Fr, 11:11 Uhr
26.10.2012
Rentengleichheit ist Demografiepolitik
Ob staatliche Leistungen mehr junge Menschen dazu bringen, sich für Kinder zu entscheiden, ist politisch und wissenschaftlich umstritten. Fakt ist, dass manche unter Gleichheitsaspekten fragwürdige staatliche Leistung die Entscheidung gegen Kinder unterstützen kann...
Das jedenfalls erklärte die Staatssekretärin im Landesentwicklungsministerium, Inge Klaan (CDU), heute in Nordhausen. Deswegen begrüße und unterstütze ich die in diesen Tagen beginnenden deutschlandweiten Unterschriftenaktionen der Frauen Union, die für eine Angleichung der Anerkennung von Erziehungszeiten für die gesetzliche Rentenversicherung eintreten", so Klaan.
Aufgrund einer Festlegung in § 249 des Sechsten Buches des Sozialgesetzbuches wird Frauen, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, nur ein Rentenpunkt angerechnet. Den Frauen, deren Kinder ab dem 1. Januar 1992 geboren wurden, werden dagegen drei Rentenpunkte für Kindererziehungszeiten angerechnet. Diese Differenzierung wurde sowohl vom Bundesverfassungsgericht als auch mehreren Sozialgerichten für mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt. So habe der Gesetzgeber einen gewissen Spielraum, wenn es die finanzielle Lage erfordere.
Es mag sein, dass diese Regelung aus formeller, juristischer Sicht nicht zu beanstanden ist. Dennoch sehe ich hier eine Gerechtigkeitslücke, die sich nicht mit schnöden finanzpolitischen Argumenten schließen lasse. Eine Beendigung dieser Ungleichheit wäre gleichermaßen ein wichtiger Schritt für die Anerkennung der Bedeutung von Erziehungsarbeit für unsere Gesellschaft und eine notwendige Maßnahme zur Bekämpfung von Altersarmut", erklärte Klaan abschließend.
Autor: nnzDas jedenfalls erklärte die Staatssekretärin im Landesentwicklungsministerium, Inge Klaan (CDU), heute in Nordhausen. Deswegen begrüße und unterstütze ich die in diesen Tagen beginnenden deutschlandweiten Unterschriftenaktionen der Frauen Union, die für eine Angleichung der Anerkennung von Erziehungszeiten für die gesetzliche Rentenversicherung eintreten", so Klaan.
Aufgrund einer Festlegung in § 249 des Sechsten Buches des Sozialgesetzbuches wird Frauen, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, nur ein Rentenpunkt angerechnet. Den Frauen, deren Kinder ab dem 1. Januar 1992 geboren wurden, werden dagegen drei Rentenpunkte für Kindererziehungszeiten angerechnet. Diese Differenzierung wurde sowohl vom Bundesverfassungsgericht als auch mehreren Sozialgerichten für mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt. So habe der Gesetzgeber einen gewissen Spielraum, wenn es die finanzielle Lage erfordere.
Es mag sein, dass diese Regelung aus formeller, juristischer Sicht nicht zu beanstanden ist. Dennoch sehe ich hier eine Gerechtigkeitslücke, die sich nicht mit schnöden finanzpolitischen Argumenten schließen lasse. Eine Beendigung dieser Ungleichheit wäre gleichermaßen ein wichtiger Schritt für die Anerkennung der Bedeutung von Erziehungsarbeit für unsere Gesellschaft und eine notwendige Maßnahme zur Bekämpfung von Altersarmut", erklärte Klaan abschließend.


