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Di, 14:52 Uhr
02.07.2013

Hund ertrränkt

In der Gemeinde Hohenstein ist offenbar ein Hund in einem Angelteich ertränkt worden. Ein 59-Jähriger war am Montagnachmittag zu dem Teich gefahren, um dort zu angeln...


Dabei entdeckte er den leblosen Tierkörper in Lieberode und zog ihn an Land. Es soll sich um eine etwa 3-jährige weiße Westi-Hündin handeln. Der unbekannte Tierquäler hatte dem Hund einen Doppel-T-Stein am Halsband befestigt, um den Tierkörper unter Wasser zu halten.

Ein Chip konnte an dem Hund nicht entdeckt werden. Allerdings könnte das schwarze Halsband hilfreich bei der Ermittlung des Hundehalters sein. Auf dem Band war mit rotem Garn der Schriftzug „Buster Click Color“ eingestickt.

Die Polizei hat eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz aufgenommen.
Autor: red

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Kommentare
hamann
02.07.2013, 22:21 Uhr
Wer tut so was???
Ich setzte 500 Euro Belohnung für Hinweise aus, die zur Ergreifung der unbekannten Täter führen. Helfen Sie mit, diese herzlose Tat aufzuklären

Außerdem liegen kaltblütigen Handlungen gegenüber Tieren oft schwere psychische Störungen der Täter zugrunde. Möglicherweise schreckt der Täter auch vor Gewalt an Menschen nicht zurück. Helfen Sie mit, diese herzlose Tat aufzuklären
Straycat
03.07.2013, 09:20 Uhr
R.I.P kleine Westie-Dame....
Ich hoffe auch das man den oder die Täter findet und solcher "Abschaum" eine gerechte Strafe bekommt. Aber das werden die in solchen Fällen "Täterfreundlichen" deutschen Gesetze wohl verhindern.
Retupmoc
03.07.2013, 09:55 Uhr
Verbrecher
Das kommt davon, wenn man Tiere nicht als Lebewesen behandelt. Ich hoffe, man fängt diesen Verbrecher und buchtet ihn auch ein. Mit Geldstrafe oder Arbeitseinsätze ist ein MORD nicht abgegolten. Im Namen des Volkes !
Wolfi65
03.07.2013, 10:47 Uhr
Kein Mord
sondern Sachbeschädigung und Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz @Retupmoc.
Ist eben so und wahrscheinlich nicht zu ändern.
Der Eine liebt Tiere und der Andere nicht und hängt einen Hund einfach den Stein um den Hals.
Straycat
03.07.2013, 11:10 Uhr
Die Justiz hat`s aber in der Hand
denn laut § 17 des Tierschutzgesetzes kann das Töten eines Wirbeltieres mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bestraft werden und mit einiger Ermittlungsarbeit der Polizei dürfte der Täter aufgrund der Hinweise zu fassen sein. Vor ein paar Wochen bei einem ähnlichen Fall in Niedersachsen, sind die Täter zumindest vorübergehend festgenommen worden.
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