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Do, 17:13 Uhr
05.02.2004

Umsetzung steht nicht in Frage

Nordhausen (nnz). Der Zoff zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat der HBM-Nobas geht weiter. Gestern gab es einen erneuten Termin am Arbeitsgericht Nordhausen. Wie der ausging und welche Konsequenzen beide Seiten ableiten, das erfahren Sie mit einem Klick auf MEHR.


Das Gericht hatte in seinem Urteil gestern bestätigt, dass die Verlagerung von elf Mitarbeitern des Vertriebs nach Gröbers in Sachsen-Anhalt eine Betriebsänderung im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes darstellt. Und da kann das Unternehmen nicht einfach so entscheiden, sondern ist verpflichtet, mit dem Betriebsrat in Verhandlungen zu einem Interessensausgleich und einem Sozialplan für die betroffenen Mitarbeiter einzutreten.

„Wir wollen mit der Geschäftsleitung verhandeln, um letztlich die entstehenden Nachteile für unsere Mitarbeiter auszugleichen. Schließlich geht es um fünf Stunden täglich, welche die betroffenen Kollegen auf der Straße unterwegs sind“, so Betriebsratchef Eberhard Klaus zur nnz. Eigentlich sollten die Vertriebsmitarbeiter seit Montag schon in Sachsen-Anhalt arbeiten, jetzt aber soll erst einmal verhandelt werden.

So schnell wie möglich will jedoch Nobas-Geschäftsführer Aribert Kupsch die Umsetzung bewerkstelligen. Das sei aus wirtschaftlicher Sicht einfach notwendig, meinte Kupsch. „Ich werde mir erst einmal die schriftliche Begründung des Urteils ansehen und dann meine Schlussfolgerungen daraus ableiten“, argumentierte der Geschäftsführer. Für ihn habe das Urteil des Arbeitsgerichts keinerlei Einfluß auf die unternehmerische Entscheidung zur Auslagerung des Vertriebes. Die bleibe weiter bestehen.
Autor: nnz

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