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Di, 11:04 Uhr
27.01.2004

Auch mal abschleppen

Nordhausen (nnz). Die Landesgartenschau steht vor der Tür. Das ist schön, weil viele Menschen nach Nordhausen kommen werden. Doch haben Sie schon mal daran gedacht, wo Sie zum Beispiel Ihr Auto abstellen können? Die nnz hat im Rathaus nachgefragt.


Mit einer deutlichen Zunahme sowohl des ruhenden als auch fließenden Verkehrs ist ab April in Nordhausen durch die Besucher der Landesgartenschau zu rechnen. Um diesen Besucherstrom aufzufangen, sollen sich - die Nordhäuser Stadträte müssen hier noch entscheiden - sowohl der August-Bebel-Platz als auch das unbebaute Areal zwischen Bet-Shemesh - und Leimbacher Straße in Nordhausen-Ost zu Parkflächen wandeln. Beide Flächen werden von der Landesgartenschau GmbH betrieben, das Parken wird gebührenpflichtig.

Der Bebel-Platz wird deshalb für die Landesgartenschau-Zeit wegerechtlich "eingezogen" und verliert damit seinen Charakter als öffentliche Verkehrsfläche. Für die unmittelbaren Anwohner werden auf der Südseite des Platzes allerdings rund 20 Parkplätze weiterhin zur Verfügung stehen, die direkt von der Straße aus erreichbar sind. Zusätzliche Parkmöglichkeiten finden sich darüber hinaus rund um den Bebel-Platz.

Ebenfalls wegfallen werden zwischen April und Oktober die bestehenden Kurz-Zeit-Parkplätze in der Weberstraße - zwischen Einmündung Rudolf-Breitscheid-Straße bis August-Bebel-Platz. Hier werden Haltepunkte für die Reisebusse entstehen, damit die Besucher unmittelbar am Veranstaltungsgelände aussteigen können. Die Bewohner der Weberstraße mit Parkausweis werden deshalb gebeten, ihre Autos im Bereich "Morgenröte" abzustellen.

Ebenfalls unmittelbar am Haupteingang der Landesgartenschau werden Behinderte parken können: Die Parkbuchten der Rudolf-Breitscheid-Straße vom Haupteingang bis zur Einmündung Morgenröte werden dafür speziell gekennzeichnet. Verständnis und gegenseitige Rücksichtnahme - das wird für die Zeit der Landesgartenschau von allen Verkehrsteilnehmern - ob Besucher, Nordhäuser oder Berufspendler - gefragt sein. Die Stadt Nordhausen wird sich im Rahmen der Möglichkeiten bemühen, die Lage im Verkehrsgeschehen entspannt zu halten. Lediglich bei schwerwiegenden Verstößen, wie zum Beispiel dem Parken in Feuerwehrzufahrten, auf Behindertenparkplätzen oder den Eingangsbereichen zur Landesgartenschau, wird das Rechts- und Ordnungsamt entsprechend einschreiten müssen und eventuell abschleppen lassen, da hier die Sicherheit von Personen in Gefahr ist.
Autor: nnz

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