Di, 10:16 Uhr
20.08.2013
Antwort der Verwalter: Ja, Ordnung muss sein!
Ein Leser der nnz hatte die Vorgehensweise des Ordnungsamtes der Verwaltungsgemeinschaft Hainleite beklagt und der nnz eine Mail geschickt. Jetzt gibt es eine Antwort der Verwaltung...
Die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gelten für Alle und jeder Fahrzeugführer sollte diese Vorschriften kennen. Ihr Fahrzeug, lieber Herr Poppe, wurde auf der geschotterten Fläche neben der Fahrbahn entgegengesetzt der Fahrrichtung geparkt. Wir teilen also Ihre Ansicht, dass Ihr Fahrzeug auf dem Seitenstreifen geparkt wurde, nur eben in entgegengesetzter Fahrtrichtung, wie Sie dem beigefügten Foto entnehmen können.
Der grüne Zettel der an den Fahrzeugen angebracht wird, dient als Hinweis über die Verkehrsordnungswidrigkeit. Weitere Informationen zu dem Vergehen erhalten die Fahrzeughalter, wenn sie nicht selbst wissen, was sie falsch gemacht haben, durch die schriftliche Verwarnung, die per Post in den nächsten Tagen zugeschickt wird. Diese schriftliche Verwarnung enthält als Beweis auch ein Foto.
Es steht Ihnen natürlich frei, eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einzuleiten.
Bernd Gaßmann, Gemeinschaftsvorsitzender
Autor: redDie Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gelten für Alle und jeder Fahrzeugführer sollte diese Vorschriften kennen. Ihr Fahrzeug, lieber Herr Poppe, wurde auf der geschotterten Fläche neben der Fahrbahn entgegengesetzt der Fahrrichtung geparkt. Wir teilen also Ihre Ansicht, dass Ihr Fahrzeug auf dem Seitenstreifen geparkt wurde, nur eben in entgegengesetzter Fahrtrichtung, wie Sie dem beigefügten Foto entnehmen können.
Der grüne Zettel der an den Fahrzeugen angebracht wird, dient als Hinweis über die Verkehrsordnungswidrigkeit. Weitere Informationen zu dem Vergehen erhalten die Fahrzeughalter, wenn sie nicht selbst wissen, was sie falsch gemacht haben, durch die schriftliche Verwarnung, die per Post in den nächsten Tagen zugeschickt wird. Diese schriftliche Verwarnung enthält als Beweis auch ein Foto.
Es steht Ihnen natürlich frei, eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einzuleiten.
Bernd Gaßmann, Gemeinschaftsvorsitzender


