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Do, 12:44 Uhr
20.02.2014

Förderung ist weiter möglich

Gemäß der Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen werden auch im Jahr 2014 Fördermittelanträge entgegengenommen. Und so gehts...


„Am 24. Januar 2013 wurde die aktualisierte Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen veröffentlicht. Die Richtlinie gilt bis 31. Dezember 2015. Wir wollen die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Nordhausen sowie der Gemeinde Hohenstein auch in diesem Jahr über diese Fördermöglichkeit informieren“, teilte Toralf Kanowski, Technischer Leiter des Stadtentwässerungsbetriebes, mit.

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Kleinkläranlagen sind Anlagen zur Behandlung häuslichen Abwassers für einen täglichen Abwasseranfall von bis zu 8 m³ oder 50 Einwohnerwerten. Mit der Förderung unterstützt der Freistaat die Anpassung von Kleinkläranlagen an den aktuellen Stand der Technik.

Grundlegende Voraussetzung für die Förderung ist u. a., dass das Grundstück dauerhaft nicht an die öffentliche Schmutzwasserkanalisation angeschlossen werden kann oder das Grundstück in einem Gebiet liegt, in dem in den nächsten 15 Jahren keine Kanalbaumaßnahmen für Abwasser vorgesehen sind. Aussagen hierzu enthalten - für den Zuständigkeitsbereich des Stadtentwässerungsbetriebes Nordhausen - das jeweils aktuelle Abwasserbeseitigungskonzept für die Stadt Nordhausen und die Gemeinde Hohenstein. „Gefördert wird der Ersatzneubau oder die Nachrüstung bestehender Kleinkläranlagen. Anlagen zur Ersterschließung von Grundstücken, also zum Beispiel bei Neubau eines Wohnhauses, sind nicht förderfähig“ so Kanowski weiter.

Gemäß der Fördermittelrichtlinie sind zunächst diejenigen privaten und sonstigen Bauherren zur Fördermittelbeantragung aufgefordert, die ihre Kleinkläranlage innerhalb der nächsten zwei Jahre durch einen Ersatzneubau ersetzen oder ihre Kleinkläranlage mit einer biologischen Reinigungsstufe nachrüsten wollen. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Alternativ könnte ein zinsgünstiges Darlehen in Anspruch genommen werden.

„Nähere Informationen zum Förderprogramm und zum Inhalt des Abwasserbeseitigungskonzeptes für die Stadt Nordhausen und die Gemeinde Hohenstein erhalten Grundstückseigentümer beim Stadtentwässerungsbetrieb. Dort gibt es auch den Antrag zur Beantragung der Fördermittel.

Interessierte Eigentümer sollten sich frühzeitig an unsere Mitarbeiter wenden und einen Termin unter ( 03631-639-330 vereinbaren. Natürlich erfolgt die Beratung kostenfrei“, informierte der Technische Leiter. Die Mitarbeiter des Stadtentwässerungsbetriebes nehmen die Fördermittelanträge entgegen oder geben Hinweise zum Ausfüllen, prüfen diese auf Vollständigkeit und leiten die Anträge an die Bewilligungsstelle weiter, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Grundstückseigentümer, die eine Förderung beantragt haben, müssen auf jeden Fall abwarten, bis ihnen die Entscheidung über eine Förderung zugeht. Eine vorzeitige Beauftragung und ein vorzeitiger Beginn der Bauarbeiten können zur Streichung der Fördermittel führen.

Weitere Informationen zum Förderprogramm und die erforderlichen Antragsformulare gibt es auf der Internetseite der Thüringer Aufbaubank (www.aufbaubank.de).
Autor: red

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