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Mo, 16:10 Uhr
12.11.2012

Equidenpass – ein wichtiges Dokument

Auf die Bedeutung des Equidenpasses machte aufgrund neuer verwaltungsrechtlicher Regelungen noch einmal das Veterinäramt des Landratsamtes aufmerksam. Was aber ist ein solcher Pass...


Die Viehverkehrsverordnung regelt, dass jedes Pferd und jeder Esel einen Equidenpass haben muss. Daher müssen Halter bzw. Besitzer von Equiden diesen bei der zuständigen Stelle beantragen, zum Beispiel beim Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen in der Geschäftsstelle in Weimar. Zu beachten ist dabei, dass Equiden ausschließlich mit einem Pass übernommen werden dürfen. Wer also Pferde oder Esel ohne Pass abgibt bzw. kauft, muss mit ordnungsrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Neu ist seit Oktober in Thüringen vorgeschrieben, dass im Falle einer Tierkörperbeseitigung der Pass mit abzugeben ist. Wenn ein Tier verendet, ist der Halter bzw. Besitzer verpflichtet, den Tierkörper durch die Tierkörperbeseitigungsanstalt abholen zu lassen – für den Landkreis Nordhausen ist die Firma SecAnim GmbH Kühnhausen zuständig. Am Tag der Tierkörperabholung ist in jedem Fall der Pass mitzugeben.

Die Tierkörperbeseitigungsanstalt macht den Pass dann ungültig. Wer den Pass nicht aushändigt oder wenn Unklarheiten zur Identität des Tieres festgestellt werden, zieht dies Nachforschungen des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes nach sich. Auch hier muss mit ordnungsrechtlichen Konsequenzen gerechnet werden.
Autor: nnz

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