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nnz-Forum: Gefahr auf Fußweg

Mittwoch, 25. September 2013, 08:04 Uhr
Auch für Radfahrer gilt der Paragraph 1 der Straßenverkehrsordnung, der die Rücksichtnahme unter den Verkehrsteilnehmern vorschreibt, was ohnehin selbstverständlich sein sollte, aber nicht immer so ist, wie ein Leser der nnz beschreibt...


Da frage ich mich, was der Radfahrer (mit brauner Lederjacke) sich gedacht hat, als er gestern (zur Hauptverkehrszeit (Dienstag, kurz vor 16 Uhr) mit über 30 km/h den Radweg in der Rautenstraße abwärts rast. Abwärts auf der Westseite fahrend muss er nicht auf dem Radweg fahren. Wenn er es eilig hat kann er auf die Straße ausweichen. So schwer dürfte es doch nicht sein, die „Spielregeln" einzuhalten.

Eine Unsitte ist auch das Fahren auf der falschen Seite, das wird in der Rautenstraße auf beiden Seiten praktiziert. Wer Unklarheiten bei den Verkehrsregeln, speziell unter dem Gesichtspunkt des Radfahrens hat, sollte die nächste Verkehrsschulung des ADFC besuchen.
Lothar Burkhardt (ADFC)
Anmerkung der Redaktion:
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Autor: red

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