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Do, 16:25 Uhr
09.01.2014

Aus Mangel an Beweisen

Ein Angler fand im vergangen Jahr in einem Teich bei Liebenrode einen toten Hund. Die Nordhäuser Polizei und die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hatten die strafrechtlichen Ermittlungen aufgenommen und sind nun zu einem Ergebnis gekommen...


Das Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz wurde im letzten Monat eingestellt, berichtet Dirk Germerodt, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Mühlhausen.

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Es wurde zwar ein Beschuldigter ermittelt, ihm konnte jedoch aufgrund der fehlenden Kennzeichnung des Hundes nicht nachgewiesen werden, Halter dieser etwa 3jährigen Westi-Hündin gewesen zu sein. Da die Fäulnis des toten Hundekörpers schon vorangeschritten war, hat auch die Sektion keine eindeutige Todesursache ergeben, erläuterte Germerodt. Es bestanden also Zweifel, ob der Hund ertränkt worden ist.

Diese beiden Fakten und fehlende Zeugen für die Tat führten dazu, dass die Staatsanwaltschaft Mühlhausen das Verfahren eingestellt hat.
Sandra Witzel
Autor: red

Kommentare
Peter59
09.01.2014, 18.44 Uhr
Typisch für eine kranke Gesellschaft!
Von der "Rechtssprechung" war nichts anderes zu erwarten. Tiere werden als "Sache" behandelt. Ein weiteres Beispiel für eine kranke Gesellschaft. Ein weiterer Schritt in die Asozialität eines Landes, wo die Verrohung der Sitten zum Alltag gehört. Ich nehme an, der Verursacher hatte bestimmt eine schlechte Kindheit und das relativiert ja alles. Armes Deutschland!!!!
Wolfi65
09.01.2014, 21.51 Uhr
Bedauerlich
Ich hoffe, dass der sogenannte Beschuldigte angemessen aus der Staatskasse für seine Auslagen entschädigt wurde.
Mit Bundesrepublikanischen Gruß
Das Wolfi
Rubberduck
10.01.2014, 09.30 Uhr
Schuld?
Wie schnell man doch in einem nicht existierenden Staat zum Sündenbock gemacht werden kann...dem Mob sei dank.
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