eic kyf msh nnz uhz tv nt
Anzeige Refinery (c1)
Mo, 15:14 Uhr
19.04.2004

Viermal ist möglich

Nordhausen (nnz). Wie die nnz in der vergangenen Woche berichtete, können an den LGS-Wochenenden in Nordhausen die Geschäfte sonntags nicht öffnen. Jetzt hat sich das Landratsamt dem Thüringer Sozialministerium „widersetzt“.


Trotz der Versagung der generellen Sonntagsöffnung von Geschäften in der Stadt Nordhausen während der Landesgartenschau durch das Thüringer Sozialministerium, wird die Landkreisverwaltung Ausnahmen vom geltenden Ladenschlussgesetz zulassen.

"Wir sind an den Bescheid des Sozialministeriums nicht gebunden und können nach Gesetz bis zu vier verkaufsoffene Sonntage festsetzen", erklärte der 1. Beigeordnete des Landkreises Nordhausen Matthias Jendricke (SPD). Aufgrund der Anträge der Südharz-Galerie und der Stadt Nordhausen hat die Landkreisverwaltung per Verordnung die Geschäftsöffnung in der Innenstadt von Nordhausen schon für den kommenden Sonntag (25. April) erlaubt.

"Die Eröffnung der Landesgartenschau war für uns ein ausreichender Grund, Abweichungen vom geltenden Ladenschlussgesetz für diesen Sonntag zuzulassen", meinte Jendricke. Die Sondererlaubnis des Landkreises richtet sich an Geschäfte in der Innenstadt von Nordhausen. Die genauen Straßenfestlegungen sind im Amtsblatt des Landkreises Nordhausen veröffentlicht. Die Verkaufsstellen in diesem Bereich dürfen von 13 bis 18 Uhr öffnen.
Autor: nnz

Anzeige symplr (6)
Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (8)