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So, 13:15 Uhr
02.03.2014

Rentenlücken schließen

Mit freiwilligen Beiträgen die Rentenlücken schließen. Hier Tipps der Knappschaft mit dem Hinweis den Stichtag 31. März nicht vergessen

Wer sich Rentenansprüche sichern will, muss auf den 31. März 2014 achten. Bis zu diesem Stichtag können Lücken im Rentenkonto im Jahr 2013 durch freiwillige Beiträge geschlossen werden.

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Für Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung gelten Mindestversicherungszeiten, die ja nach Rentenart differieren. Für die Regelaltersrente sind es zum Beispiel fünf Jahre. Werden diese nicht erreicht, verfallen Ansprüche. Durch freiwillige Beiträge können Wartezeiten, Anwartschaften sowie ein Recht auf Erwerbsminderungsrente gesichert werden. Das zahlt sich beispielsweise vielfach für Frauen mit Kindererziehungszeiten sowie Selbstständige aus, erläutert die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.

Auf Grundlage der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage von 450 Euro und der aktuellen Beitragssatzes von 18,9 Prozent müssen monatlich mindestens 85,05 Euro eingezahlt werden.

Eine kostengünstige Alternative zu den freiwilligen Beiträgen ist die Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen im Rahmen eines Mini-Jobs mit bis zu 450-Euro Monatsverdienst.

Weitere Informationen erhalten Sie in der Auskunfts- und Beratungsstellen der DRV Knappschaft-Bahn-See sowie telefonisch über die kostenlose Servicenummer 0800 – 1000 480 80.
Autor: khh

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