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Di, 15:31 Uhr
05.02.2013

Keine ewig sprießende Quelle

Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit habe das Bundesverwaltungsgericht zur Kreisumlage ein beinahe „spektakuläres“ Urteil gefällt. Was Kreistagsmitglied Barbara Rinke (SPD) dazu sagt? Wir haben die Antwort...


Eine Kreisumlage, die der Landkreis von seinen kreisangehörigen Gemeinden erhebt, darf nicht dazu führen, dass den Gemeinden keine finanzielle Mindestausstattung zur Wahrnehmung ihrer Pflichtaufgaben sowie von freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben mehr bleibt. Ansonsten sei die Selbstverwaltung nach Artikel 28 Absatz 2 Grundgesetz verletzt.

Endlich, möchte man meinen, und für Thüringen ist es allerhöchste Zeit! So manche ausgezehrte Kommune kann aufatmen. Auch freiwillige Aufgaben, an denen ja so oft gespart wird, sind durch das Grundgesetz in einer finanziellen Mindestausstattung garantiert. Der Idee, die Kreisumlage als ewig sprießende Quelle zur Stabilisierung der Landkreise einzusetzen, ist damit eine Absage erteilt.

Auch in unserem Landkreis ist die Kreisumlage für die meisten Gemeinden die größte Kostenstelle. Bei dem neu zu erstellenden Haushalt für 2013 wird durch das Urteil die rote Linie vorgegeben. Im Zusammenhang mit den derzeitigen Diskussionen um die Vorschläge zur Gebiets- und Funktionalreform kommt nun noch einmal ganz unerwarteter Rückenwind durch das höchste deutsche Verwaltungsgericht.

Die Städte und Gemeinden dürfen nicht den Preis zahlen für lange überfällige Reformen. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Spruch nicht nur das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen gestärkt, sondern der Aushöhlung demokratischer Rechte einen Riegel vorgeschoben.
Barbara Rinke, Kreistagsmitglied
Autor: red

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