Mit "25" über die A 38
Ein 76-jähriger Rentner aus Nordhausen hatte sich heute Vormittag mit seinem 25 km/h Auto auf die Autobahn verirrt. Er gab an, dass er die B 243 befahren hatte und nach Nordhausen wollte...
Auf Grund diverser baulichen Neuerungen am Straßennetz hatte er die Orientierung verloren. Als er bemerkte, dass er sich in Richtung Autobahn bewegte, hatte er jedoch keine Möglichkeit mehr zu wenden. Daraufhin fuhr er auf der Autobahn auf dem Standstreifen bis zum Parkplatz Galgenberg. Dort eilten ihm Beamte der Autobahnpolizei zur Hilfe. Sie begleiteten ihn auf dem Standstreifen bis zur nächsten Anschlussstelle. Von dort aus setzte er seinen Heimweg fort.
Autor: red
Kommentare
Quietschferkel
07.10.2013, 16:32 Uhr
Richtig
Also erstmal muss ich sagen, der ältere Herr hat es richtig gemacht. Wie oft hört/liest man, das manche Verkehrsteilnehmer auf der Autobahn wenden.
Problem ist aber auch, wenn man ab Günzerode in Richtung NDH die 243er langdackelt, man kommt, ob man will oder nicht, automatisch auf die A38. Und wenn man dann nicht die "Schleichwege" über Hesserode kennt, kann es zu sowas kommen.
76er
07.10.2013, 18:14 Uhr
25er auf der BAB
Ich denke ganz unschuldig war der 76 jährige nicht.
Erstens gehe ich davon aus, das ein Nordhäuser sich schon auskennt in der Region.
Desweiteren komme ich bei Grosswechsungen nicht Automatisch auf den Autobahnzubringer, am Abzweig wird schon auf die Autobahn hingewiesen und den Beginn einer Schnellstraße wo ein 25er auch nix zu suchen hat und er hätte die Möglichkeit an der Kreuzung geradeaus nach Grosswechsungen zu fahren.
Desweiteren hätte er als Ortskundiger an der neuen Abbiegung der 243 schon wissen können, das er auch über Hesserode fahren kann.
Hut ab das er besonnen gehandelt hat und nicht auf die Fahrspur gefahren ist oder umgedreht hat, sondern den Standstreifen genutzt hat. Er hat immerhin so eine ganz schöne Strecke zurückgelegt bis zum Parkplatz Galgenberg.
wipperpirat
07.10.2013, 21:15 Uhr
Helft
Den Rentner lieber und nehmt ihn seinen Führerschein ab ...
Wenn man schon nicht mehr Schilder lesen kann hat man im Straßen Verkehr nix mehr zu suchen ... Das nächste mal wird nen Kind übersehen weil er grenzenlos überfordert ist
Boris Weißtal
07.10.2013, 21:16 Uhr
keine Fahrerlaubnis?
Erstmal sollte man prüfen, ob der Fahrer überhaupt eine Fahrerlaubnis besitzt. Die meisten dieser "Verkehrsbremsen=25kmh-Autos"-Lenker haben nämlich keinen PKW-Führerschein (mehr?!). Ich habe das mal gegoogelt, eigentlich dürfen die gedrosselten Pandas und Konsorten, die als Krankenfahrstühle für über 50-Jährige führerscheinlos zu führen sind, gar nicht mehr unterwegs sein. Denn mittlerweile ist die persönliche Gehbehinderung nachzuweisen, als auch die Bauartbeschränkungen verschärft wurden.
Ich kappiere nicht warum die Polizei hier permanent alle Augen zudrückt...
So ein Karren auf der B4 vor dir ist der Horror.
Retupmoc
08.10.2013, 09:01 Uhr
Na klar Boris...
Jatzt gehts gegen behinderte Menschen, weil Sie nicht in der Lage sind ein Auto, das 25km/h fährt zu überholen. Wissen Sie überhaupt was Horror ist? Die Menschen sind darauf angewiesen um in dieser u.a. von Ihrer Instutition aufgeblähten technischen Welt zumindest ein wenig Teilhabe genießen zu können. Ein wenig Rücksicht und Anteilnahme würde Ihnen besser zu Gesicht stehen.
Ansonsten hat der Mann doch richtig reagiert. Bei dem sinnlosen Schilderwald muß man echt aufpassen. Weniger Schilder wären definitiv mehr. Auf den Standstreifen zu fahren und die Polizei zu rufen, war das Richtige.
Das ist mir dieser Mann lieber als ungebremst in Staus fahrende LKW`s oder rasende Motorradfahrer, die sich als King of the Roads fühlen.
Der Pensionär hat einen Fehler gemacht.Aber auch durch seine Umsicht ist nichts passiert. Nur Boris Weißtal macht nie Fehler.
Real Human
08.10.2013, 10:19 Uhr
Forever young?
Mit 25 glaubt man, man sei unsterblich!, hat mal jemand gesagt. Ich glaube, er hat richtig beobachtet. Ausnahmen bestätigen die Regel, die in den meisten Kommentaren – vor allem dem von Boris Weißtal – unterschwellig bestätigt wird.
Ich habe mich auch schon über die Krankenfahrstühle aufgeregt, wenn sie kilometerlang im Überholverbot vor mir her gedackelt sind. [Das Zusatzschild mit dem Trecker heißt eigentlich Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen § 39 – Verkehrszeichen (7). Es sollte eigentlich viel häufiger angewendet werden. Bitte um Korrektur falls nicht ganz richtig!]
Wären wir Freie Hubots, wie in der schwedischen Serie Real Humans oder unsere Persönlichkeiten jederzeit in einen jungen Körper transferierbar (Film Transfer), wäre das alles kein Problem. Als reale biologische Wesen ist den Meisten von uns aber ein allmähliches Organversagen vorherbestimmt. (auch Boris Weißtal falls er nicht eines Tages quietschvergnügt und kerngesund einfach tot umfällt – soll ja vorkommen!)
Was also machen, mit den Alten, den Behinderten, den Gebrechlichen? Vor allem: Weg von der Straße!? Sicherheitshalber Fahrverbot!? Was hat so ein 76-jähriger Rentner aus Nordhausen mit seinem gedrosselten Panda und Konsorten überhaupt in der Öffentlichkeit unter Gesunden und voll Fahrtüchtigen zu suchen?
Könnte es nicht sein, dass ihm sein gedrosselter Panda das letzte bisschen Unabhängigkeit garantiert, bevor er von schlecht bezahltem Heimpersonal zu Tode gepflegt wird? Siehe dazu auch http://www.dradio.de/dlf/sendungen/europaheute/2277104/!
Warum kümmern sich eigentlich seine Angehörigen nicht besser um ihren alten Vater? Könnte es deshalb sein, weil sie sich auf Gedeih oder Verderb weltweit um ihre Karriere kümmern müssen? Oder weil sie ihre Kinder nicht ständig vor der Idiotenlampe parken wollen und ihr bisschen Freizeit lieber ihnen widmen, in der vagen Hoffnung, dass sie sich später einmal um sie kümmern werden?
Könnte es aber auch sein, dass der 76-Jährige am 22. September Mutti und ihre Christenpartei gewählt hat, nicht glaubend, dass sie sich vorrangig um das Wohl der Leistungsträger kümmern wird, zu denen er nun nicht mehr gehört?
Boris Weißtal
08.10.2013, 12:58 Uhr
Moment mal
Ich lasse mich doch nicht von einem retupmoc, der jedem das Wort im Munde herum dreht, hier doch nicht als behindertenfeindlich diffamieren. Ihre verwirrten Gedankengänge überschreiten die Grenze zur Boshaftigkeit.
Selbstverständlich ist auf gehbehinderten Menschen und ihre Fortbewegungsmittel im Straßenverkehr besondere Rücksicht zu nehmen.
Der vorliegende Fall ist aber kein solcher, denn Krankenfahrstühle dürfen nur 15 km/h fahren. Diese sogenannten Miniautos mit zulässigen 25 km/h gelten nämlich lt. Gesetz (s. unten) seit Jahren nicht mehr als Krankenfahrstühle. Und dies zu Recht, denn mit ihnen kann der gehbehinderte Mensch gar nicht in Geschäfte fahren, noch sind diese Fahrzeuge besonders behindertengerecht (keine Servolenkung, kein Platz für Rollstuhl usw.).
Fakt ist, dass diese 25-er-Fahrzeuge mehrheitlich von Leuten gefahren werden, die keine Fahrerlaubnis (mehr) haben. Diese nutzten jahrelang eine alte und nun geschlossene Gesetzeslücke aus, die Menschen vor Geburtsjahr 1964 generell von einer Führerscheinpflicht für diese Fahrzeuge befreiten. Das geht heute aber nicht mehr (s. unten). Und nur weil viele Alkoholsünder nicht bereit sind auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen, bin ich nicht bereit hinter ihm auf der Landstraße herzukriechen.
Leider greift die Polizei hier aber nicht durch, weil einige dieser Fahrzeuge noch als Krankenfahrstühle eine alte Betriebserlaubnis haben. Dies befreit aber nicht von der Führerscheinpflicht.
So und nur so war mein Kommentar gemeint und wenn der alte Herr eine Fahrerlaubnis hat, ist ja alles gut.
Ich bleibe aber dabei: wenn die Polizei dies mal anständig kontrollieren würde, wären in Kürze 75% dieser Gefährte von der Strasse verschwunden.
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
§ 4 Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen
(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Ausgenommen sind
einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor …..
motorisierte Krankenfahrstühle (einsitzige, nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit Elektroantrieb, einer Leermasse von nicht mehr als 300 kg einschließlich Batterien jedoch ohne Fahrer, einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 500 kg, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 15 km/h und einer Breite über alles von maximal 110 cm),
Zugmaschinen…
(2) Die Fahrerlaubnis ist durch eine amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen. Der Führerschein ist beim Führen von Kraftfahrzeugen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
__________________________________________
Anmerk. d. Red.: Die Diskussion ist hiermit beendet.
Kommentare sind zu diesem Artikel nicht mehr möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.