Di, 13:17 Uhr
10.02.2004
Keine Chance, Deutsche zu werden
Nordhausen (nnz). Die Abschiebung der Familie Le Da aus Bleicherode scheint die Landkreis-Gesellschaft zu polarisieren. Die Einen beschimpfen, ja bedrohen die zuständigen Mitarbeiter im Landratsamt, die Anderen bekunden ihre scheinbare Unterstützung. Beide Reaktionen sind nicht hilfreich, so Matthias Jendricke (SPD) im nnz-Gespräch.
Immer, wenn in der Bundesrepublik über zeitgemäße Gesetzesänderungen im Bereich Asyl- und Ausländerrecht gesprochen werde, entstehe eine aufgeheizte Überfremdungsdebatte. Dies war zuletzt beim Zuwanderungsgesetz so und schon zuvor beim Gesetz zur doppelten Staatsbürgerschaft, gab der 1. Beigeordnete der Kreisverwaltung zu bedenken. Im Landkreis Nordhausen habe es 2002 achtzehn Einbürgerungen und 2003 zwölf Einbürgerungen gegeben. Diese realen Zahlen sind die Wirklichkeit – von Überfremdung kann man also nicht reden, meinte Jendricke. Es sei immer noch leichter, Deutscher zu werden, wenn man zwar das Land noch nie gesehen hat, aber eine deutsche Verwandtschaft nachweisen könne. Die drei vietnamesischen Kinder hatten keine Chance Deutsche zu werden, weil die Gesetze diese Möglichkeit nicht hergaben.
Allerdings betonte Jendricke auch, dass das Bleiberecht der Familie Le Da aufgrund von Straftaten der Eltern nicht dauerhaft gewährt werden konnte. Die Familie war seit 1994 aufgefordert, die Bundesrepublik zu verlassen. Nur, weil in dieser Zeit zwei weitere Kinder geboren wurden, wurde die Abschiebung immer wieder ausgesetzt. Eine erneute konkrete Aufforderung zur freiwilligen Ausreise bekam die Familie im Herbst 2003, wogegen sie bei Gericht Klage einreichte. Allerdings wurde diese Klage Anfang 2004 wieder freiwillig zurückgezogen, wodurch die Abschiebung rechtmäßig war.
Am Tag der Ausreise wurde dann erneut das Verwaltungsgericht angerufen, das allerdings nur die Rechtmäßigkeit feststellte. Als Vertreter einer Behörde kann ich mir meine Gesetze nicht selber schreiben, erklärte Jendricke abschließend auf manche Aufforderung zum offenen Rechtsbruch, wie sie in den vergangenen Tagen durch den Thüringer Blätterwald rauschte.
Autor: nnzImmer, wenn in der Bundesrepublik über zeitgemäße Gesetzesänderungen im Bereich Asyl- und Ausländerrecht gesprochen werde, entstehe eine aufgeheizte Überfremdungsdebatte. Dies war zuletzt beim Zuwanderungsgesetz so und schon zuvor beim Gesetz zur doppelten Staatsbürgerschaft, gab der 1. Beigeordnete der Kreisverwaltung zu bedenken. Im Landkreis Nordhausen habe es 2002 achtzehn Einbürgerungen und 2003 zwölf Einbürgerungen gegeben. Diese realen Zahlen sind die Wirklichkeit – von Überfremdung kann man also nicht reden, meinte Jendricke. Es sei immer noch leichter, Deutscher zu werden, wenn man zwar das Land noch nie gesehen hat, aber eine deutsche Verwandtschaft nachweisen könne. Die drei vietnamesischen Kinder hatten keine Chance Deutsche zu werden, weil die Gesetze diese Möglichkeit nicht hergaben.
Allerdings betonte Jendricke auch, dass das Bleiberecht der Familie Le Da aufgrund von Straftaten der Eltern nicht dauerhaft gewährt werden konnte. Die Familie war seit 1994 aufgefordert, die Bundesrepublik zu verlassen. Nur, weil in dieser Zeit zwei weitere Kinder geboren wurden, wurde die Abschiebung immer wieder ausgesetzt. Eine erneute konkrete Aufforderung zur freiwilligen Ausreise bekam die Familie im Herbst 2003, wogegen sie bei Gericht Klage einreichte. Allerdings wurde diese Klage Anfang 2004 wieder freiwillig zurückgezogen, wodurch die Abschiebung rechtmäßig war.
Am Tag der Ausreise wurde dann erneut das Verwaltungsgericht angerufen, das allerdings nur die Rechtmäßigkeit feststellte. Als Vertreter einer Behörde kann ich mir meine Gesetze nicht selber schreiben, erklärte Jendricke abschließend auf manche Aufforderung zum offenen Rechtsbruch, wie sie in den vergangenen Tagen durch den Thüringer Blätterwald rauschte.


