Do, 10:00 Uhr
13.02.2014
Wie kommt man auf´s Gymnasium?
Was zu beachten ist, wenn Schüler auf das Gymnasium wollen, das erfahren sie hier in den Regelungen zum Übertritt in die Gymnasien und beruflichen Gymnasien im Aufsichtsbereich des Staatlichen Schulamtes Nordthüringen zum Schuljahr 2014/2015...
Im Thüringer Schulgesetz und in der Thüringer Schulordnung ist die Aufnahme an das Gymnasium sowie an das berufliche Gymnasium geregelt. Danach können Schülerinnen und Schüler, wenn die geforderten Voraussetzungen erfüllt sind, zu Beginn eines Schuljahres nach der
• Klassenstufe 4 der Grundschule,
• nach den Klassenstufen 5, 6 und 10 der Regelschule
• sowie nach den Klassenstufen 4 bis 8 der Gemeinschaftsschule
in das Gymnasium sowie
• Schüler der Klasse 10 der Regelschule
aber auch in das berufliche Gymnasium übertreten.
Die Anmeldung für das Gymnasium / berufliche Gymnasium und für die Aufnahmeprüfung (Probeunterricht) erfolgt nur in der Woche vom 10. März bis 15. März 2014.
Über Anmeldezeiten können Sie sich in den Gymnasien bzw. beruflichen Gymnasien telefonisch informieren. Informationen zu den einzelnen Schulen finden Sie im Thüringer Schulportal unter: http://www.schulportal-thueringen.de/schools.
Bei der Anmeldung sind von den Sorgeberechtigten folgende Unterlagen vorzulegen:
• das Halbjahreszeugnis des laufenden Schuljahres im Original,
• die Schullaufbahnempfehlung, die bis zum 24. Februar 2014
• bei getrennt lebenden, geschiedenen und nicht verheirateten die Vollmacht des sorgeberechtigten Elternteils, das nicht das nicht zur Anmeldung anwesend ist bzw. den Nachweis des alleinigen Sorgerechts.
Sollten weder die Notenvoraussetzungen für den Übertritt noch eine Empfehlung für den Bildungsweg des Gymnasiums vorliegen, muss in o. g. Anmeldewoche ein Antrag auf eine Aufnahmeprüfung (Probeunterricht) gestellt werden. Die Aufnahmeprüfung findet für Schüler der Schulen des Staatlichen Schulamtes Nordthüringen vom 8. bis 10. April 2014 zentral an ausgewählten Schulen in Nordthüringen statt.
Die Schulen, an denen die Aufnahmeprüfung stattfindet, werden den betreffenden Eltern bei der Anmeldung bekannt gegeben.
Autor: enIm Thüringer Schulgesetz und in der Thüringer Schulordnung ist die Aufnahme an das Gymnasium sowie an das berufliche Gymnasium geregelt. Danach können Schülerinnen und Schüler, wenn die geforderten Voraussetzungen erfüllt sind, zu Beginn eines Schuljahres nach der
• Klassenstufe 4 der Grundschule,
• nach den Klassenstufen 5, 6 und 10 der Regelschule
• sowie nach den Klassenstufen 4 bis 8 der Gemeinschaftsschule
in das Gymnasium sowie
• Schüler der Klasse 10 der Regelschule
aber auch in das berufliche Gymnasium übertreten.
Die Anmeldung für das Gymnasium / berufliche Gymnasium und für die Aufnahmeprüfung (Probeunterricht) erfolgt nur in der Woche vom 10. März bis 15. März 2014.
Über Anmeldezeiten können Sie sich in den Gymnasien bzw. beruflichen Gymnasien telefonisch informieren. Informationen zu den einzelnen Schulen finden Sie im Thüringer Schulportal unter: http://www.schulportal-thueringen.de/schools.
Bei der Anmeldung sind von den Sorgeberechtigten folgende Unterlagen vorzulegen:
• das Halbjahreszeugnis des laufenden Schuljahres im Original,
• die Schullaufbahnempfehlung, die bis zum 24. Februar 2014
• bei getrennt lebenden, geschiedenen und nicht verheirateten die Vollmacht des sorgeberechtigten Elternteils, das nicht das nicht zur Anmeldung anwesend ist bzw. den Nachweis des alleinigen Sorgerechts.
Sollten weder die Notenvoraussetzungen für den Übertritt noch eine Empfehlung für den Bildungsweg des Gymnasiums vorliegen, muss in o. g. Anmeldewoche ein Antrag auf eine Aufnahmeprüfung (Probeunterricht) gestellt werden. Die Aufnahmeprüfung findet für Schüler der Schulen des Staatlichen Schulamtes Nordthüringen vom 8. bis 10. April 2014 zentral an ausgewählten Schulen in Nordthüringen statt.
Die Schulen, an denen die Aufnahmeprüfung stattfindet, werden den betreffenden Eltern bei der Anmeldung bekannt gegeben.

