nnz-Forum: Gefahr auf Fußweg
Auch für Radfahrer gilt der Paragraph 1 der Straßenverkehrsordnung, der die Rücksichtnahme unter den Verkehrsteilnehmern vorschreibt, was ohnehin selbstverständlich sein sollte, aber nicht immer so ist, wie ein Leser der nnz beschreibt...
Da frage ich mich, was der Radfahrer (mit brauner Lederjacke) sich gedacht hat, als er gestern (zur Hauptverkehrszeit (Dienstag, kurz vor 16 Uhr) mit über 30 km/h den Radweg in der Rautenstraße abwärts rast. Abwärts auf der Westseite fahrend muss er nicht auf dem Radweg fahren. Wenn er es eilig hat kann er auf die Straße ausweichen. So schwer dürfte es doch nicht sein, die Spielregeln" einzuhalten.
Eine Unsitte ist auch das Fahren auf der falschen Seite, das wird in der Rautenstraße auf beiden Seiten praktiziert. Wer Unklarheiten bei den Verkehrsregeln, speziell unter dem Gesichtspunkt des Radfahrens hat, sollte die nächste Verkehrsschulung des ADFC besuchen.
Lothar Burkhardt (ADFC)
Autor: red
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Kommentare
dagos
25.09.2013, 11:21 Uhr
ADFC kennt offenbar die StVO nicht
Ich kann nur hoffen, daß der Autor nicht auch die Schulungen des ADFC hält. Es gibt in der StVO keinen Paragraphen, der schnellen Radfahrenden vorschreibt, die Fahrbahn, statt Radwege zu nutzen. Es ist sogar verboten!
Als StVO-"Kenner" sollte der Autor auch wissen, das die Bezeichnung "der Radfahrer" bei der jüngsten Novelle der Verkehrsordnung nicht mehr zulässig ist. Es sind geschlechtsneutrale Bezeichnungen zu verwenden.
Die Geschwindigkeitsangabe im Artikel ist reinen Spekulation und die Einstufung als "rasen" eine rein subjektive Empfindung.
Gerade der Radweg in der Rauthenstrasse ist optisch eindeutig gekennzeichnet.
Oft genug ist es jedoch zu erleben, dass Fußgänger den Radweg entlangschlendern und sich noch aufregen, wenn man mit der Fahrradklingel auf sich aufmerksam macht.
Retupmoc
25.09.2013, 12:39 Uhr
Auch begegnet
Interessanterweise ist mir der beschriebene Radfahrer auch begegnet. Wird wohl auf der Weiterfahrt von der Rautenstraße gewesen sein, denn der von mir beobachtete Radfahrer feuerte mit hohem Tempo über den Fußgängerüberweg am Altenheim. Ohne abzusteigen natürlich. Hoffentlich ist das nicht auch im Sinne der Stvo, denn auch auf dem Überweg befindliche ältere Passanten waren da durchaus in Gefahr. Glücklicherweise hatte ich für die schon meinen PKW abgestoppt.
lobu
25.09.2013, 12:57 Uhr
Frau/Herr dagos, ich kann Sie beruhigen,
die Schulung wird von Fahrlehrern und der Polizei durchgeführt;
Die Geschwindigkeit o.g. Radfahrers habe ich gemessen, da ich zum gleichen Zeitpunkt auf der Fahrbahn mit dem Rad gefahren bin. STVO-konform, da es sich um keinen benutzungspflichtigen Radweg handelt.
Im übrigen lade ich Sie zu unserem öffentlichen Monatstreffen am Freitag 18:00 in das Thomas-Mann-Vereinshaus ein, um die Unklarheiten auszuräumen.
Hans Dittmar
25.09.2013, 13:11 Uhr
Gefahr für Fußgänger durch unachtsame Radfahrer
Ich kann diesem Artikel voll zustimmen und bin positiv überrascht, das er vom ADFC Mitglied geschrieben ist.
Vorab @Dagos
Die STVO enthält 35 Paragrafen, wobei der 1. mit seinen 2 Absätzen der wichtigste ist, denn den dürften sogar Menschen ohne Sachverstand und Führerschein verstehen.
§ 1
Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Jeder der sich auf die Straße begibt, ist ein Verkehrsteilnehmer! Ob Fußgänger, Radfahrer oder mit sonstigen Fahrzeugen.
Seit kurzen ist der obere Teil der Rautenstraße für Radfahrer gespertt und trotzdem donnert man da durch.
Solche rasanten und im Recht glaubenden Radfahrer finden wir überall. Schon in der Grimmelallee hätte ich fast 2x einen umgefahren. Die Radfahrer fahren entlang der Grimmelalle und überqueren die Nebenstarße beim RFT als ob dort ganz selbstverständlich der Radfahrer Vorfahrt hätte, aber so ist es nicht! Nur die Straßenbahn hat dieses Recht.
Und wenn man 100 Radfahrer kontrolieren würde, bekämen vermutlich 70 Prozent ein Ordnungsgeld, weil entweder kein Licht am Fahrrad ist, oder das gesamte Gefährt keine Straßenzulasseung besitzt.
Hier ein Auszug aus dem Gesetz:
Grundsätzlich gilt, dass Radfahrer die Fahrbahn benutzen müssen (§ 2 Abs. 1 StVO).
Nur wenn es in der Straße eine benutzungspflichtige Radverkehrsanlage gibt, müssen Radfahrer diese benutzen. Die Benutzungspflicht ist in § 2 Abs. 4 StVO geregelt. Radwege sind benutzungspflichtig, wenn sie Teil der Straße, zu der auch die Fahrbahn gehört, sind und in Fahrtrichtung mit den blauen Verkehrsschildern mit Fahrradsymbol (Zeichen 237, 240 oder 241; siehe Abbildungen rechts) gekennzeichnet sind. Die Fahrbahn darf dann nur in Ausnahmefällen benutzt werden.
Eine Radwegbenutzungspflicht existiert in Deutschland seit der Einführung der Reichs-Straßenverkehrs-Ordnung (RStVO) vom 1. Oktober 1934 !!!
Seit kurzen ist der obere Teil der Rautenstraße für Radfahrer gespertt und trotzdem donnert man da durch.
Solche rasanten und im Recht glaubenden Radfahrer finden wir überall. Schon in der Grimmelallee hätte ich fast 2x einen umgefahren. Sie fahren entlang der Grimmelalle und überqueren die Nebenstarße beim RFT also ob dort ganz selbstverständlich der Radfahrer Vorfahrt hätte, aber so ist es nicht! Nur die Straßenbahn hat dieses Recht.
Und wenn man 100 Radfahrer kontrollieren würde, bekämen vermutlich 70 Prozent ein Ordnungsgeld, weil entweder kein Licht am Fahrrad ist, oder das gesamte Gefährt keine Straßenzulasseung besitzt.
BGE- Pirat
25.09.2013, 13:49 Uhr
immer die bösen radfahrer
ich fahre auch meine 4000 bis 5000 km im jahr mit dem rad. es ist für mich kein sport oder freizeit sondern ich möchte von a nach b kommen wenn ich mit 30 kmh auf dem radweg fahre muß ich nur bremsen und auf alle achten..
fahre ich mit 40 kmh die straße runter dann gilt das mit dem § 1 nur für die anderen.
mfg heiko
ente aus ndh
25.09.2013, 13:55 Uhr
radfahrer
Wenn radfahrer auf einem Fußgàngerüberweg die selben vorrechte wie ein fußgänger genießen wollen haben die gefälligst abzusteigen und ihr rad zu schieben!ich hatte selber so einen rowdy fast umgenietet und bekam als quittung den mittelfinger gezeigt
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