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Fr, 10:43 Uhr
08.11.2013

Sperrung mit Problem

Zur Durchführung der Martinsfeier machen sich verschiedene Sperrungen und Verkehrsraumeinschränkungen erforderlich. Doch da scheint es ein Problem zu geben...


Der Theaterplatz ist am 10. November in der Zeit von 16 bis ca. 17:45 Uhr und der Petersberg wegen des Feuerwerkes in der Zeit von 14:30 – 19:30 Uhr gesperrt. Da es im Umkreis von 200 Metern beim Abbrennen des Feuerwerkes zum Ascheflug kommen kann, sollten die Fahrzeugbesitzer ihr Fahrzeug in diesem Bereich nicht parken und die Zuschauer sollten die Weberstraße während des Feuerwerkes meiden.

Zur Sicherung des Feuerwerks und für den Umzug wird von 17:30 Uhr bis 18:30 Uhr die Rautenstraße von Kreisel "Nordbrand" bis Kreisel Kornmarkt vollständig gesperrt, ebenfalls die Töpferstraße bis Höhe Käthe-Kollwitz-Straße. Das Parken wird ab 16 Uhr untersagt. Und hier gibt es ein Problem:

Zu spät aufgestellt? (Foto: nnz) Zu spät aufgestellt? (Foto: nnz)

Der Bauhof der Nordhäuser Stadtverwaltung hatte die entsprechenden Schilder gestern in der Rautenstraße aufgestellt. Eigentlich ist das zu spät, die hätten bereits am Mittwoch aufgestellt werden müssen, um Rechtsgültigkeit zu erlangen. Drei Werktage müssen zwischen Beginn der Sperrung und ihrer Ankündigung liegen, Die Zeit auf dem nächsten Tag der Aufstellung.

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Weiterhin bitten Polizei und die Ordnungsbehörde aus Sicherheitsgründen, während des Festumzuges vom Theaterplatz zum Marktplatz auf Fackeln mit offenem Feuer zu verzichten. Auf dem Theaterplatz sowie vor dem Rathaus wird die Feuerwehr Stationen aufbauen, an denen noch nicht komplett abgebrannte oder abgebrannte Fackeln brandsicher entsorgt werden können. Diese Stellen werden durch die Feuerwehr beaufsichtigt.

Mit Einschränkungen in Bus- und Straßenbahn-Verkehr ist in diesem Zeitraum auch zu rechnen. Während des Feuerwerkes darf die Gleisanlage der Straßenbahn nicht betreten werden.
Autor: red

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Kommentare
funny
08.11.2013, 11:57 Uhr
Unlogik!
Man darf dort eh nur Mo-Sa von 8-18 Uhr höchstens EINE Stunde stehen!!

Die Regulung mit den drei Werktagen gilt meines Erachtens nur dort, wo sonst das Parken unbegrenzt zulässig ist...
Da man dort davon ausgehen kann/muss, dass jemand sein Auto längere Zeit abstellt.
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