs ist der Schriftverkehr zwischen dem Datenschutzbeauftragten des Landes Thüringen, Dr. Lutz Hasse, und der Nordhäuser Stadtverwaltung. Der beginnt nach nnz vorliegenden Informationen am 30. Oktober des vergangenen Jahres.
Darin teilt Herr Hasse Oberbürgermeister Dr. Klaus Zeh mit, dass sich Matthias Jendricke über seine anwaltliche Vertretung über massive Verletzungen des Datenschutzes seitens des Oberbürgermeisters beklagt.
Diese Verletzungen sollen im Zuge zweier Disziplinarverfahren begangen worden sein.
Auf die Inhalte soll hier nicht weiter eingegangen werden. Nur soviel: Es wird sich beklagt, dass eine von der Stadtverwaltung veranlasste Pressemitteilung über die Durchsuchungen der Amtsräume von Jendricke durch Polizei und Staatsanwaltschaft im vergangenen Jahr an möglichst viele Adressen geschickt worden sei, hinzu kämen auch Privatpersonen, die keine Pressevertreter seien. Nach nnz-Informationen waren das die Mitglieder des Nordhäuser Stadtrates.
Die Mitteilung wurde jedoch erst dann verschickt, als die nnz längst über diese Durchsuchungen berichtet hatte. Zu diesem Zeitpunkt war die nnz-Meldung schon längst einmal um den Erdball herum, schließlich leben wir im Alter des Internets. Das aber nur nebenbei.
Jetzt zurück zum Briefwechsel. Den ersten Brief des Herrn Hasse beantwortete die Nordhäuser Stadtverwaltung pflichtgemäß und entkräftete naturgemäß die gegen den Oberbürgermeister vorgebrachten Vorwürfe. Und so gingen einige Monate ins Thüringer Land. Am Donnerstag dieser Woche kam im Nordhäuser Rathaus nach Recherchen der nnz wieder ein Brief aus Erfurt an. Absender wieder Dr. Lutz Hasse.
Im Wesentlichen enthält der zweite Brief im Grunde genommen die gleichen Vorwürfe. Zum Teil sind es wortgleiche Formulierungen, die da auftauchen. Und da erhebt sich dem interessierten Betrachter schon die Frage: Was soll das? Warum werden zwei Schreiben abgeschickt, die zum größten Teil den gleichen Inhalt haben und durch ein erstes Antwortschreiben aus dem Rathaus schon beantwortet waren? Weiß dort die linke Hand nicht was die rechte macht? Beim Versuch der Beantwortung dieser Frage kommt der Neugierige zwangsläufig zur Parteizugehörigkeit des Thüringer Datenschutzbeauftragten. Hasse ist Mitglied der SPD.
Das soll nicht bedeuten, dass er sein Amt parteipolitisch ausrichtet, gleichwohl kommen einige Bedenken auf – auch im Nordhäuser Rathaus. Die werden durch den Umstand genährt, dass am gleichen Tag, also dem Donnerstag und noch bevor der Adressat ihn lesen konnte, im Internet ein Bericht auftaucht, in dem aus dem Brief des Dr. Hasse bereits ausführlich zitiert wird.
Da ist dann natürlich die Frage erlaubt, über welchen Verteiler der Thüringer Datenschutzbeauftragte den Brief verschickt hat? Aus dem Büro des Oberbürgermeister, an den das Schreiben geschickt wurde, nicht. Das wurde der nnz bestätigt.
Und so bekommt das alles wieder das berühmt-berüchtigte Geschmäckle. Wurde mit dem erneuten Schreiben einfach noch einmal nachgehakt, da das erste nicht den gewünschten Publikumserfolg erzielte? Sollte hier eine politische Suppe, mit wenigen neuen Zutaten gewürzt, noch einmal aufgekocht werden?
Diese Fragen drängen sich natürlich dem aufmerksamen Beobachter auf. In Nordhausen können sie jedoch schwerlich beantwortet werden, der Ort dafür ist der Thüringer Landtag.
Peter-Stefan Greiner

