Mi, 09:51 Uhr
27.11.2013
Winterdienst im Himmelgarten?
Die liberale Fraktion des Nordhäuser Stadtrates widmet sich an und zu scheinbar banalen Probleme. Dann startet die FDP eine Anfrage an die Stadtverwaltung. Jetzt ist es wieder soweit...
Die Fraktion der FDP erbittet Auskunft darüber, inwieweit §9 Abs. 1 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Nordhausen durch die Stadtverwaltung hinsichtlich der Einhaltung kontrolliert wird. In welcher Form erfolgt die Kontrolle?
Hintergrund: In § 9 Abs. 1 der Nordhäuser Stadtreinigungssatzung ist erläutert, wer für die Durchführung des Winterdienstes verantwortlich ist. Dort heißt es u. a.: … Bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind sowohl die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücken als auch die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke zum Winterdienst auf diesem Grundstück verpflichtet.
In Jahren mit gerader Endziffer sind die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke, in Jahren mit ungerader Endziffer die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke verpflichtet. …
Die Anwohner von Himmelgarten im Straßenzug Am Kloster haben berichtet, dass der Winterdienst auf dem einseitigen Gehweg in den vergangenen Jahren immer von den Eigentümern auf der Gehwegseite erbracht wurde. Bei dem gegenüberliegenden Grundstück handelt es sich um landwirtschaftliche Fläche. Der Eigentümer hat den Winterdienst nach Aussage der Einwohner noch nie vorgenommen.
Dieses Problem betrifft nicht nur Himmelgarten, sondern auch andere Ortsteile. Die Satzung selber macht keinen Unterschied zwischen bebauten oder unbebauten Grundstücken bzw. auch nicht deren Nutzungsart. Wie kann die Stadtverwaltung den Einwohner von Himmelgarten und der anderen Ortsteile dabei behilflich sein, dass die Straßenreinigungssatzung entsprechend eingehalten wird?
Autor: redDie Fraktion der FDP erbittet Auskunft darüber, inwieweit §9 Abs. 1 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Nordhausen durch die Stadtverwaltung hinsichtlich der Einhaltung kontrolliert wird. In welcher Form erfolgt die Kontrolle?
Hintergrund: In § 9 Abs. 1 der Nordhäuser Stadtreinigungssatzung ist erläutert, wer für die Durchführung des Winterdienstes verantwortlich ist. Dort heißt es u. a.: … Bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind sowohl die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücken als auch die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke zum Winterdienst auf diesem Grundstück verpflichtet.
In Jahren mit gerader Endziffer sind die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke, in Jahren mit ungerader Endziffer die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke verpflichtet. …
Die Anwohner von Himmelgarten im Straßenzug Am Kloster haben berichtet, dass der Winterdienst auf dem einseitigen Gehweg in den vergangenen Jahren immer von den Eigentümern auf der Gehwegseite erbracht wurde. Bei dem gegenüberliegenden Grundstück handelt es sich um landwirtschaftliche Fläche. Der Eigentümer hat den Winterdienst nach Aussage der Einwohner noch nie vorgenommen.
Dieses Problem betrifft nicht nur Himmelgarten, sondern auch andere Ortsteile. Die Satzung selber macht keinen Unterschied zwischen bebauten oder unbebauten Grundstücken bzw. auch nicht deren Nutzungsart. Wie kann die Stadtverwaltung den Einwohner von Himmelgarten und der anderen Ortsteile dabei behilflich sein, dass die Straßenreinigungssatzung entsprechend eingehalten wird?

