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Fr, 13:57 Uhr
08.03.2013

Öffentliche Aufklärung unerwünscht?

Die Problematik der Rechtmäßigkeit der Zahlung einer Abfindung an den Geschäftsführer der BIC Nordthüringen GmbH soll wohl totgeschwiegen werden? So hat es zumindest den Anschein. Wir haben die Einzelheiten für Sie aufbereitet...


Schon in der Kreisausschusssitzung Januar des Kyffhäuserkreises hatte der Fraktionsführer der SPD/Grüne Fraktion, Klaus Mehle, die Aufarbeitung der Problematik gefordert, wir berichteten bereits in dem Bericht Aufarbeitung gefordert.

Bisher hat sich nichts getan! Deshalb nutzte Mehle jetzt den Punkt Anfragen (einen Punkt Sonstiges sah die Tagesordnung nicht vor!) bei der Kreistagssitzung am Mittwoch um nochmals nachzuhaken. Mit wenig Erfolg.

Da bisher nicht alle Mitglieder des Kyffhäuserkreistages die Problematik kannten, nannte Mehle nochmals die wichtigsten Eckpunkte. Hintergrund des BIC: man hat seit Jahren Verlust in Größenordnungen eingefahren. So mussten die Gesellschafter laut Mehle über 1,45 Millionen Euro zuschießen. So konnte es nicht weitergehen. Neben anderen Maßnahmen hatte die Gesellschafterversammlung hatte am 9. März (fast Jahrestag) dem Geschäftsführer gekündigt. So alles richtig. Die Gesellschafter hatten keinen Beschluss zu einer Abfindung getroffen. Laut geltendem Recht, so Mehle, hätte ihm als Geschäftsführer auch keine Abfindung zugestanden.

Der Vorsitzende der Gesellschafterversammlung wandelte, so Mehle, die Kündigung in eine betriebsbedingte Kündigung um. Dazu hatte er kein Recht, so Mehle. Im Resultat, der Geschäftsführer der BIC Nordthüringen GmbH hat mit seinem Ausscheiden eine Abfindung in Höhe von 45.000 Euro erhalten!

Leider kam Klaus Mehle nicht mehr weiter, seine eigentlichen Anfrage zu formulieren. Von Landrätin Antje Hochwind (SPD) wurde er gestoppt. Sie wolle das Thema im nichtöffentlichen Teil behandeln.

Für Klaus Mehle unverständlich. Gegenüber kn sagte er, hier werden öffentliche Mittel zu unrecht ausgegeben. Und es ergeben sich in der Tat Fragen, die zu klären sind und zwar ganz klar öffentlich!

1. War die Zahlung einer Abfindung wirklich rechtens?
2. Wenn sie nicht rechtens war, wer muss den Schaden, welcher der öffentlichen Hand entstanden ist ersetzen?
3. Wie soll künftig ausgeschlossen werden, dass so etwas wieder passiert?

"Normalen" Arbeitnehmern wird bei Bagatelldelikten von zwei Euro fristlos gekündigt. Falls hier wirklich 45.000 Euro unrechtmäßig an öffentlichen Geldern ausgereicht wurden, dann ist das mehr als bedenklich. Die Politik macht sich hier unglaubwürdig, wenn mit zweierlei Maß gemessen wird. Öffentliche Aufklärung ist erwünscht und das nicht nur von Kreistagsmitglied Klaus Mehle.
Karl-Heinz Herrmann
Autor: khh

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Kommentare
Georg
08.03.2013, 17:51 Uhr
Herr Mehle...
nicht locker lassen und bleiben sie am "Ball".
Frank Tabatt
08.03.2013, 21:09 Uhr
Abfindung rechtens?
Es ist ein roter Faden der sich scheinbar generell durch alle Etagen im öffentlichen Leben durchzieht. Da gibt es "goldene Handschläge" für abgefrackte Konzernlenker , irrsinnige Gehälter für Sportler und mache Künstler - wer bezahlt das eigentlich alles ?

Bei öffentlichen Gelder zahlen wir ja wahrscheinlich alle! Im Verbindung mit Gebietsreformen blockieren alle , die an der Macht sind und wollen ihre prima durchgewärmten Sessel nicht gefährden- da fragt man sich warum lassen sich alle Steuer- und Abgabenzahler sowas gefallen? Wissen "Geldverteiler" eigentlich wie lange man in der "sogenannten Freien Wirtschaft" dafür malochen muß??? Ich kann es Ihnen sagen!

Ich halte geschlossene Sitzungen bei solchen Sachverhalten für nicht angebracht. Die Bürger sollten für offene Karten kämpfen! Alternativ könnte ich auch damit leben, wenn die Geldentscheider die Kohle aus eigener Tasche bezahlen - ich glaube nur dann werden die Zahlen deutlich geringer!!!
Dora75
08.03.2013, 23:12 Uhr
Nicht Öffentlich
Genau so wie vor der Wende nicht Öffentlich. Nech Frau Hochwind.Da hat wohl wer Angst vor seinem eigenen Volk.
emmerssen
09.03.2013, 07:36 Uhr
ja
Es sind nicht 45000 € sondern 50000 € an den Herrn Nüchter geflossen!!!!
Nordhäuserin
09.03.2013, 09:06 Uhr
Nichtöffentlich
Da machen es sich die gewählten Vertreter aber auch einfach, sich erst von der Öffentlichkeit wählen lassen und dann die Türen verschließen. Das ist doch für die Politik typisch. Was hat man nur dauernd zu verbergen, wenn man doch immer nach Recht und Gesetz handelt?
Paulinchen
09.03.2013, 10:14 Uhr
Aber HALLO...
...wenn die Sitzung öffentlich wäre, dann hätten wir ja eine Demokratie und Schweizer Verhältnisse. Also nee wissense, dass haben wir, die Politiker, doch nicht gewollt. Wir tröten zwar mit in das Horn, welches die Schweizer gerade bereitgestellt haben (Begrenzung der Boni), nur das müssen wir als Politiker doch tun, damit uns DAS VOLK vertraut und wieder wählt. Was sollen wir denn machen, wenn uns das VOLK nicht wieder wählt und wir haben keine goldenen Fallschirme für uns gehäkelt?
So viel Verständnis kann man doch wohl von den Untertanen erwarten oder?
suedharzer
09.03.2013, 12:21 Uhr
natürlich Aufklärung aber im Rahmen der Gesetze - Pranger war einmal
denn es geht hier um Geldzahlungen an einen angestellten Geschäftsführer. Dieser ist ein (wenn auch leitender) Arbeitnehmer und kein gewälter Bürgermeister. Es kann doch nicht sein, dass hier Fragen eines Arbeitsverhältnisses öffentlich diskutiert werden. Oder möchten Sie liebe Paulinchen oder Nordhäuserin in einem öffentlichen Sitzungssaal im Beisein ihrer Nachbarn mit Ihrem Arbeitgeber über die Bezahlungen von Überstunden diskutieren müssen?
Frau Hochwind hat vollkommen richtig gehandelt. Personalfragen werden immer nichtöffentlich behandelt.

Aufklärung muss sein, aber dafür gibt es den Kreistag als Kontrollorgan und das sollte Herr Mehle eigentlich wissen.

Und Herrn Herrmann rate ich einen Blick in den Kalender zu nehmen: 2013 n. Chr., soll heißen: Pranger gibbet es nicht mehr!
Boris Weißtal
10.03.2013, 13:38 Uhr
Jetzt Gelegenheit zur Aufklärung
egal ob in öffentlicher oder nichtöffentlicher Sitzung, jetzt ist die beste Gelegenheit zur Aufklärung.

Schließlich haben drei der sieben Gesellschafter neue Chefs (Zeh, Keller und Hochwind). Die beiden Kreissparkassen (Kyffhäuser und Nordhausen) sollten auch eigentlich das machen was ihre neuen Chefs (Keller und Hochwind) verlangen. Die Gelegenheit ist daher günstig, da diese drei persönlich für etwaige Fehlentscheidungen der Vergangenheit nicht belangt werden können.

Doch wer ist eigentlich der Vorsitzende der Gesellschafterversammlung? Sollte der eigenmächtig die Abfindung genehmigt haben, wirds eng für ihn. Andernfalls könnte der Schaden durch die genehmigenden Gesellschaftsvertreter geteilt werden. Das würde natürlich die Renten von Claus, Hengstermann und Rinke ein wenig schmälern.
Auf jedem Fall muss dem BIC mal jemand in die Karten gucken. Der Laden ist echt urig:
Business-INNOVATION-Center, dass ich nicht lache. Total veraltete Homepage, keine direkten Ansprechpartner, nicht aktuelle Geschäftsführung, veraltete Liste ansässiger Firmen usw.

Und unser Pleite-Landkreis bezuschusst den Verein auch noch... Hiermit sollte sich auch mal unser Kreistag beschäftigen!
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