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Fr, 12:41 Uhr
01.03.2013

Scheinwerfer wurde zum Verhängnis

Weil er sich nicht traute, einer neuen Bekannten zu sagen, dass er keine Fahrerlaubnis hat, muss ein Nordhäuser ins Gefängnis. Vor der Berufungskammer des Mühlhäuser Landgerichtes nahm 33-Jährige die Berufung gegen ein Urteil des Nordhäuser Amtsgerichtes zurück...


Das hatte ihn wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis im Oktober 2012 zu vier Monaten Haft verurteilt. Der Mann war im März 2012 von der ortsfremden Frau gebeten worden, ihr Auto zu fahren, weil sie sich in Nordhausen nicht auskannte. Leider fiel einer Polizeistreife der defekte Scheinwerfer auf und bei der Kontrolle auch, dass der Fahrzeugführer keinen Führerschein hatte.

Dem Pechvogel, der zum Tatzeitpunkt unter zweifacher Bewährung stand, droht nunmehr der Widerruf von 20 Monaten Haft, die zur Bewährung ausgesetzt wurden - unter anderem auch wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Autor: red

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Kommentare
Wolfi65
02.03.2013, 06:16 Uhr
Weniger
Da kann ich ja einen Todschlagen im Affekt und bekomme weniger!
Ein Hoch! auf diese Gesetzgebung...
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