Mo, 14:58 Uhr
26.08.2013
Wann gehört ein Hund an die Leine?
Wann gehört ein Hund an die Leine? Darüber informiert jetzt der Ordnungsamtsleiter der Nordhäuser Stadtverwaltung, Christian Kowal...
Entsprechend der Nordhäuser Stadtordnung sind Hunde auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen an der Leine zu führen. Ebenfalls gilt das Leinengebot bei Umzügen, Volksfesten, Märkten, sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen und in Gaststättenbetrieben.
Neben der Nordhäuser Stadtordnung als Ortsrecht verweisen aber auch das Thüringer Waldgesetz und das Thüringer Jagdgesetz auf Pflichten beim Ausführen von Hunden.
So sind nach dem Thüringer Waldgesetz Hunde im Wald stets an der Leine zu führen und auch nach dem Thüringer Jagdgesetz sind Hunde auf jagdbaren Flächen wirksam zu beaufsichtigen, damit ein Wildern der Hunde ausgeschlossen ist. Werden durch Jäger wildernde Hunde auf ihrem Jagdbezirk in einer Entfernung von mehr als 200 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude angetroffen, so sind sie berechtigt, diese zu erlegen.
Autor: redEntsprechend der Nordhäuser Stadtordnung sind Hunde auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen an der Leine zu führen. Ebenfalls gilt das Leinengebot bei Umzügen, Volksfesten, Märkten, sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen und in Gaststättenbetrieben.
Neben der Nordhäuser Stadtordnung als Ortsrecht verweisen aber auch das Thüringer Waldgesetz und das Thüringer Jagdgesetz auf Pflichten beim Ausführen von Hunden.
So sind nach dem Thüringer Waldgesetz Hunde im Wald stets an der Leine zu führen und auch nach dem Thüringer Jagdgesetz sind Hunde auf jagdbaren Flächen wirksam zu beaufsichtigen, damit ein Wildern der Hunde ausgeschlossen ist. Werden durch Jäger wildernde Hunde auf ihrem Jagdbezirk in einer Entfernung von mehr als 200 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude angetroffen, so sind sie berechtigt, diese zu erlegen.

