Di, 13:16 Uhr
02.10.2012
Eine neue Chance
Die erste Bilanz ist positiv. Seit Anfang des Monats beschäftigt Ingo Kirchhoff in seiner Firma IK-Immobilienservice einen neuen Mitarbeiter. Den hat er mithilfe des Jobcenters gefunden.
Sein 49jähriger neuer Kollege war vorher lange auf Jobsuche, verschiedene persönliche Probleme verhinderten, dass er eine Beschäftigung fand. Darüber hat er ganz offen mit ihm gesprochen beim ersten Treffen, so Ingo Kirchhoff. Auch wenn ihn der erste Eindruck nicht gleich überzeugte kam Kirchhoff zu dem Schluss: Ich gebe ihm eine Chance, sonst bekommt er keine mehr. Dafür, dass Arbeitgeber Langzeitarbeitslosen genau diese Chance geben, fördert das Jobcenter die Beschäftigung. Dieses neue Förderinstrument heißt kurz FAV, was für Förderung von Arbeitsverhältnissen steht. Arbeitgeber erhalten bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung einen Zuschuss zu den Lohnkosten von bis zu 75 Prozent in der Regel für ein Jahr, in Einzelfällen für maximal zwei Jahre.
Ich hatte von dieser neuen Fördermöglichkeit gehört und habe mich dann bei meiner Beraterin im Arbeitgeberservice informiert, so Ingo Kirchhoff. Das Antragsverfahren war relativ unbürokratisch und nach einer Woche hatte ich den positiven Bescheid. Das ging richtig schnell. Seit 2005 ist der Nordhäuser selbstständig, betreut in seinem Grundstücks- und Gebäudeservice Immobilien im ganzen Landkreis. Seinen neuen Mitarbeiter hat er als Hausmeister eingestellt, 30 Stunden in der Woche. Er erledigt nun Hausreinigungen, kleinere Reparaturen oder auch Arbeiten in Gärten und Grünflächen. In der ersten Woche hat Ingo Kirchhoff seinem neuen Mitarbeiter alles gezeigt, jetzt ist er schon allein unterwegs. Jeden Morgen um 8 Uhr treffen wir uns und ich gebe ihm die Aufgaben, die erledigt werden müssen. Zwar dauern manche Arbeiten etwas länger, aber er erfüllt die Anforderungen – und wenn nicht, fragt er mich einfach, sagt Kirchhoff. Klar, als Arbeitgeber müsse man schon Selbstvertrauen haben, um jemanden einzustellen, mit dem vielleicht nicht alles gleich auf Anhieb klappt. Aber es gebe auch ein gutes Gefühl, jemandem eine neue Chance zu geben, so Kirchhoff.
Dieses Ziel verfolgt auch die Bundesagentur für Arbeit, die die Förderung von Arbeitsverhältnissen mit der Instrumentenreform des Sozialgesetzbuches im April dieses Jahres eingeführt hat. Schwächen, die durch die Langzeitarbeitslosigkeit entstanden sind, und persönliche Probleme der betroffenen Arbeitssuchenden können sich auf die Leistungsfähigkeit auswirken.
Um dies auszugleichen, wird der Zuschuss zum Entgelt befristet gezahlt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitgeber erwerbswirtschaftlich oder gemeinnützig, privatrechtlich oder öffentlich organisiert ist. Auch Behörden wie das Landratsamt nutzen FAV. Seit Anfang September arbeiten fünf Frauen als Schulbegleiter für Schüler mit Behinderungen gefördert über FAV. Als Schulbegleiter haben sie keine pädagogischen Aufgaben, sondern unterstützen die Schüler im Schulalltag. Vorab haben die Eltern und Kinder die Frauen kennen gelernt, um zu schauen, ob die Zusammenarbeit funktioniert und die ‚Chemie stimmt’. Die fünf Frauen arbeiten nun in Grundschulen und Förderzentren im Landkreis und sammeln dort wieder berufliche Erfahrungen.
Arbeitgeber, die FAV nutzen wollen oder sich dazu unverbindlich beraten lassen möchten, können sich an den Arbeitsgeberservice der Agentur für Arbeit und des Jobcenters wenden, Telefon 03631 650 707. In Absprache mit dem Arbeitgeber wird dann gemeinsam der Arbeitssuchende ausgewählt, der eingestellt werden soll.


