Fr, 16:29 Uhr
08.02.2013
Gutachten vorgelegt
Im Prozess um sexuellen Missbrauch widerstandsunfähiger Personen hat die Gutachterin heute "keinerlei sexuelle Regung" beim 24 Jahre alten Opfer festgestellt. "Die Geschädigte war nicht in der Lage, sich zu widersetzen", sagte die Expertin bei der Prozessfortsetzung vor dem Amtsgericht Mühlhausen...
Von den Tatvorwürfen gibt es einen Videofilm, der in nichtöffentlicher Sitzung angeschaut wurde. Einem Pärchen (27,43) aus Leinefelde wird vorgeworfen, im Juli 2011 das spätere Opfer insgesamt drei Mal sexuell missbraucht zu haben. Die junge Frau war nach einem "Mensch ärgere dich nicht" für Erwachsene so betrunken, dass sie nur noch schlafen wollte. Der anschließend Sex zu dritt und später zu zweit sei einvernehmlich gewesen, rechtfertigten sich die Angeklagten.
Das mutmaßliche Opfer will zu einem Spieleabend - nicht zu einem "Dreier" eingeladen worden sein. Von einem "flotten Dreier" sei erst im Verlaufe des Abends im Juli 2011 die Rede gewesen. Sie habe das aber nicht ernst genommen. Der gemeinsame Abend hatte mit einem Bad begonnen - schon da filmte der 43-Jährige beide Frauen. Später spielte man "Mensch, ärgere dich nicht" für Erwachsene. Bedeutet: Wer rausgeschmissen wird, muss einen Schnaps trinken.
"Acht, neun Schnäpse" habe sie getrunken, erklärte die 24 Jahre alte mutmaßliche Geschädigte. Dann sei ihr schlecht und schwindelig gewesen. Sie habe schlafen wollen und sich gewundert, dass sie von der späteren Angeklagten ins Schlafzimmer der Gastgebeer und nicht ins Gästezimmer gebracht wurde. Der Prozess wird fortgesetzt.
Claudia Götze
Autor: redVon den Tatvorwürfen gibt es einen Videofilm, der in nichtöffentlicher Sitzung angeschaut wurde. Einem Pärchen (27,43) aus Leinefelde wird vorgeworfen, im Juli 2011 das spätere Opfer insgesamt drei Mal sexuell missbraucht zu haben. Die junge Frau war nach einem "Mensch ärgere dich nicht" für Erwachsene so betrunken, dass sie nur noch schlafen wollte. Der anschließend Sex zu dritt und später zu zweit sei einvernehmlich gewesen, rechtfertigten sich die Angeklagten.
Das mutmaßliche Opfer will zu einem Spieleabend - nicht zu einem "Dreier" eingeladen worden sein. Von einem "flotten Dreier" sei erst im Verlaufe des Abends im Juli 2011 die Rede gewesen. Sie habe das aber nicht ernst genommen. Der gemeinsame Abend hatte mit einem Bad begonnen - schon da filmte der 43-Jährige beide Frauen. Später spielte man "Mensch, ärgere dich nicht" für Erwachsene. Bedeutet: Wer rausgeschmissen wird, muss einen Schnaps trinken.
"Acht, neun Schnäpse" habe sie getrunken, erklärte die 24 Jahre alte mutmaßliche Geschädigte. Dann sei ihr schlecht und schwindelig gewesen. Sie habe schlafen wollen und sich gewundert, dass sie von der späteren Angeklagten ins Schlafzimmer der Gastgebeer und nicht ins Gästezimmer gebracht wurde. Der Prozess wird fortgesetzt.
Claudia Götze

