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Do, 09:55 Uhr
22.08.2013

Betroffene werden unterstützt

Die Klausel einer Bank, von Privatkunden eine Bearbeitungsgebühr für Privatkredite zu verlangen, ist unzulässig, das bestätigten in jüngster Zeit mehrere Gerichte. Dennoch erstatten nur wenige Banken diese Gebühr von sich aus. Betroffene müssen die Rückerstattung ausdrücklich fordern, einen Rechtsanwalt einschalten oder sogar klagen...


Die Beratungspraxis der Verbraucherzentrale Thüringen zeigt, dass Betroffene nicht klein beigeben, sondern ihre berechtigten Ansprüche geltend machen sollten. So hatten Kunden Ende 2012 mit der Santander Bank einen Darlehensvertrag abgeschlossen, für den die Bank eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von drei Prozent berechnete.

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Per Musterbrief forderten die Verbraucher daraufhin die Santander Bank zur Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr auf. Nachdem diese nicht gezahlt hatte, klagten die Verbraucher. Das Amtsgericht Mönchengladbach gab den Verbrauchern Recht, zudem erklärte auch das Kreditinstitut die Anerkenntnis der Klageforderung. Die Santander Consumer Bank wurde im Rahmen eines Anerkenntnisurteils verurteilt, an die Kläger die beanstandete Bearbeitungsgebühr nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. In einem Fall beläuft sich die zurück zu zahlende Summe auf fast 1.000 Euro. Die Kosten des Rechtsstreites hat zudem die Bank zu tragen.

Betroffenen rät die Verbraucherzentrale: Geben Sie nicht klein bei. Fordern Sie Ihr Geld zurück. Unterstützung gibt es im Rahmen einer Spezialberatung.

Termine können vereinbart werden unter 0361 55514-0 oder in jeder Verbraucherberatungsstelle.
Autor: red

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