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nnz-Forum: Freispruch

Montag, 07. Januar 2013, 17:33 Uhr
Es ist wieder einmal ein Traum der Deutschen Justiz und der Gerechtigkeit auf Erden. Freispruch, trotz mehrfacher Zeugenaussage. Zu hundert Prozent schuldig. Aber nein! Dazu ein Leserbrief von Jonathan Sacher...


Nichts ahnend suchte ich Ende September auf dem Flohmarkt in der Freiherr-vom-Stein-Straße nach ein paar Computerartikeln. Mein Auto, welches ich erst 5 Monate besitze, steht ordnungsgemäß auf dem Parkplatz des Flohmarktes. Ich stöberte einen Stand mit für mich interessanter Ware durch und habe mich auch entschlossen, mir ein günstiges Motherboard zu kaufen. 10€ hatte ich dabei, 12€ kostet es.

Ich gehe zu meinen Auto um noch 2 € aus meinem Handschuhfach zu holen und bemerkte schon von weiten, das eine Menschenmenge von 6 – 7 Leuten um meinem Auto herum standen. Ich fragte was hier los sei. Einer sprach dann zu mir, das ein Rentner beim Rückwärtsausparken meinen Honda gerammt hat – an der Stoßstange.

Diese ist verbogen, Kratzer, Schrammen, ein Schaden, den man von hundert Meter Entfernung mit geschlossenen Augen sehen kann ! Alles was dazu gehört. Der Fahrer des Polos ist mit seiner Frau nach der Kollision ausgestiegen, hat den Schaden begutachtet, laut Zeugenaussagen aber nur an seinem Auto. Mein Auto wurde noch nicht mal zur Kenntnis genommen. Als kein Schaden oder nur ein geringer Schaden an ihrem Wagen zu sehen war, setzten sich die beiden älteren Herrschaften in aller Ruhe wieder ins Auto und fuhren davon. Was für eine Frechheit!

Na ja, ist ja ein bekanntes Problem, Fahrerflucht. Ein Glück hatten die Zeugen das Kennzeichen gemerkt und mir und der Polizei, die über eine Stunde später eintraf, mitgeteilt. Ich war zuversichtlich, dass ich nicht auf dem Schaden von 2100 Euro sitzen bleiben werde, bei so einem klaren Fall.

20. Dezember 2012: Ich bekam Post. Es war von der Staatsanwaltschaft Mühlhausen. Ganz gespannt öffnete ich den Brief und vor Entsetzen las ich, was darauf stand: Der Angeklagte ist Freigesprochen ! „Ähm, waaaas?“

Grund: „Das hohe Alter des Verkehrsteilnehmers“ und „Er hat ja angegeben, dass kein Schaden bemerkt wurde“ Danke schön Deutsche Justiz!

Ein Verkehrsteilnehmer, der nicht mehr richtig sehen kann, selbst eine verbeulte Stoßstange nicht warnehmen kann (…oder möchte), hat auf den Straßen nichts mehr zu suchen ! Morgen wird von diesem Rentner ein Kind auf einem Zebrastreifen überfahren. Was wird denn dann als Grund vorm Gericht angegeben? „Ich habe dieses Kind nicht gesehen? Liegt ja nicht an mir, sondern an meinen Augen?“ Und vor allem, wie wird das Urteil dafür ausfallen? Lassen sie mich Raten? „Freispruch!“ Weil das Kind ja selber Schuld ist, das der Rentner nichts mehr sehen kann.

Es ist ein altbekanntes Problem: Zwischen Recht haben und Recht bekommen liegen Welten. Selbst wenn der Fall zu hundert Prozent klar ist!
Jonathan Sacher, Nordhausen
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Autor: red

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