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Verlängerung notwendig

Donnerstag, 10. Januar 2013, 13:01 Uhr
Am 19. Januar treten Änderungen zur Fahrerlaubnis-Verordnung in Kraft. Eine wesentliche Veränderung ist, die nun alle Fahrerlaubnis­klassen nur befristet gelten. Bisher waren nur die Klassen C (LKW) und D (Omnibus) auf fünf Jahre befristet...


Daran ändert sich auch nichts. Alle anderen Klassen sind ab 19. Januar auf 15 Jahre befristet, so dass die Fahr­erlaubnisse nach Ablauf dieser Zeit ungültig werden oder verlängert werden müssen. Das gilt auch für Fahrerlaubnisse, die vor dem 19. Januar erteilt wurden. Nur gilt bei diesen eine Übergangszeit von 20 Jahren: Es müssen also alle, die heute eine Fahrerlaubnis haben, diese bis spätestens 19. Januar 2033 verlängert haben. Sonst wird die Fahrerlaubnis ungültig. Außerdem ändern sich die Fahrerlaubnis­klassen für Krafträder. Statt der bisherigen Klassen A, A1 und S gibt es dann die Klassen AM, A1, A2 und A. Neuerungen gibt es auch bei der Fahrerlaubnisprüfung.

Die Regelungen zu den ausländischen EU-Führerscheinen werden entsprechend der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes angepasst. Die in letzter Zeit in den Medien viel beachtete Reform des Punkte­systems ist noch nicht Bestandteil der Änderungen vom 19. Januar. Diese Reform tritt erst später in Kraft.

Infolge dieser zum Teil erheblichen Änderungen muss das EDV-Verfahren in der Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes umgestellt werden. Aus diesem Grund wird die Fahrerlaubnisbehörde am Freitag, 18. Januar, nicht voll arbeitsfähig sein. An diesem Tag können nur Führerscheine und Fahrerkarten ausgegeben werden.

Es ist nicht möglich, Anträge auf Erteilung einer Fahrerlaubnis entgegen zu nehmen. Auskünfte und Karteikartenabschriften sind ebenfalls nicht möglich. Wer eine Fahrerlaubnis beantragen möchte, wird daher gebeten, bitte bereits am 17. Januar zur Fahrerlaubnisbehörde Am Alten Tor 8 zu kommen oder dann wieder ab dem 21. Januar. Am 17. Januar hat die Fahrerlaubnisbehörde bis 18 Uhr geöffnet.
Autor: psg

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