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Do, 13:01 Uhr
10.01.2013

Verlängerung notwendig

Am 19. Januar treten Änderungen zur Fahrerlaubnis-Verordnung in Kraft. Eine wesentliche Veränderung ist, die nun alle Fahrerlaubnis­klassen nur befristet gelten. Bisher waren nur die Klassen C (LKW) und D (Omnibus) auf fünf Jahre befristet...


Daran ändert sich auch nichts. Alle anderen Klassen sind ab 19. Januar auf 15 Jahre befristet, so dass die Fahr­erlaubnisse nach Ablauf dieser Zeit ungültig werden oder verlängert werden müssen. Das gilt auch für Fahrerlaubnisse, die vor dem 19. Januar erteilt wurden. Nur gilt bei diesen eine Übergangszeit von 20 Jahren: Es müssen also alle, die heute eine Fahrerlaubnis haben, diese bis spätestens 19. Januar 2033 verlängert haben. Sonst wird die Fahrerlaubnis ungültig. Außerdem ändern sich die Fahrerlaubnis­klassen für Krafträder. Statt der bisherigen Klassen A, A1 und S gibt es dann die Klassen AM, A1, A2 und A. Neuerungen gibt es auch bei der Fahrerlaubnisprüfung.

Die Regelungen zu den ausländischen EU-Führerscheinen werden entsprechend der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes angepasst. Die in letzter Zeit in den Medien viel beachtete Reform des Punkte­systems ist noch nicht Bestandteil der Änderungen vom 19. Januar. Diese Reform tritt erst später in Kraft.

Infolge dieser zum Teil erheblichen Änderungen muss das EDV-Verfahren in der Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes umgestellt werden. Aus diesem Grund wird die Fahrerlaubnisbehörde am Freitag, 18. Januar, nicht voll arbeitsfähig sein. An diesem Tag können nur Führerscheine und Fahrerkarten ausgegeben werden.

Es ist nicht möglich, Anträge auf Erteilung einer Fahrerlaubnis entgegen zu nehmen. Auskünfte und Karteikartenabschriften sind ebenfalls nicht möglich. Wer eine Fahrerlaubnis beantragen möchte, wird daher gebeten, bitte bereits am 17. Januar zur Fahrerlaubnisbehörde Am Alten Tor 8 zu kommen oder dann wieder ab dem 21. Januar. Am 17. Januar hat die Fahrerlaubnisbehörde bis 18 Uhr geöffnet.
Autor: psg

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Kommentare
76er
10.01.2013, 15:51 Uhr
nicht ganz richtig !
Alle Führerscheine die vor dem 19.1.2013 ausgegeben wurden haben erst mal Bestandschutz. Man hat sich auf EU Ebene geeinigt das bis Ende 2032 alle Führerscheine der neuen EG Richtlinie entsprechen müssen. Im Moment gibt es aber noch keine Umtauschpflicht.
Nachzulesen unter: http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/StB-LA/fuehrerschein-2013.html

Die neuen Führerscheinrichtlinien:
http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/StB-LA/fahrerlaubnisklassen-uebersicht.html?nn=58398

und als PDF: http://www.bmvbs.de/cae/servlet/contentblob/98600/publicationFile/68020/fuehrerschein-2013.pdf
copydigital
12.01.2013, 01:17 Uhr
Noch immer nicht korrekt
Die Fahrerlaubnis wird nicht ungültig. Da ist ein kleiner, aber feiner Unterschied zwischen der (Fahr-) Erlaubnis und dem (Führer-) Schein. Die Erlaubnis kann nie ungültig werden, denn die hat man mit erfolgreichem Abschluss der Fahrschule auf Lebenszeit (hier bis zum Tode) und nur der Schein kann ungültig werden oder auch entzogen werden.

Weiterhin stimmt das Datum nicht. Die jetzt im Umlauf befindlichen Führerscheine werden am 18.01.2033 zum letzten Mal gültig sein.
Pressestelle Landratsamt
15.01.2013, 12:41 Uhr
Zeit bis 2033
Zum 19.01.2033 werden die zurzeit gültigen Fahrerlaubnisse und damit auch die Führerscheine ungültig und müssen bis zu diesem Zeitpunkt verlängert werden, was mit der Ausgabe eines neuen Führerscheins dokumentiert wird. Die Führerscheine müssen also nicht zum 19.01.2013 umgetauscht werden. Daher der Hinweis, dass die ab dem 19.01.2013 erteilten Fahrerlaubnisse 15 Jahre gültig sind. Alle bis zum 19.01.2013 erteilten Fahrerlaubnisse haben eine Frist von 20 Jahren. Es müssen also alle, die heute eine Fahrerlaubnis haben, diese bis spätestens 19. Januar 2033 verlängert haben.
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