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Di, 10:16 Uhr
20.08.2013

Antwort der Verwalter: Ja, Ordnung muss sein!

Ein Leser der nnz hatte die Vorgehensweise des Ordnungsamtes der Verwaltungsgemeinschaft Hainleite beklagt und der nnz eine Mail geschickt. Jetzt gibt es eine Antwort der Verwaltung...


Die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gelten für Alle und jeder Fahrzeugführer sollte diese Vorschriften kennen. Ihr Fahrzeug, lieber Herr Poppe, wurde auf der geschotterten Fläche neben der Fahrbahn entgegengesetzt der Fahrrichtung geparkt. Wir teilen also Ihre Ansicht, dass Ihr Fahrzeug auf dem Seitenstreifen geparkt wurde, nur eben in entgegengesetzter Fahrtrichtung, wie Sie dem beigefügten Foto entnehmen können.

Fotografischer Beweis (Foto: VG Hainleite) Fotografischer Beweis (Foto: VG Hainleite)

Der „grüne Zettel“ der an den Fahrzeugen angebracht wird, dient als Hinweis über die Verkehrsordnungswidrigkeit. Weitere Informationen zu dem Vergehen erhalten die Fahrzeughalter, wenn sie nicht selbst wissen, was sie falsch gemacht haben, durch die schriftliche Verwarnung, die per Post in den nächsten Tagen zugeschickt wird. Diese schriftliche Verwarnung enthält als Beweis auch ein Foto.

Es steht Ihnen natürlich frei, eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einzuleiten.
Bernd Gaßmann, Gemeinschaftsvorsitzender
Autor: red

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Kommentare
Retupmoc
20.08.2013, 10:33 Uhr
Bravo Herr Gaßmann
Sie haben die Mentalität dieser Bananenrepublik erkannt. Ein Bürger stellt sein PKW auf dem Seitenstreifen in Fahrtrichtung falsch auf. Und Sie schlagen mit dem langem Arm des Gesetzes zu. Vielleicht sind Sie nach dem Paragrafen im Recht - moralisch sind Sie es nicht und menschlich schon überhaupt nicht. Aber es ist typisch für diese Republik.

Steuerhinterzieher laufen frei rum - wer sein Auto auch nur 10 cm falsch parkt wird bestraft. Meine Konsequenz aus dieser Geschichte ist, Herr Gaßmann, das ich zukünftig keine Einrichtung Ihrer VG mehr besuche. Das kostet Sie - glauben Sie mir - mehr Geld, als Sie jetzt einnehmen.
Flitzpiepe
20.08.2013, 10:42 Uhr
Wenn es ein verkehrsberuhigter Bereich ist,
(und so sieht es auf dem Bild aus) dann ist Parken entgegen der Fahrtrichtung erlaubt!
OLG Köln vom 30.05.1997; Az.: Ss 136/97
Wolfi65
20.08.2013, 13:54 Uhr
Weiter dagegen klagen
Am besten nützt eine Verkehrsrechtsschutzversicherung eines Automobilclubs. Klagen bis der Verwaltungsgemeinschaft die Kohle ausgeht.
Anders geht das heute nicht mehr. Klagen bis die Schwarte knackt. Und alles vorm eigenen Haus und Grund. Ein Lacher ist das!
mandy1990
20.08.2013, 14:57 Uhr
Ordnung
Es stimmt seit einigen Jahren Weht ein neuer Wind.
Aber nur beim Überwachen im ruhenden Verkehr.
Das fabelhafte Geschwindigkeiten in der Hauptachse der Hainleite Hauptgemeinde erzielt werden, bei durchfahrt von LKW oder PKW juckt keinen. Man freut sich über eine elektronische Anzeigetafel die das erreichte Tempo anzeigt. Und weiter?
Auch das Tonnenschwere Landwirtschaftliche Transporter sich auf schmalen Wegen durch Wohngebiete bewegen.
Die rieseigen Reifen ächzend neben dem viel zu schmalen Asphalt viel zu schnell laufen. Man Angst um eventuell spielende Kinder hat. Klar hier dürfen keine Fahrzeuge abgestellt werden, denn dann ist kein Durchkommen der Brummer.
Das geht solange bis die Ränder abgefahren sind. Der Frost das übliche tut.
Die Gemeinde dann Straßenausbaubeiträgen verschickt muss.
Statt der Land und Forstwirtschaft zu sagen, Leute fahrt mit euren Brummern vom Acker direkt auf die Hauptstrassen. Und nicht durch Wohngebiete, wenn da nicht das Problem mit den verschmutzten Reifen wäre.
Und hier kommt das Ordnungsamt ins Spiel. Wenn es denn Kommt.
-----7
20.08.2013, 21:49 Uhr
Eigentor
Da hat sich der Herr Poppe wohl ein Eigentor geschossen, wenn er auf einem Schotterstreifen in falscher Fahrtrichtung parkt.

Und ja Flitzepiepe, wenn es ein verkehrsberuhigter Bereich ist, könnte man auch so Parken. ABER hier ein Auszug vom §12 StvO "In verkehrsberuhigten Bereichen darf auch innerhalb gekennzeichneter Parkflächen in Fahrtrichtung links geparkt werden (OLG Köln - Az: Ss 136/97 (Z)), da in diesem besonders beschilderten Bereich keine Fahrbahn im eigentlichen Sinne besteht und der Verkehr Schrittgeschwindigkeit einhalten muß. Hierdurch entsteht eine Sonderfläche, auf welcher auf vorhandenen Parkflächen auch links geparkt werden darf. Markierte Parkflächen sind übrigens in jedem Fall einzuhalten."
WO sind da die markierten Parkflächen? Herr Gaßmann schreibt ja selbst von "geschotterten Flächen"

Ich denke, das Ticket ist zu Recht fällig.

Paradox finde ich die Kommentare anderer hier. Da heißt es sinngemäß (nicht wörtlich)"och nun werden die ruhigen Gegenden kontrolliert" - aber passiert etwas in dieser Gegend, heißt es dann "Wo war das Ordnungsamt?" Die Beamten können ja nicht überall sein, und auf uns aufpassen, aber wenn ein Beamter so eine Ordnungswidrigkeit sieht, sollte er sie auch aufnehmen und ahnden lassen. Ein Kaufhausdetektiv kann auch nicht den einen Dieb schnappen und den anderen laufen lassen.

Freilich - mich wurmt es auch manchmal, dass z.B. die Radfahrer in der Halle-Kassler und der Arnoldstraße nicht kontrolliert werden, aber es ist halt so, wie ich es schon schrieb - die Beamten können nicht überall sein. Verwerflicher würde ich es dann finden, wenn ein Beamter eine Ordnungswidrigkeit sieht und nichts unternimmt. Dann bräuchten wir auch keine Ordnungsbeamten und keine StvO mehr.

Dem Herrn Poppe würde ich den Rat geben, das Ticket zu bezahlen und nicht, wie geraten wurde, klagen. OK - das Recht dazu hat er, aber dafür vielleicht die Versicherung riskieren? Letztendlich ist es ihm überlassen.
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