Fr, 13:18 Uhr
22.02.2013
Wodka-Prozess verzögert sich
Nach achtwöchiger Unterbrechung und damit drei Wochen später als zunächst geplant, soll am 19. März 2013 der Prozess um illegale Wodka-Transporte aus der Leinefelder Firma "Bärenkrone" fortgesetzt werden. Das Mühlhäuser Landgericht bestätigte heute derartige Prozessplanungen...
Die zuständige 9. Strafkammer nutzt damit die gesetzlich mögliche Unterbrechung von maximal 21 Verhandlungstagen plus einer krankheitsbedingten Auszeit durch die Kur einer Schöffin maximal aus. Der Prozess droht zu platzen, wenn er nicht zum festgelegten Datum fortgesetzt werden kann. Zuletzt war vor vier Wochen verhandelt und dabei auch der Haftbefehl gegen den 38 Jahre alten Hauptsangeklagten aufgehoben worden.
Ausschlaggebend für die Freilassung des früheren Bärenkrone-Geschäftsführers waren die aktuellen Entwicklungen im Prozessablauf, nach denen eine weitere Inhaftierung dem aus Armenien stammenden Mann nicht mehr zuzumuten war. Es fehle die höchstrichterlich vorgeschriebene Verfahrensbeschleunigung. Der bis zur Inhaftierung im Unstrut-Hainich-Kreis lebende Mann war bereits seit Ende Oktober 2011, also fast 15 Monate, inhaftiert.
Vorgeworfen werden den vier Angeklagten aus Thüringen und Nordrhein-Westfalen Betrügereien bei der Branntweinsteuer in großem Stile. Die Wodka-Lieferungen aus Leinefelde im Sommer und Herbst 2011 sollen am Fiskus vorbei erfolgt sein. Seit August 2012 muss sich das Quartett wegen bandenmäßiger Steuerhehlerei verantworten. Den drei Männern und einer Frau wird vorgeworfen, mit rund 90 000 Liter unversteuertem Wodka und Rohalkohol gehandelt und den Fiskus so um mehr als eine Million Euro betrogen zu haben.
Dabei geht es um 680 Liter Wodka, die von Leinefelde aus deutschlandweit vertrieben, vor allem nach Nordrhein-Westfalen gebracht worden sein sollen, und um 23 Fässer Rohalkohol aus Osteuropa, der unversteuert in 23 Containern unweit des Firmengeländes in Leinefelde gefunden wurde. Bei der einzigen angeklagten Frau handelt es sich um eine 43-Jährige aus Leinefelde, die die Buchhaltung im Unternehmen geführt hat.
Claudia Götze
Autor: redDie zuständige 9. Strafkammer nutzt damit die gesetzlich mögliche Unterbrechung von maximal 21 Verhandlungstagen plus einer krankheitsbedingten Auszeit durch die Kur einer Schöffin maximal aus. Der Prozess droht zu platzen, wenn er nicht zum festgelegten Datum fortgesetzt werden kann. Zuletzt war vor vier Wochen verhandelt und dabei auch der Haftbefehl gegen den 38 Jahre alten Hauptsangeklagten aufgehoben worden.
Ausschlaggebend für die Freilassung des früheren Bärenkrone-Geschäftsführers waren die aktuellen Entwicklungen im Prozessablauf, nach denen eine weitere Inhaftierung dem aus Armenien stammenden Mann nicht mehr zuzumuten war. Es fehle die höchstrichterlich vorgeschriebene Verfahrensbeschleunigung. Der bis zur Inhaftierung im Unstrut-Hainich-Kreis lebende Mann war bereits seit Ende Oktober 2011, also fast 15 Monate, inhaftiert.
Vorgeworfen werden den vier Angeklagten aus Thüringen und Nordrhein-Westfalen Betrügereien bei der Branntweinsteuer in großem Stile. Die Wodka-Lieferungen aus Leinefelde im Sommer und Herbst 2011 sollen am Fiskus vorbei erfolgt sein. Seit August 2012 muss sich das Quartett wegen bandenmäßiger Steuerhehlerei verantworten. Den drei Männern und einer Frau wird vorgeworfen, mit rund 90 000 Liter unversteuertem Wodka und Rohalkohol gehandelt und den Fiskus so um mehr als eine Million Euro betrogen zu haben.
Dabei geht es um 680 Liter Wodka, die von Leinefelde aus deutschlandweit vertrieben, vor allem nach Nordrhein-Westfalen gebracht worden sein sollen, und um 23 Fässer Rohalkohol aus Osteuropa, der unversteuert in 23 Containern unweit des Firmengeländes in Leinefelde gefunden wurde. Bei der einzigen angeklagten Frau handelt es sich um eine 43-Jährige aus Leinefelde, die die Buchhaltung im Unternehmen geführt hat.
Claudia Götze


