Do, 15:35 Uhr
18.12.2003
Kommunale Politik in der Zwickmühle
Nordhausen (nnz). Die PDS und die CDU haben derzeit einige unangenehme Gemeinsamkeiten. In ihren Reihen gibt es kommunale Politiker, die sich vor Gericht verantworten mussten. Die Konsequenzen aus den juristischen Vorgängen sind jedoch unterschiedlich...
Die nnz berichtete bereits am ersten Dezember-Wochenende von einem Gerichtsverfahren gegen Matthias Mitteldorf (siehe im nnz-Archiv). Mitteldorf war zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Unmittelbar nach der Verhandlung hatte sich der Kreisvorstand der PDS damit beschäftigt. Wie Sprecher Reiner Bachmann der nnz sagte, habe Mitteldorf angekündigt, auf seine Kandidatur zur Landtagswahl zu verzichten. Bachmann machte aber auch deutlich, dass es durchaus Unterschiede zwischen den Verfahren von Mitteldorf und Stefan Nüßle (CDU) gebe, zum Beispiel in der Höhe des Strafmaßes.
Zu einer ähnlichen Auffassung kommt auch die SPD-Fraktionsvorsitzende im Nordhäuser Stadtrat, Sabine Meyer. Man habe sich zwar in der Fraktion noch keine abschließende Meinung gebildet, doch sei das Vergehen von Mitteldorf in seiner Privatsphäre zu sehen und habe nichts mit seiner politischen Arbeit zu tun. Trotzdem sei der Straftatbestand zu verurteilen.
In Bezug auf Nüßle habe Sabine Meyer einen Brief an den Vorsitzenden der CDU-Fraktion geschrieben und bat um eine Stellungnahme. Sollte bis heute kein Verzicht auf sein Mandat von Stefan Nüßle im Rathaus eingegangen sein, dann werden wir Konsequenzen einfordern, so Meyer gegenüber nnz. Die SPD werde auf jeden Fall fordern, dass der CDU-Politiker seinen Aufsichtsratssitz in Südharz-Krankenhaus niederlegen soll. Hier sieht Meyer durchaus Verbindungen zwischen der Anklage der Staatsanwaltschaft und seinem politischen Wirken.
Der SPD-Kreisvorstand hatte bereits am Dienstag die Rückgabe der Mandate von Stefan Nüßle im Kreistag und im Stadtrat gefordert. Matthias Mitteldorf wollte sich gegenüber nnz heute nicht äußern.
Wie die CDU-Fraktion des Nordhäuser Stadtrates mitteilte, gebe es momentan keinen Anlaß, Stefan Nüßle einen Rücktritt von seinem Mandat oder von seinem Posten als Aufsichtsrat nahezulegen. Im Gegenteil - da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, zähle für die Christdemokraten im Stadt immer noch die Unschuldsvermutung, so Norbert Klodt gegenüber nnz.
Autor: nnzDie nnz berichtete bereits am ersten Dezember-Wochenende von einem Gerichtsverfahren gegen Matthias Mitteldorf (siehe im nnz-Archiv). Mitteldorf war zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Unmittelbar nach der Verhandlung hatte sich der Kreisvorstand der PDS damit beschäftigt. Wie Sprecher Reiner Bachmann der nnz sagte, habe Mitteldorf angekündigt, auf seine Kandidatur zur Landtagswahl zu verzichten. Bachmann machte aber auch deutlich, dass es durchaus Unterschiede zwischen den Verfahren von Mitteldorf und Stefan Nüßle (CDU) gebe, zum Beispiel in der Höhe des Strafmaßes.
Zu einer ähnlichen Auffassung kommt auch die SPD-Fraktionsvorsitzende im Nordhäuser Stadtrat, Sabine Meyer. Man habe sich zwar in der Fraktion noch keine abschließende Meinung gebildet, doch sei das Vergehen von Mitteldorf in seiner Privatsphäre zu sehen und habe nichts mit seiner politischen Arbeit zu tun. Trotzdem sei der Straftatbestand zu verurteilen.
In Bezug auf Nüßle habe Sabine Meyer einen Brief an den Vorsitzenden der CDU-Fraktion geschrieben und bat um eine Stellungnahme. Sollte bis heute kein Verzicht auf sein Mandat von Stefan Nüßle im Rathaus eingegangen sein, dann werden wir Konsequenzen einfordern, so Meyer gegenüber nnz. Die SPD werde auf jeden Fall fordern, dass der CDU-Politiker seinen Aufsichtsratssitz in Südharz-Krankenhaus niederlegen soll. Hier sieht Meyer durchaus Verbindungen zwischen der Anklage der Staatsanwaltschaft und seinem politischen Wirken.
Der SPD-Kreisvorstand hatte bereits am Dienstag die Rückgabe der Mandate von Stefan Nüßle im Kreistag und im Stadtrat gefordert. Matthias Mitteldorf wollte sich gegenüber nnz heute nicht äußern.
Wie die CDU-Fraktion des Nordhäuser Stadtrates mitteilte, gebe es momentan keinen Anlaß, Stefan Nüßle einen Rücktritt von seinem Mandat oder von seinem Posten als Aufsichtsrat nahezulegen. Im Gegenteil - da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, zähle für die Christdemokraten im Stadt immer noch die Unschuldsvermutung, so Norbert Klodt gegenüber nnz.

