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Do, 06:40 Uhr
30.01.2014

nnz-Interview: Beteiligte Verwaltung

In der kommenden Woche wird sich der Nordhäuser Kreistag unter anderem mit der Beteiligungsrichtlinie beschäftigen müssen. Die Fraktionen von CDU und LINKE bringen ihn gemeinsam ein. Die nnz unterhielt sich mit dem Mann, unter dessen Federführung das 19 Seiten starke Papier entstand und das in den zurückliegenden Monaten mitunter kontrovers und emotional diskutiert wurde: mit Prof. Dr. Heinrich Markgraf...


nnz: Herr Prof. Markgraf, wie kam es denn eigentlich dazu eine Beteiligungsrichtlinie zu erarbeiten?

Heinrich Markgraf: Am Anfang dieses Prozesses standen mit Beginn des Jahres 2012 zwei Beschlüsse im Stadtrat von Nordhausen und im Kreistag, eine Beteiligungsrichtlinie zu erarbeiten. Dazu wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, der Mitarbeiter aus den beiden Verwaltungen sowie Rainer Bachmann und ich angehörten. Ich wurde mit der Leitung dieser Arbeitsgruppe beauftragt. Es war die gleiche Arbeitsgruppe, die auch den Gesellschaftervertrag des Südharz Krankenhauses erarbeitet hatte.

nnz: Aber macht denn eine solche Richtlinie überhaupt Sinn?

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Heinrich Markgraf:Sehen Sie, der Landkreis und die Stadt treten zum Teil gemeinsam, aber auch einzeln als Gesellschafter in diversen, mitunter auch großen Unternehmen auf. Mit Stand 2011 - das waren die Zahlen, die uns Anfang 2012 vorlagen - zählten beide große Verwaltungen zusammen rund 750 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. In den kommunalen Unternehmen waren 2.500 Frauen und Männer beschäftigt. Wurden 2011 in der Stadt Nordhausen rund 11,5 Millionen Euro und im Landkreis rund drei Millionen Euro investiert, so standen bei den Unternehmen 31 Millionen Euro zu Buche. Schon daraus lässt sich meiner Meinung nach ableiten, dass es Sinn macht, einheitliche Regeln für die Planung oder die Berichterstattung auszuarbeiten.

nnz: Wie gestaltete sich der Prozess der Erarbeitung des jetzt vorliegenden Satzungsentwurfes?

Heinrich Markgraf: Dieser Entwurf, der dem Kreistag in der kommenden Woche vorgelegt wird, ist das Ergebnis von etwa 30 Beratungen der Arbeitsgruppe. Die erste Version wurde dann den Geschäftsführern der kommunalen Unternehmen zugestellt, die ihre Vorstellungen und Ergänzungen einarbeiteten. Auf dieser Grundlage wurde der gesamte Entwurf modifiziert und den beiden Ausschüssen für Finanzen und Rechnungsprüfung in Stadtrat und Kreistag vorgestellt. Die jeweiligen Abstimmungsergebnisse wurden eingearbeitet. Parallel dazu wurde der Entwurf im Wirtschaftsausschuss des Kreistages diskutiert. Dort vorgebrachte Änderungen fanden ebenfalls Beachtung.

Daraus entwickelt sich eine nochmalige Diskussionsrunde von Ausschussvorsitzenden, Geschäftsführern und Mitgliedern der Arbeitsgruppe. Ausgehend von diesem Arbeitsergebnis entstand jene Beschlussvorlage, die am kommenden Dienstag dem Kreistag vorgelegt wird. Ich meine, intensiver geht es kaum.

nnz: Wie stehen Sie zu den eingebrachten Änderungen?

Heinrich Markgraf:Ich persönlich hätte mit dem ursprünglich den Ausschüssen vorgelegten Papier leben können, allerdings empfinde ich die gemachten Änderungen als positiv. Der Vertragsentwurf ist besser geworden. Meiner Meinung nach treffen die in Medien verlauteten Ausführungen zumindest für die jetzt vorliegende Richtlinie nicht zu.

nnz: Was sind denn nun eigentlich die wichtigsten Festlegungen?

Heinrich Markgraf: Das ist schwierig, denn der Vertrag hat immerhin 19 Seiten.

nnz: Nennen Sie bitte die wichtigsten.

Heinrich Markgraf:Das kann aber immer nur eine subjektive Meinung sein.

nnz: Versuchen Sie es trotzdem.

Da wäre zunächst die zentrale Lagerung wichtiger Akten wie Verträge, Protokolle von Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsratssitzungen zu nennen. Hier wurden Präzisierungen vorgenommen. In der Anlage 1 zusammengefasste Formulare sollen die jährliche Wirtschaftsplanung vereinhaltlichen. Grundlage bildeten Vorschriften des Freistaates, die ergänzt wurden. Wichtig erscheint auch die zwingende Erstellung von Quartalsberichten und Festlegungen hinsichtlich Fristen und Form dieser Berichte. Es wird festgeschrieben, dass fünf Jahre das Wirtschaftsprüfunternehmen zu wechseln ist und es werden Richtlinien hinsichtlich Aufwandsersatz und Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder festgeschrieben.

Dies sind fünf Punkte auf die Schnelle herausgegriffene Beispiel. Ich möchte nicht verhehlen, dass hinter jeder Festlegung eine Menge akribischer Arbeit steht. Hier trifft das Sprichwort zu: “Der Teufel steckt im Detail”.

nnz: Greift denn eigentlich die jetzt vorliegende Vorlage in die Belange der Arbeit von Geschäftsführungen und Aufsichtsräten ein?

Heinrich Markgraf: Das ist nicht der Fall, vielmehr präzisiert und vereinheitlicht das Dokument Kontrollen und stellt den Aufsichtsräten die notwendigen Informationen zur Verfügung.

nnz: Inwieweit berücksichtigt die Beteiligungsrichtlinie überhaupt Festlegungen in den jeweiligen Hauptsatzungen und in den Gesellschafterverträgen?

Heinrich Markgraf: Die Erarbeitung der Beteiligungsrichtlinie erfolgte unter der Voraussetzung, dass die Gesellschafterverträge sukzessive der Richtlinie angepasst werden. Ich sehe bei mir bekannten Verträgen keine wesentlichen Änderungen. Die HSB stellt jedoch sicherlich ein Unternehmen dar, das bei den derzeitigen Beteiligungsverhältnissen eine gesonderte Betrachtung notwendig macht. Hinsichtlich der Hauptsatzung des Kreistages und des Stadtrates ist festzustellen, dass diese nach den Kommunalwahlen neu zu beschließen sind.

Insofern macht es Sinn, die Beteiligungsrichtlinie in Stadtrat und Kreistag vor den Wahlen zu beschließen, damit sie dann die gemeinsame Grundlage für Punkte bildet, die die jeweiligen Hauptsatzungen tangieren. Der umgekehrte Weg wäre nicht zu empfehlen.

nnz: wie sieht ihre Gesamteinschätzung aus?

Heinrich Markgraf: Alles, was man macht, kann man anders und besser machen. Sonst wären wir irgendwann am Ende einer Entwicklung angekommen. Ich hoffe aber, dass der Kreistag den vorliegenden Entwurf beschließt, der sicher nicht von allen Beteiligten geliebt wird, aber das soll er auch nicht, der dennoch eine solide Grundlage für weitere Arbeit darstellt und die nach ein bis zwei Jahren den Erfahrungen angepasst werden soll.

Die Richtlinie schreibt fest, dass die Beteiligungsverwaltungen über einhaltung von Frist und Form der Festlegungen zu wachen haben. damit ist abgesichert, dass die vorliegende Richtlinie auch mit Leben erfüllt wird.

nnz: Herr Prof. Markgraf, wir bedanken uns für das Gespräch.
Autor: red

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