Do, 13:59 Uhr
21.11.2013
Sparkassengesetz ändern
Die Banken können sich derzeit über die EZB mit sehr billigem Geld versorgen, da die Zinsen für die Banken selbst bei Kreditaufnahme um etwa 1 Prozent liegen. Und das sollen auch die Sparkassen in Thüringen an ihre Kunden weitergeben...
"Diese vorteilhaften Bedingungen geben die Banken aber nicht entsprechend an ihre Kunden weiter. Besonders stark klafft die ,Gewinnschere' bei den Dispozinsen auseinander. Hier muss aus Sicht des Verbraucherschutzes eine gesetzliche Deckelung der Dispozinssätze nach oben hin erfolgen", so Diana Skibbe, verbraucherschutzpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Verweis auf einen entsprechenden Gesetzentwurf und einen dazugehörigen Antrag der LINKEN, die während der aktuellen Plenumswoche im Thüringer Landtag beraten werden.
Mit den beiden parlamentarischen Initiativen möchte die Linksfraktion eine Deckelung der Dispozinsen bei 5 Prozent über dem Basiszins erreichen. Höhere Zinsen sollen Banken und Sparkassen von ihren Kunden nicht nehmen dürfen.
Für die Thüringer Sparkassen soll die Regelung durch eine Änderung des Thüringer Sparkassengesetzes bindend werden. Da für die anderen Banken der Landesgesetzgeber keine Regelungskompetenz hat, reicht DIE LINKE-Fraktion konsequenterweise parallel einen Antrag ein, mit dem die Landesregierung aufgefordert wird, sich im Bundesrat für eine gesetzliche Regelung für alle Banken in Deutschland einzusetzen.
"Ziel muss es sein, zugunsten der Kunden und des Verbraucherschutzes eine einheitliche Regelung für alle Banken festzuschreiben", so Skibbe. Sie verweist dabei auf die Sozialbindung des Eigentums in Artikel 14 des Grundgesetzes und das Sozialstaatsprinzip, das sich in entsprechender Formulierung auch in der Thüringer Verfassung findet.
"Die Banken haben in einer so auf den Geldverkehr ausgerichteten Gesellschaft auch eine gesteigerte öffentliche Verantwortung. Sie dürfen sich nicht einerseits mit billigem öffentlichen Zentralbankgeld ausstatten dürfen, das sie dann im Zuge der Dispokredite an Menschen in oft schwierigen finanziellen und sozialen Situationen mit exorbitanter Gewinnspanne weiter verleihen", unterstreicht Skibbe.
Die LINKE-Verbraucherschutzsprecherin kündigt an, sowohl in Nordhausen, in der sich ihr Wahlkreisbüro befindet, als auch in ihrer Greizer Heimatregion das Gespräch vorrangig mit den Vorständen der Sparkassen zu diesem Thema zu führen.
Autor: red"Diese vorteilhaften Bedingungen geben die Banken aber nicht entsprechend an ihre Kunden weiter. Besonders stark klafft die ,Gewinnschere' bei den Dispozinsen auseinander. Hier muss aus Sicht des Verbraucherschutzes eine gesetzliche Deckelung der Dispozinssätze nach oben hin erfolgen", so Diana Skibbe, verbraucherschutzpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Verweis auf einen entsprechenden Gesetzentwurf und einen dazugehörigen Antrag der LINKEN, die während der aktuellen Plenumswoche im Thüringer Landtag beraten werden.
Mit den beiden parlamentarischen Initiativen möchte die Linksfraktion eine Deckelung der Dispozinsen bei 5 Prozent über dem Basiszins erreichen. Höhere Zinsen sollen Banken und Sparkassen von ihren Kunden nicht nehmen dürfen.
Für die Thüringer Sparkassen soll die Regelung durch eine Änderung des Thüringer Sparkassengesetzes bindend werden. Da für die anderen Banken der Landesgesetzgeber keine Regelungskompetenz hat, reicht DIE LINKE-Fraktion konsequenterweise parallel einen Antrag ein, mit dem die Landesregierung aufgefordert wird, sich im Bundesrat für eine gesetzliche Regelung für alle Banken in Deutschland einzusetzen.
"Ziel muss es sein, zugunsten der Kunden und des Verbraucherschutzes eine einheitliche Regelung für alle Banken festzuschreiben", so Skibbe. Sie verweist dabei auf die Sozialbindung des Eigentums in Artikel 14 des Grundgesetzes und das Sozialstaatsprinzip, das sich in entsprechender Formulierung auch in der Thüringer Verfassung findet.
"Die Banken haben in einer so auf den Geldverkehr ausgerichteten Gesellschaft auch eine gesteigerte öffentliche Verantwortung. Sie dürfen sich nicht einerseits mit billigem öffentlichen Zentralbankgeld ausstatten dürfen, das sie dann im Zuge der Dispokredite an Menschen in oft schwierigen finanziellen und sozialen Situationen mit exorbitanter Gewinnspanne weiter verleihen", unterstreicht Skibbe.
Die LINKE-Verbraucherschutzsprecherin kündigt an, sowohl in Nordhausen, in der sich ihr Wahlkreisbüro befindet, als auch in ihrer Greizer Heimatregion das Gespräch vorrangig mit den Vorständen der Sparkassen zu diesem Thema zu führen.


