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Fr, 14:09 Uhr
10.05.2013

Nicht zugelassen

Für den öffentlichen Straßenverkehr nicht zugelassen sind Minimotorräder, sogenannte Pocket-Bikes. Dennoch gibt es immer wieder Liebhaber dieser Fahrzeuge, die der Versuchung nicht widerstehen können. So auch ein 26-jähriger Nordhäuser, der am Donnerstagabend erwischt wurde...


Eine Zivilstreife der Polizei hatte das fahrende Pocket-Bike in der Grenzstraße entdeckt. Wie die Beamten noch beobachten konnten, für der junge Mann über die Blumenstraße in einen Garagenkomplex, drehte dort eine Runde und wollte wieder auf die Blumenstraße aufbiegen. Dort wurde die Fahrt gestoppt. Der 26-Jährige konnte keine Fahrerlaubnis vorweisen, behauptete aber, er hätte eine. Eine Überprüfung dieser Aussage ergab, dass er log, weil ihm behördlich die Erteilung einer Fahrerlaubnis versagt ist.

Außerdem war das Bike nicht pflichtversichert und ebenso nicht versteuert. Als Besitzer des Pocket-Bikes gab sich ein Bekannter des Fahrers zu erkennen. Da er keinerlei Eigentumsnachweis vorzeigen konnte und festgestellt werden soll, wie schnell das Mini-Gefährt fahren kann, wurde das Bike sichergestellt.
Autor: red

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