Fr, 06:51 Uhr
08.02.2013
Übel nachgeredet
Eine 60 Jahre alte Frau aus dem Südharz muss 500 Strafe wegen übler Nachrede zahlen. Das Landgericht Mühlhausen bestätigte ein Urteil des Amtsgerichtes Nordhausen vom August 2012...
Demnach hat die ehemalige Verwaltungsangestellte im November 2009 ihrem damaligen Chef und Bürgermeister sexuelle Belästigungen nachgesagt, für die es nach Gerichtsauffassung keine Beweis gibt. Der Anwalt der Frau hatte in einer arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung in einem Brief an den Personalrat der betreffenen Stadtverwaltung entsprechende Aussagen gemacht.
Die Personalvertreter informierten den Bürgermeister, der Strafanzeige erstattet. Nach Auffassung des Landgerichtes Mühlhausen war es eine "Retourkutsche". Die "Frau hat sich durch den Schriftsatz ihres Anwaltes um den Job gebracht", bedauerte der Vorsitzende Richter Robert Retzer in der Urteilsverkündung. "So leid es uns tut. Wir müssen sie schuldig sprechen, weil es sich um pauschale nicht nachweisbare Behauptungen handelt", sagte Retzer. Die Zeugen, alles ehemaligen Kollegen, hätten in der Beweisaufnahme gemauert. Entweder aus Angst oder weil es diese sexuelle Nötigung nicht gab.
Die Frau war zwischen Ende November 2009 bis Januar 2010 insgesamt vier Mal gekündigt worden. Drei der Kündigungen wegen angeblicher Arbeitsverweigerung waren laut Feststellungen des Nordhäuser Arbeitsgerichtes unwirksam. Nur die vierte Kündigung - wegen der üblen Nachrede - wurde höchstinstanzlich bestätigt.
Gegen das Urteil des Mühlhäuser Landgerichtes will die Frau erneut Rechtsmittel einlegen.
Claudia Götze
Autor: redDemnach hat die ehemalige Verwaltungsangestellte im November 2009 ihrem damaligen Chef und Bürgermeister sexuelle Belästigungen nachgesagt, für die es nach Gerichtsauffassung keine Beweis gibt. Der Anwalt der Frau hatte in einer arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung in einem Brief an den Personalrat der betreffenen Stadtverwaltung entsprechende Aussagen gemacht.
Die Personalvertreter informierten den Bürgermeister, der Strafanzeige erstattet. Nach Auffassung des Landgerichtes Mühlhausen war es eine "Retourkutsche". Die "Frau hat sich durch den Schriftsatz ihres Anwaltes um den Job gebracht", bedauerte der Vorsitzende Richter Robert Retzer in der Urteilsverkündung. "So leid es uns tut. Wir müssen sie schuldig sprechen, weil es sich um pauschale nicht nachweisbare Behauptungen handelt", sagte Retzer. Die Zeugen, alles ehemaligen Kollegen, hätten in der Beweisaufnahme gemauert. Entweder aus Angst oder weil es diese sexuelle Nötigung nicht gab.
Die Frau war zwischen Ende November 2009 bis Januar 2010 insgesamt vier Mal gekündigt worden. Drei der Kündigungen wegen angeblicher Arbeitsverweigerung waren laut Feststellungen des Nordhäuser Arbeitsgerichtes unwirksam. Nur die vierte Kündigung - wegen der üblen Nachrede - wurde höchstinstanzlich bestätigt.
Gegen das Urteil des Mühlhäuser Landgerichtes will die Frau erneut Rechtsmittel einlegen.
Claudia Götze

