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Mo, 17:33 Uhr
07.01.2013

nnz-Forum: Freispruch

Es ist wieder einmal ein Traum der Deutschen Justiz und der Gerechtigkeit auf Erden. Freispruch, trotz mehrfacher Zeugenaussage. Zu hundert Prozent schuldig. Aber nein! Dazu ein Leserbrief von Jonathan Sacher...


Nichts ahnend suchte ich Ende September auf dem Flohmarkt in der Freiherr-vom-Stein-Straße nach ein paar Computerartikeln. Mein Auto, welches ich erst 5 Monate besitze, steht ordnungsgemäß auf dem Parkplatz des Flohmarktes. Ich stöberte einen Stand mit für mich interessanter Ware durch und habe mich auch entschlossen, mir ein günstiges Motherboard zu kaufen. 10€ hatte ich dabei, 12€ kostet es.

Ich gehe zu meinen Auto um noch 2 € aus meinem Handschuhfach zu holen und bemerkte schon von weiten, das eine Menschenmenge von 6 – 7 Leuten um meinem Auto herum standen. Ich fragte was hier los sei. Einer sprach dann zu mir, das ein Rentner beim Rückwärtsausparken meinen Honda gerammt hat – an der Stoßstange.

Diese ist verbogen, Kratzer, Schrammen, ein Schaden, den man von hundert Meter Entfernung mit geschlossenen Augen sehen kann ! Alles was dazu gehört. Der Fahrer des Polos ist mit seiner Frau nach der Kollision ausgestiegen, hat den Schaden begutachtet, laut Zeugenaussagen aber nur an seinem Auto. Mein Auto wurde noch nicht mal zur Kenntnis genommen. Als kein Schaden oder nur ein geringer Schaden an ihrem Wagen zu sehen war, setzten sich die beiden älteren Herrschaften in aller Ruhe wieder ins Auto und fuhren davon. Was für eine Frechheit!

Na ja, ist ja ein bekanntes Problem, Fahrerflucht. Ein Glück hatten die Zeugen das Kennzeichen gemerkt und mir und der Polizei, die über eine Stunde später eintraf, mitgeteilt. Ich war zuversichtlich, dass ich nicht auf dem Schaden von 2100 Euro sitzen bleiben werde, bei so einem klaren Fall.

20. Dezember 2012: Ich bekam Post. Es war von der Staatsanwaltschaft Mühlhausen. Ganz gespannt öffnete ich den Brief und vor Entsetzen las ich, was darauf stand: Der Angeklagte ist Freigesprochen ! „Ähm, waaaas?“

Grund: „Das hohe Alter des Verkehrsteilnehmers“ und „Er hat ja angegeben, dass kein Schaden bemerkt wurde“ Danke schön Deutsche Justiz!

Ein Verkehrsteilnehmer, der nicht mehr richtig sehen kann, selbst eine verbeulte Stoßstange nicht warnehmen kann (…oder möchte), hat auf den Straßen nichts mehr zu suchen ! Morgen wird von diesem Rentner ein Kind auf einem Zebrastreifen überfahren. Was wird denn dann als Grund vorm Gericht angegeben? „Ich habe dieses Kind nicht gesehen? Liegt ja nicht an mir, sondern an meinen Augen?“ Und vor allem, wie wird das Urteil dafür ausfallen? Lassen sie mich Raten? „Freispruch!“ Weil das Kind ja selber Schuld ist, das der Rentner nichts mehr sehen kann.

Es ist ein altbekanntes Problem: Zwischen Recht haben und Recht bekommen liegen Welten. Selbst wenn der Fall zu hundert Prozent klar ist!
Jonathan Sacher, Nordhausen
Autor: red

Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
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Kommentare
Herteli
07.01.2013, 20:55 Uhr
Frechheit!
Das ist ja echt eine Frechheit!Ich möchte garnicht daran denken was alles passieren kann wenn dieser ältere Verkehrsteilnehmer mal wieder auf unseren Straßen unterwegs ist!Und die Begründung von der Staatsanwaltschaft ist ja wohl auch eine Frechheit!Ich würde Revision gegen dieses Urteil einlegen!
Luftikus
07.01.2013, 22:10 Uhr
Freispruch nach Fahrerflucht
Ich kann ihr Schreiben nicht ganz nachvollziehen. Vermutlich ist der ältere Herr nur der Fahrerflucht frei gesprochen worden, doch wohl nicht an der Schadensregulierung! Die muß er so oder so tragen. Also wird das strafrechtliche Verfahren gegen den Rentner eingestellt worden sein, aber das zivilrechtliche, die Regulierung ihres Schadens geht bestimmt weiter!
prinzip
08.01.2013, 09:04 Uhr
Weiter gehen?
Nun, da die Verurteilung wegen Fahrerflucht in keinem Zusammenhang zur Frage der Schuld am Unfall steht, hätte die Regulierung des Schadens über die Versicherung des Verursachers eigentlich längst abgeschlossen sein müssen. Notfalls müsste der Herr Sacher dafür einen Anwalt bemühen, wenn die Versicherung mauert.
Retupmoc
08.01.2013, 09:29 Uhr
Fahrerflucht
Natürlich ist der Herr nur der Fahrerflucht frei gesprochen worden @ Luntemann. Die Versicherung darf zahlen. Allerdings wurde hier Recht gebeugt. Es war Fahrerflucht. Und ich kann mich als Richter nicht hinstellen und sagen, der Mann ist etwas älter ... da spreche ich mal frei. Das ist Rechtsbeugung. Nicht mehr und nicht weniger. Aber was wollen Sie von der deutschen Justiz anderes verlangen? Totschläger arhalten Bewährung, Kindesmörder bekommen Entschädigungen und alles andere sind dann Lapalien. Wir müssen uns nicht wundern, wenn die Verbrechensrate steigt und steigt.

Herr Sacher, Sie haben völlig Recht. Ich fühle mit Ihnen.
Paulinchen
08.01.2013, 12:30 Uhr
Zweierlei Schuhe
Da würde ich eher die Auffassung von @ Luntemann teilen wollen. Fahrerflucht ist eine strafrechtliche Sache und der Schaden die zivilrechliche Sache. Da bleibt dem Geschädigten wie immer, nur der Weg zum Anwalt, da wie schon erwähnt, die gegnerische Versicherung mauert. (wenn ihr der Fall überhaupt schon gemeldet wurde vom Verursacher!)
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