Do, 13:41 Uhr
09.01.2014
Verhaltene Nachfrage
Bislang fällt die Nachfrage nach dem Betreuungsgeld, das die Bundesregierung im August des vergangenen Jahres eingeführt hat, verhalten aus. Einzelheiten dazu mit nur einem einzige Klick...
Das Landratsamt Nordhausen hat bis jetzt 56 Anträge bearbeitet. Davon konnten 52 bewilligt werden. Eltern können im Landratsamt für ihr Kind, das nach dem 31. Juli 2012 geboren ist, das Betreuungsgeld vom 15. bis zum 36. Lebensmonat erhalten, wenn sie es zuhause betreuen.
Zurzeit beträgt das Betreuungsgeld pro Kind 100 Euro monatlich, ab 1. August steigt es auf 150 Euro. Das Betreuungsgeld wird einkommensunabhängig gezahlt, jedoch auf Arbeitslosengeld II, bei Sozialhilfe und beim Kinderzuschlag angerechnet. Bei anderen einkommensabhängigen Sozialleistungen wie zum Beispiel Wohngeld, BAföG oder Arbeitslosengeld I wird es nicht berücksichtigt.
Eltern können das Betreuungsgeld und das Thüringer Erziehungsgeld gleichzeitig beziehen, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Empfohlen wird, das Betreuungsgeld etwa vier bis sechs Wochen bevor man es beziehen möchte zu beantragen. Das Antragsformular sowie ein Informationsblatt zum Betreuungsgeld stehen auf der Internetseite des Landkreises unter www.landratsamt-nordhausen.de, Menüpunkt Landratsamt – Aufgabenbereiche Jugend und Soziales – Leistungen der Sozial- und Jugendhilfe.
Autor: redDas Landratsamt Nordhausen hat bis jetzt 56 Anträge bearbeitet. Davon konnten 52 bewilligt werden. Eltern können im Landratsamt für ihr Kind, das nach dem 31. Juli 2012 geboren ist, das Betreuungsgeld vom 15. bis zum 36. Lebensmonat erhalten, wenn sie es zuhause betreuen.
Zurzeit beträgt das Betreuungsgeld pro Kind 100 Euro monatlich, ab 1. August steigt es auf 150 Euro. Das Betreuungsgeld wird einkommensunabhängig gezahlt, jedoch auf Arbeitslosengeld II, bei Sozialhilfe und beim Kinderzuschlag angerechnet. Bei anderen einkommensabhängigen Sozialleistungen wie zum Beispiel Wohngeld, BAföG oder Arbeitslosengeld I wird es nicht berücksichtigt.
Eltern können das Betreuungsgeld und das Thüringer Erziehungsgeld gleichzeitig beziehen, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Empfohlen wird, das Betreuungsgeld etwa vier bis sechs Wochen bevor man es beziehen möchte zu beantragen. Das Antragsformular sowie ein Informationsblatt zum Betreuungsgeld stehen auf der Internetseite des Landkreises unter www.landratsamt-nordhausen.de, Menüpunkt Landratsamt – Aufgabenbereiche Jugend und Soziales – Leistungen der Sozial- und Jugendhilfe.