Fr, 13:57 Uhr
08.03.2013
Öffentliche Aufklärung unerwünscht?
Die Problematik der Rechtmäßigkeit der Zahlung einer Abfindung an den Geschäftsführer der BIC Nordthüringen GmbH soll wohl totgeschwiegen werden? So hat es zumindest den Anschein. Wir haben die Einzelheiten für Sie aufbereitet...
Schon in der Kreisausschusssitzung Januar des Kyffhäuserkreises hatte der Fraktionsführer der SPD/Grüne Fraktion, Klaus Mehle, die Aufarbeitung der Problematik gefordert, wir berichteten bereits in dem Bericht Aufarbeitung gefordert.
Bisher hat sich nichts getan! Deshalb nutzte Mehle jetzt den Punkt Anfragen (einen Punkt Sonstiges sah die Tagesordnung nicht vor!) bei der Kreistagssitzung am Mittwoch um nochmals nachzuhaken. Mit wenig Erfolg.
Da bisher nicht alle Mitglieder des Kyffhäuserkreistages die Problematik kannten, nannte Mehle nochmals die wichtigsten Eckpunkte. Hintergrund des BIC: man hat seit Jahren Verlust in Größenordnungen eingefahren. So mussten die Gesellschafter laut Mehle über 1,45 Millionen Euro zuschießen. So konnte es nicht weitergehen. Neben anderen Maßnahmen hatte die Gesellschafterversammlung hatte am 9. März (fast Jahrestag) dem Geschäftsführer gekündigt. So alles richtig. Die Gesellschafter hatten keinen Beschluss zu einer Abfindung getroffen. Laut geltendem Recht, so Mehle, hätte ihm als Geschäftsführer auch keine Abfindung zugestanden.
Der Vorsitzende der Gesellschafterversammlung wandelte, so Mehle, die Kündigung in eine betriebsbedingte Kündigung um. Dazu hatte er kein Recht, so Mehle. Im Resultat, der Geschäftsführer der BIC Nordthüringen GmbH hat mit seinem Ausscheiden eine Abfindung in Höhe von 45.000 Euro erhalten!
Leider kam Klaus Mehle nicht mehr weiter, seine eigentlichen Anfrage zu formulieren. Von Landrätin Antje Hochwind (SPD) wurde er gestoppt. Sie wolle das Thema im nichtöffentlichen Teil behandeln.
Für Klaus Mehle unverständlich. Gegenüber kn sagte er, hier werden öffentliche Mittel zu unrecht ausgegeben. Und es ergeben sich in der Tat Fragen, die zu klären sind und zwar ganz klar öffentlich!
1. War die Zahlung einer Abfindung wirklich rechtens?
2. Wenn sie nicht rechtens war, wer muss den Schaden, welcher der öffentlichen Hand entstanden ist ersetzen?
3. Wie soll künftig ausgeschlossen werden, dass so etwas wieder passiert?
"Normalen" Arbeitnehmern wird bei Bagatelldelikten von zwei Euro fristlos gekündigt. Falls hier wirklich 45.000 Euro unrechtmäßig an öffentlichen Geldern ausgereicht wurden, dann ist das mehr als bedenklich. Die Politik macht sich hier unglaubwürdig, wenn mit zweierlei Maß gemessen wird. Öffentliche Aufklärung ist erwünscht und das nicht nur von Kreistagsmitglied Klaus Mehle.
Karl-Heinz Herrmann
Autor: khhSchon in der Kreisausschusssitzung Januar des Kyffhäuserkreises hatte der Fraktionsführer der SPD/Grüne Fraktion, Klaus Mehle, die Aufarbeitung der Problematik gefordert, wir berichteten bereits in dem Bericht Aufarbeitung gefordert.
Bisher hat sich nichts getan! Deshalb nutzte Mehle jetzt den Punkt Anfragen (einen Punkt Sonstiges sah die Tagesordnung nicht vor!) bei der Kreistagssitzung am Mittwoch um nochmals nachzuhaken. Mit wenig Erfolg.
Da bisher nicht alle Mitglieder des Kyffhäuserkreistages die Problematik kannten, nannte Mehle nochmals die wichtigsten Eckpunkte. Hintergrund des BIC: man hat seit Jahren Verlust in Größenordnungen eingefahren. So mussten die Gesellschafter laut Mehle über 1,45 Millionen Euro zuschießen. So konnte es nicht weitergehen. Neben anderen Maßnahmen hatte die Gesellschafterversammlung hatte am 9. März (fast Jahrestag) dem Geschäftsführer gekündigt. So alles richtig. Die Gesellschafter hatten keinen Beschluss zu einer Abfindung getroffen. Laut geltendem Recht, so Mehle, hätte ihm als Geschäftsführer auch keine Abfindung zugestanden.
Der Vorsitzende der Gesellschafterversammlung wandelte, so Mehle, die Kündigung in eine betriebsbedingte Kündigung um. Dazu hatte er kein Recht, so Mehle. Im Resultat, der Geschäftsführer der BIC Nordthüringen GmbH hat mit seinem Ausscheiden eine Abfindung in Höhe von 45.000 Euro erhalten!
Leider kam Klaus Mehle nicht mehr weiter, seine eigentlichen Anfrage zu formulieren. Von Landrätin Antje Hochwind (SPD) wurde er gestoppt. Sie wolle das Thema im nichtöffentlichen Teil behandeln.
Für Klaus Mehle unverständlich. Gegenüber kn sagte er, hier werden öffentliche Mittel zu unrecht ausgegeben. Und es ergeben sich in der Tat Fragen, die zu klären sind und zwar ganz klar öffentlich!
1. War die Zahlung einer Abfindung wirklich rechtens?
2. Wenn sie nicht rechtens war, wer muss den Schaden, welcher der öffentlichen Hand entstanden ist ersetzen?
3. Wie soll künftig ausgeschlossen werden, dass so etwas wieder passiert?
"Normalen" Arbeitnehmern wird bei Bagatelldelikten von zwei Euro fristlos gekündigt. Falls hier wirklich 45.000 Euro unrechtmäßig an öffentlichen Geldern ausgereicht wurden, dann ist das mehr als bedenklich. Die Politik macht sich hier unglaubwürdig, wenn mit zweierlei Maß gemessen wird. Öffentliche Aufklärung ist erwünscht und das nicht nur von Kreistagsmitglied Klaus Mehle.
Karl-Heinz Herrmann

