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Sa, 07:30 Uhr
19.10.2013

Kosmetik und Qualität

Nahezu jeder Verbraucher nutzt eine Vielzahl von Kosmetikprodukten für die tägliche Pflege. Nicht immer sind diese Mittel gleichermaßen gut verträglich. Allergieauslösende Inhaltsstoffe und Überempfindlichkeiten gegen verschiedene Substanzen können zu Hautausschlägen und anderen Reaktionen führen...


Qualität für Naturkosmetik (Foto: NA/AbleStock.com/Thinkstock) Qualität für Naturkosmetik (Foto: NA/AbleStock.com/Thinkstock) Gesetzliche Regelungen schreiben vor, dass ein Kosmetikprodukt gründlich getestet werden muss, bevor es in den Handel gelangt. Dazu wenden die Hersteller verschiedene Testmethoden an und dazu gehören dermatologische Tests, die die Hautfreundlichkeit bestätigen, aber auch Klimatests, anhand derer die Belastbarkeit eines Produktes bei Klimaschwankungen ermittelt wird. Zum Einsatz kommt hierfür zum Beispiel ein Umweltsimulationsschrank, mit dem Wärme- und Kältetests in den klassischen Temperaturbereichen vorgenommen werden können.

Lange Zeit wurden zahlreiche Tierversuche gemacht, um Kosmetikprodukte zu testen. Seit März 2013 gibt es hier EU-weite Einschränkungen. Kosmetika, die am Tier getestet wurden, sind seither verboten. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Produkte in der EU oder in Drittländern produziert wurden. Alternativ werden zum Beispiel Zellkulturtests durchgeführt, um verschiedene Parameter zu prüfen. Weitere mögliche Testmethoden werden aktuell umfangreich erforscht.

Kosmetik ohne Chemie

Nicht nur Allergiker greifen mehr und mehr zu Pflegeprodukten ohne Chemie. Umweltbewusstsein und das Bedürfnis, die Haut nur mit natürlichen Wirkstoffen zu pflegen, führen zu einem zunehmenden Absatz in der Naturkosmetik. Geprüfte Produkte dürfen keine synthetischen Inhaltsstoffe oder Konservierungsmittel enthalten. Produkte, die das Qualitätssiegel „Kontrollierte Naturkosmetik“ des BDIH erhalten wollen, müssen insbesondere folgende Kriterien erfüllen:
  • Pflanzliche Rohstoffe aus kontrolliert ökologischem Anbau.
  • Synthetische Stoffe sind nicht zulässig.
  • Von Tieren produzierte Rohstoffe sind erlaubt, Rohstoffe aus toten Wirbeltieren dagegen verboten.
  • Radioaktive Bestrahlung der Rohstoffe ist verboten.
Der Bundesverband der Industrie- und Handelsunternehmen für Arzneimittel, Reformwaren, Nahrungsergänzungsmittel und kosmetische Mittel (BDHI) betreut seit 1951 Naturkosmetikstandards und berät die Verbandsmitglieder hinsichtlich der Herstellung und Vermarktung der zertifizierten Produkte. Neben Kosmetik werden auch Prüfungen von Lebensmitteln, medizinischen Produkten und freiverkäuflichen Arzneimitteln vorgenommen. Auf regelmäßigen Fachtagungen können sich auch Nichtmitglieder über wichtige Themen und aktuelle Fragen informieren.
Autor: red

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