Do, 16:25 Uhr
09.01.2014
Aus Mangel an Beweisen
Ein Angler fand im vergangen Jahr in einem Teich bei Liebenrode einen toten Hund. Die Nordhäuser Polizei und die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hatten die strafrechtlichen Ermittlungen aufgenommen und sind nun zu einem Ergebnis gekommen...
Das Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz wurde im letzten Monat eingestellt, berichtet Dirk Germerodt, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Mühlhausen.
Es wurde zwar ein Beschuldigter ermittelt, ihm konnte jedoch aufgrund der fehlenden Kennzeichnung des Hundes nicht nachgewiesen werden, Halter dieser etwa 3jährigen Westi-Hündin gewesen zu sein. Da die Fäulnis des toten Hundekörpers schon vorangeschritten war, hat auch die Sektion keine eindeutige Todesursache ergeben, erläuterte Germerodt. Es bestanden also Zweifel, ob der Hund ertränkt worden ist.
Diese beiden Fakten und fehlende Zeugen für die Tat führten dazu, dass die Staatsanwaltschaft Mühlhausen das Verfahren eingestellt hat.
Sandra Witzel
Autor: redDas Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz wurde im letzten Monat eingestellt, berichtet Dirk Germerodt, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Mühlhausen.
Es wurde zwar ein Beschuldigter ermittelt, ihm konnte jedoch aufgrund der fehlenden Kennzeichnung des Hundes nicht nachgewiesen werden, Halter dieser etwa 3jährigen Westi-Hündin gewesen zu sein. Da die Fäulnis des toten Hundekörpers schon vorangeschritten war, hat auch die Sektion keine eindeutige Todesursache ergeben, erläuterte Germerodt. Es bestanden also Zweifel, ob der Hund ertränkt worden ist.
Diese beiden Fakten und fehlende Zeugen für die Tat führten dazu, dass die Staatsanwaltschaft Mühlhausen das Verfahren eingestellt hat.
Sandra Witzel