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Di, 20:44 Uhr
30.04.2013

Feuer auf dem Sportplatz

Zu den vielen Walpurgisfeiern, zu denen am Abend eingeladen wurde, gehörte auch das Abbrennen des ehemaligen Osterfeuers der NSV-Boxer auf dem Sportplatz in Nordhausen-Nord...


Die nnz war einige zeit auf dem Sportplatz und hat diese Aufnahmen für Sie mitgebracht.
Walpurgisfeuer (Foto: nnz)
Walpurgisfeuer (Foto: nnz)
Walpurgisfeuer (Foto: nnz)
Walpurgisfeuer (Foto: nnz)
Walpurgisfeuer (Foto: nnz)
Walpurgisfeuer (Foto: nnz)
Walpurgisfeuer (Foto: nnz)
Walpurgisfeuer (Foto: nnz)
Walpurgisfeuer (Foto: nnz)
Walpurgisfeuer (Foto: nnz)
Walpurgisfeuer (Foto: nnz)
Walpurgisfeuer (Foto: nnz)
Walpurgisfeuer (Foto: nnz)
Walpurgisfeuer (Foto: nnz)
Walpurgisfeuer (Foto: nnz)
Walpurgisfeuer (Foto: nnz)
Walpurgisfeuer (Foto: nnz)
Walpurgisfeuer (Foto: nnz)
Walpurgisfeuer (Foto: nnz)
Walpurgisfeuer (Foto: nnz)
Walpurgisfeuer (Foto: nnz)
Autor: red

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Kommentare
h3631
01.05.2013, 10:46 Uhr
Provokation
Das Bild mit den Hubschrauber auf den Kurzartikel,Feuer auf dem Sportplatz vom 30.04.2013 20.44 Uhr, empfinde ich als Provokation der nnz auf meinen Kommentar vom 19.04.2013.Herr Buntfuß,Ihre Vermutung das erst bei Dunkelheit das Feuer angezündet wird hat sich leider nicht bewahrheitet. Auf den Bildern ist es noch hell und der Hubschrauber könnte fliegen.Meine Frage an das Umweltamt,wie kommt man an eine Ausnahmegenehmigung heran.Herr Backhaus wird diesen Kommentar bestimmt lesen.Ob eine Antwort kommt?Wie zu Zeiten vor der Wende.Beziehungen schaden nur den der keine hat.
I.H.
01.05.2013, 12:39 Uhr
Ganz ruhig bleiben
kleines h3337. Dort wurde nur ein Feuer zur Walpurgis gemacht. Der Hubschraubschraub kann trotzdem fliegen. Keine Panik. Ruhe ist die erste Bürgerpflicht. Es ist nichts passiert, dort haben nur ein paar Leute ein geselliges Beieinandersein organisiert.
h3631
01.05.2013, 18:47 Uhr
@Statler Waldorf
Nur eine Frage kleiner Waldorf,was ist denn der Unterschied zwischen einen Feuer zur Walburges und ein Feuer der Kleingärtner.Es gibt kein Unterschied,denn beide machen Rauch.Der Kleingärtner will auch nur ein Feuer machen,in Geselligkeit mit seinem Nachbarn.Ganz ruhig bleiben Statler Waldorf.Wie schon gesagt,es wird mit zweierlei Maßen gemessen und die wahrscheinlichen Beziehungen zum Umweltamt sonst dürfte in der nähe des Hubschrauberlandeplatz die Verbrennung nicht statt finden.Auch auf die Gefahr der Sperrung des Kommentars nochmals meine Frage an die nnz, warum ist auf den Bild ein Hubschrauber zu sehen der in diesen Artikel mit der Verbrennung nichts zu tun hat.
I.H.
01.05.2013, 19:53 Uhr
Der Unterschied ist,
dass es keine Feuer zu "Walburges" gibt und das Feuer zu Walpurgis eine mehr als tausendjährige Tradition schon aus vorchristlicher, also heidnischer Zeit besitzen. Noch Fragen kleines h?

Feuer machen und feiern find ich halt Klasse. Und Hubschraubschraub fliegt auch bei Feuerchen in Nord! Tschüssi.
Boris Weißtal
01.05.2013, 20:03 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert.
h3631
02.05.2013, 10:37 Uhr
@Statler Waldorf, Thema verfehlt
Hier geht es nicht um Tradition sondern um die Ungleichbehandlung gegenüber den Kleingärtnern.Die Begründung das kein Feuer gemacht werden darf war die Nähe zum Hubschrauberlandeplatz.Feuer machen und Feier finde ich auch Klasse,aber dann für alle ohne Ausnahme.Das kleine h ist gar nicht so klein,aber das Tschüssi ist kindlich und gehört nicht in einen Kommentar.Das wissen schon die Kinder in den Waldorf Schulen. Schönen Tag noch .
Pressestelle Landratsamt
02.05.2013, 17:27 Uhr
Erklärung des Fachgebietes Abfallwirtschaft/Deponie
Dem Fachgebiet Abfallwirtschaft/Deponie des Landratsamtes Nordhausen lag zum Traditions- und Brauchtumsfeuer der Nordhäuser Boxpromotion GbR zu Walpurgis keine Anzeige. kein Antrag vor. Beantragt wurde diese Veranstaltung bei der zuständigen Behörde, dem Ordnungsamt der Stadtverwaltung Nordhausen, und nach Prüfung, verbunden mit entsprechenden Auflagen, genehmigt.

Für Brauchtums- und Traditionsfeuer, wie zum Beispiel Oster- und Walpurgisfeuer, sind generell die jeweiligen Ordnungsämter der Städte und Gemeinden zuständig.

Das Landratsamt Nordhausen überwacht das Einhalten der Thüringer Pflanzenabfallverordnung, in der u.a. auch die Möglichkeit der Gestattung von Brenntagen im Rahmen einer Allgemeinverfügung gegeben ist. Baum- und Strauchschnitt darf im Zeitraum der Brenntage zudem nur auf privaten Grundstücken und Pacht-Kleingärten verbrannt werden und auch nur dann, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Weitere Infos: Abfallberatung im Landratsamt unter 03631 911 330.
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