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Di, 14:57 Uhr
27.03.2001

In der Regel drei Monate für einen Bauantrag

Nordhausen (nnz). 299 Bauanträge für Einfamilienhäuser und 39 für Mehrfamilienhäuser wurden im vergangenen Jahr beim Fachgebiet Bauordnung des Landkreises Nordhausen abgegeben. Nicht enthalten ist hierbei die Zahl der Anträge, die beim Bauordnungsamt der Stadt Nordhausen gestellt worden. Rund drei Monate benötigen die Behörden zur Bearbeitung eines Bauantrages, erläutert der Fachbereichsleiter Bau der Kreisverwaltung, Dr. Erich Winter, der nnz. Den größten Teil dieser Zeit "verschlingen" dabei die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange. Nach dem Gesetz hätte diese Träger zwei Monate Zeit, um ihre Stellungnahmen zu einem Bauvorhaben abzugeben.
Dr. Winter weist jedoch an dieser Stelle auf ein weiteres Problem hin. Das ist vielfach in der Qualität der gestellten Anträge zu finden. Ein großer Teil der Anträge ist unvollständig, vor allem Lagepläne seien in ihrer Ausfertigung als mangelhaft zu betrachten. Diese "Stockfehler" würden in immer zunehmenderem Maße auch von den "Profis" im Geschäft, zum Beispiel den Architekten, gemacht. Die Gründe hierfür seien recht unterschiedlich. Fakt ist, nur 25 Prozent aller gestellten Bauanträge seien in Ordnung und könnten sofort bearbeitet werden.
Mit Sorge verfolgen die Mitarbeiter von Dr. Winter die zunehmende illegale Werbung oder wilde Plakatierung. Betroffen sei hier vor allem die Werbung für Gaststätten im sogenannten Außenbereich. Ob nun ein überdimensionales Werbeschild oder ein weit weg vom eigentlichen Ort aufgestellter Pferdewagen - all das sei nicht erlaubt. Dr. Winter verweist an dieser Stelle auf genormte Hinweisschilder in brauner oder grüner Farbe. Nicht gestattet seien zum Beispiel die Schilder der Bürgerinitiative "Rettung der Goldenen Aue" entlang der Bundesstraße 80. Hier habe man die Vertreter der BI bereits angeschrieben, sollten die Schilder in diesem aber auch in anderen Fällen nicht abgebaut werden, müsse mit empfindlichen Sanktionen gerechnet werden.
Ein wenig Prophylaxe wollen Dr. Winter und seine Mitarbeiter in Zukunft betreiben. So sollen während der nächsten Beratung die Bürgermeister des Landkreises über die Rechtslage informiert werden. Sie seien häufig die ersten Ansprechpartner für die Gewerbetreibenden. Das Fachgebiet Bauordnung will bei dieser Gelegenheit jedoch nicht nur sagen, was verboten ist, sondern auch Anregungen geben, wie man sich innerhalb des vorgegeben rechtlichen Rahmens verhalten kann.
Autor: nnz

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