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Do, 12:37 Uhr
30.05.2013

Termin am Gericht

Am Verwaltungsgericht in Weimar ist gestern über die Klage eines Einwohners der Gemeinde Harztor gegen eine Bescheid der Nordhäuser Kommunalaufsicht verhandelt worden...


Die Kommunalaufsicht hatte die Wahl zum Gemeinderat der Landgemeinde für ungültig erklärt. Es seien erheblich Verstöße gegen Wahlvorschriften zutage getreten, so das Landratsamt damals. „Die Aufhebung der Wahl wird darauf gestützt, dass der Wahlvorschlag der WTH vom Wahlausschuss zugelassen wurde, ohne dass zuvor in der Aufstellungsversammlung der WTH über die Wahl der Bewerber und deren Reihenfolge geheim abgestimmt worden war“, hieß es in der Bekanntmachung der Kommunalaufsicht.

Die WTH, die Freie Wählergemeinschaft Thüringen Harz, hatte bei ihrer Aufstellungsversammlung offen und nicht wie vorgeschrieben geheim über die Kandidaten und deren Reihenfolge im Wahlvorschlag abgestimmt. In der Begründung zum Bescheid wurde weiterhin ausgeführt: „Angesichts der festzustellenden Verstöße kommt es auf den weiter in Betracht kommenden Verstoß in Hinblick darauf, dass „nur wenige“ Unterstützungsunterschriften beim Gemeindewahlleiter geleistet worden waren und der Gemeindewahlausschuss die Zulassung der Wahlvorschläge beschlossen hat, nicht mehr an.“

Während der gestrigen mündlichen Verhandlung vor der 3. Kammer des Gerichts in Weimar wurde noch kein Urteil verkündet. Das wird in etwa zwei Wochen erwartet.
Autor: red

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